Gibt es zuschüsse bei Hartz iv zum Tüv?
Es geht hier um einen Kollegen der Hartz iv bezieht und ein Auto hat. Er hat für Juli eine Anstellung gefunden, jedoch ist sein Wagen schon einen Monat über den Tüv und Juli wäre er den zweiten Monat drüber. Die Reparaturen gingen so ins Geld, das für Tüv nichts mehr übrig ist und er sich noch was leihen musste, jedoch ist der Wagen nun Sicher und würde die Prüfung bestehen. Es fehlt nur die Plakette. Leihen kann er sich nichts mehr und ohne das Auto wird es nichts mit der Stelle.
In der regel läuft es bei solchen Fällen so ab, dass der hartz iv empfänger von einer Stellen zur nächsten gejagt wird um Fahrkosten zu beantragen. Dann muss man schauen wie man diese Vorstreckt, was in diesem Fall nicht möglich ist und für noch mehr rennerei sorgt. Im endeffekt wird es doch nicht zum Vertrag kommen, oder es muss von diesem zurück getreten werden. Letzteres hat immer Konsequenzen für den Empfänger der Leistungen, deshalb unterschreibt der Kollege den Vertrag auch nicht bis das alles geklärt ist. Den Fall hatte er schon mehrfach, da er wirklich Arbeit will: Stelle angenommen, Hartz-satz für Fahrtkosten vorgestreckt um zur Arbeit zu kommen. Dann nach der hälfte des Monats kein geld mehr und nix im Kühlschrank. Arge lässt sich noch 3 Tage Zeit mit der Erstattung. Kollege konnte 3 Tage nicht zur Arbeit und was folge war eine Verhaltensbedingte Kündigung vom Arbeitsgeber und eine Santktion von der Arge.
Im moment wird es wohl so laufen, das er dem Arbeitgeber die Wahrheit sagt und dieser das Vertragsangebot zurück ziehen wird. Er ist dann zwar weiter Hartz iv und liegt dem System auf der Tasche, aber bekommt keine Sanktion und muss nicht Hungern.
Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht und was ist draus geworden? Wie habt ihr das mit den Fahrtkosten geregelt?
Alle Steuerzahler bitte ich jetzt mal ihre Intekektuelle Notdurft woanders zu verrichten. Wie mies manche sein Verhalten finden, interessiert uns hier genauso wenig wie das Jobcenter das Leid der Hartz iv Empfänger interessiert. Ich bitte also nur um Erfahrungen.
4 Antworten
Am besten schnell persönlich beim Jobcenter vorbei gehen und da die Situation erklären,aber ich denke das er max. ein zinsloses Darlehen bekommen wird,er darf sich da nicht abwimmeln lassen und muss sagen das er ohne Fahrzeug diese Beschäftigung nicht antreten kann !
Es sind auch mehrere Darlehen möglich,eine Sanktion darf es dann nicht geben,sollte das Darlehen verweigert werden,dem Jobcenter ist ja bekannt das ohne Fahrzeug die Stelle nicht angenommen werden kann !
Sollte das Jobcenter eine Sanktion beabsichtigen,dann wird man vorher eh erst einmal angehört und sollte das nichts bringen,nach dem Erhalt des Bescheides gleich einen schriftlichen Widerspruch einlegen und ggf. beim zuständigen Sozialgericht einstweiligen Rechtsschutz und Klage beantragen.
Das mehrere Darlehen möglich sind war mir auch nicht bekannt.
Das mit dem Sozialgericht und dem Widerspruch hatten wir schon 2 mal und da habe ich ihm geholfen die Sanktionen abzuwenden. Da hat er weniger was zu befürchten, aber er will den Job.
Die Fahrtkosten bekommt er ja auch nur schwer vorgestreckt und ohne den Unterschriebenen Vertrag schon garnicht. Unterschreiben kann er aber erst wenn er sicherstellen kann, das er bis zur ersten Lohnauszahlung zur arbeit kommt. Ansonsten kommt halt die verhaltensbedingte Kündigung mit gerechtfertigter Sanktion.
Wie lange dauert denn die bearbeitung von so einem Darlehen in der Regel? Wird wohl knapp zum ersten.
Wenn er erst im Juli beginnen könnte,dann steht ihm ja zumindest für Juli erst noch mal ALG - 2 in voller Höhe zu,denn Einkommen darf nach dem so genannten Zuflussprinzip erst angerechnet werden wenn es auch tatsächlich zur Verfügung steht,also auf dem Konto eingegangen ist !
Die normale Bearbeitung eines Darlehens kann schon 14 Tage oder auch länger dauern,er muss da klar machen das er sofort darauf angewiesen ist,weil er sonst die Beschäftigung nicht annehmen kann.
Hat er wirklich nichts auf dem Konto,dann soll er vorher mal Kontoauszüge ziehen,damit er belegen kann das er zur Zeit Mittellos ist,dann ist normalerweise eine Soforthilfe angesagt.
Danke dir für deinen Stern !
TÜV und AU kosten ca 100 Euro. Als guter Kollege, könntest du ihm das Geld doch ausleihen. Wenn er nächsten Monat arbeiten geht, hast du es doch ca. 4 Wochen später wieder.
er geht zum jobcenter und erklärt dort die situation und beantragt ein darlehen auf kostenübernahme für den tüv.
dann zahlt er das darlehen ab erste lohnzahlung in raten zurück. die arbeit nicht anzutreten deswegen, würde eine sanktion nach sich ziehen. dann muss man eben öffentliche verkehrsmittel in anspruch nehmen. vor der ersten lohnzahlung, wird alg2 sowieso nicht eingestellt
der andere theatralische unsinn kannst du dir sparen.
Ein Darlehen beantragen.Geht zum kauf eines Autos ja auch.
So kenne ich das auch. Wird aber schwer möglich da er noch ein offenes Darlehen abbezahlt, oder können mehrere beantragt werden?
Das er die Stelle so nicht antreten kann wissen die ja bereits, aber das ist denen egal... Wahrscheinlich gehen die davon aus, dass sie ihn daraufhin sanktionieren werden, jedoch wird der Vertrag dann ja von seiten des Arbeitgebers zurückgezogen..
Im endeffekt wirds wohl so laufen das er den Wagen stehen lassen muss bis er geld für Tüv und den ersten Monat in arbeit zusammen gespart hat.