Neue Arbeit, anspruch auf einen Vorschuss?
Ich hab am 15.09 eine neue Arbeit angefangen, ich fahr täglich zur Arbeit hin und zurück geschätzte 55 km. Bevor ich die Tätigkeit angefangen habe, war ich Arbeitslos und kann mir dadurch meinen Sprit jetzt nicht mehr leisten. In dieser einen Woche hab ich durch meine Stunden knappe 400 Euro verdient. Das gehalt wird vom Arbeitgeber leider erst immer am 15 des Monats ausbezahlt.
Als ich ihn um einen Vorschuss bzw. um eine Abschlagszahlung von meinem bereits verdeinten Geld gefragt habe, sagter er mir: "ich kann dir ja 40 Euro leihen"
Ehrlich gesagt wird mir das nicht reichen, und etwas mit "leihen" hat das nicht wirklich zu tun. Jetz redet er drum rum und ich weiß nicht wie ich morgen zur Arbeit kommen soll.
Leihen kann mir niemand etwas.
7 Antworten
Hallo,
erst mal ist es gut das Sie wieder Arbeit gefunden haben. Anspruch auf einen Vorschuss gibt es leider nicht, die Gehaltsregelung ist in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt.
Sie sollten mit offenen Karten gegenüber Ihrem Arbeitgeber/Chef sprechen und diesem die Situation erklären, warum Sie sich in diesem finanziellen Engpass befinden.
Rechnen Sie vorher den Bedarf an Finanziellen Mitteln aus, den Sie bis zur Gehaltszahlung brauchen und schlagen Sie auch gleich eine Rückzahlung bzw. wie Sie das geliehen Geld zurück zahlen vor.
Das Problem haben alle die vom Jobcenter immer ihr Geld im Voraus bekommen haben und nach der Arbeitsaufnahme es erst rückwirkend bekommen. Du hättes Übergangsgeld (als Kredit) beantragen können, als du noch Arbeitslos warst. Den Arbeitgeber nach einer Woche nach einem Vorschuß zu fragen ist dreist. Da hat er mit dem Angebot dir 40 Euro zu leihen doch gut reagiert. Mit den 40 Euro kommst du doch zur Arbeit bis du dein Gehalt bekommst. Für deine finanzielle Situation kann er ja nichts und es ist auch nicht sein Problem. Du hast doch vom Jobcenter das Geld für diesen Monat schon bekommen.
Geh doch mal zu deiner Bank und frag ob du einen Kredit kriegst oder halt etwas ins Minus gehen darfst. Andere Möglichkeit gibt es für dich nicht wenn du anscheinend keine Freunde oder Familienmitglieder hast die dir das leihen könnten und der AG es auch nicht macht.
Wenn du vorher arbeitslos warst, kannst du - auch unter den Voraussetzungen der Sofortzahlung - Fahrtkostenzuschuss zu deiner neuen Arbeit geltend machen. Das geht aus dem flexiblen Budget nach ALG I und auch ALG II. Allerdings glaube ich, mich erinnern zu können, dass das zumindest nach ALG I noch vor Arbeitsantritt beantragt werden muss. Auf alle Fälle gehe zu der Stelle, von der du vorher dein Geld bekommen hast, die können dir helfen! Rechtsanspruch auf Vorschuss gibt es nicht.
Tja und wie kommts das ich kein geld für Sprit hab? Das tolle JC hat mein ALG 24 Tage zu spät ausbezahlt, dank interner Fehler. Die ganzen Lastschirftgebühren durfte natürlich ich zahlen und steh jetz mit leeren Händen da.
Sorry, kauf ich dir so ungeprüft nicht ab.
Das ist aber auf die Arbeit/den Chef bezogen, gelinde gesagt dein Bier. Musst du klären.
Pure Tatsache, haben mir eine ungültige Sanktion ausgesprochen die sich durch meinen Wiederspruch nach ca. 15 Tagen als fehlerhaft rausgestellt hat. Im anschluss wusste dann plötzlich wieder keiner was von einem wiederspruch oder einer Auszahlung. Erst als ich mit meinem Anwalt aufgetaucht bin, war das Geld tage später auf meinem Konto.
Das tut mir leid, wenn es so gelaufen ist. Aber da muss man doch grad als Amt helfen. Nur überlastete Leute...
Also hast du dir das nicht vorher überlegt? Nach 7 Tagen einen Vorschuß zu verlangen find ich sehr frech.
Hast du keine Freunde, Bekannten, Verwandte? Die sollten dir doch den Sprit vorstrecken können.
Aber meinen neuen Chef danach angehen - das geht nicht.
So? Was soll ich dann machen? Keine Arbeit anfangen weil ich kein geld für Sprit hab?
Kein Geld, such Arbeit. Arbeit und auch kein Geld :D
Die helfen einem nicht. Ich habe bereits 2 mal in meinem Leben einen Fahrtkostenzuschuss beantragt und bekommen hab ich rein gar nichts.