Heimlich Minijob als Azubi ausüben?

7 Antworten

"Auffallen" wird es dem AG höchstens wenn er dich bei Deinem anderen Job sieht. Auf anderem Weg nicht.

Du bist aber verpflichtet den AG über eine Nebentätigkeit zu informieren. Untersagen darf er es nur wenn Deine Arbeitsleistung darunter leidet oder wenn es für ein Konkurrenzunternehmen ist

Hexle2  03.02.2022, 11:15
Untersagen darf er es nur wenn Deine Arbeitsleistung darunter leidet oder wenn es für ein Konkurrenzunternehmen ist

Vergiß nicht, dass auch das Arbeitszeitgesetz beachtet werden muss und zwar von beiden AG

Lollopollo4 
Beitragsersteller
 03.02.2022, 13:16
@Hexle2

Ich arbeite als Chemikant und würde gerne im Impfzentrum oder Callcenter Geld verdienen...da ist nicht viel mit Konkurrenz. Das einzige Problem ist das beschissene Arbeitszeitgesetz...

Hexle2  03.02.2022, 13:34
@Lollopollo4

Ich verstehe, dass Du das Arbeitszeitgesetz nicht so toll findest (das geht übrigens vielen anderen AN und vielen AG auch so).

Dieses Gesetz wurde aber zum Schutz der Arbeitnehmer gemacht und nicht um ihnen zu schaden.

Ohne das Arbeitszeitgesetz und die Limitierung der Arbeitsstunden würden viele AG ihre AN länger arbeiten lassen, was sich irgendwann gesundheitlich auswirken würde, vom Privatleben mal ganz zu schweigen.

Gesetze sind nie für alle "passend", man muss sich trotzdem daran halten.

Vielleicht kannst Du ja an den Wochenenden, an denen Du nicht im Betrieb arbeiten musst ins Impfzentrum. Dort sind bestimmt MA die froh sind, keine Wochenendschicht zu haben.

Du solltest aber auch auf Deine Gesundheit achten und Ruhephasen zur Erholung haben. Momentan brauchst Du da vielleicht weniger, es kann sich aber schnell ändern

Lollopollo4 
Beitragsersteller
 03.02.2022, 11:07

Dankeschön! Das ist eine Antwort die ich hören wollte!

Rechtlich gesehen bist Du verpflichtet, Deinen Arbeitgeber zu fragen - und zwar jeden, egal, ob Azubi oder regulärer Arbeitnehmer. Und der Chef entscheidet eben, denn er muss einschätzen können, ob Du genügend Power für einen weiteren Job hast.

kevin1905  03.02.2022, 11:33

Nicht fragen, unterrichten.

Der Arbeitgeber ist i.d.R. verpflichtet zuzustimmen.

Lollopollo4 
Beitragsersteller
 03.02.2022, 13:07
@kevin1905

Leider Gottes ist es so...ich kann nichts machen...kein Geld verdienen...

Lollopollo4 
Beitragsersteller
 03.02.2022, 12:57

Klar und diese Power habe ich auch aber ich habe keine Lust, dass es wieder verneint wird und ich dann mit meiner angeblich "großzügigen" Ausbildungsvergütung über die Runden komme.

AriZona04  03.02.2022, 18:36
@Lollopollo4

Deswegen macht man eine Ausbildung auch in jungen Jahren, wenn man noch bei Mami und Papi wohnt und kaum Ausgaben hat.

Du bist gesetzlich dazu verpflichtet deinen Arbeitgeber über zusätzliche berufliche Aktivitäten aufzuklären, da diese deine Hauptarbeit negativ beeinträchtigen können, bspw. Müdigkeit bei Minijobs wie Pizza ausliefern die am Abend durchgeführt werden. Dieser hat dann selbstverständlich das Recht das zu verneinen. Dazu müsste auch was im Arbeits oder Ausbildungsvertrag stehen.

Lollopollo4 
Beitragsersteller
 03.02.2022, 12:55

Ich weiß....ich weiß...leider ist das gesetzlich so....

Im Ausbildungsvertrag steht rein gar nichts 🤷‍♂️

Von Experte Familiengerd bestätigt
Ich habe im 1. Lehrjahr meinen Arbeitgeber danach gefragt aber er hat es verneint.

Das ist schon eine Zeit her, wenn Du jetzt im dritten Lehrjahr bist.

Du gehst zum AG und informierst ihn, dass Du einen Minijob machen möchtest.

Verbieten kann er Dir das nur, wenn Du bei der Konkurrenz arbeiten willst, wenn Arbeitszeitgesetze (tägliche/wöchentliche Arbeitszeit, Ruhezeiten....) nicht eingehalten werden oder Deine Ausbildung darunter leidet, Du also schlechter wirst.

Du siehst, einfach "Nein" sagen kann der AG nicht und solange alle Vorschriften beachtet werden, kann Dir überhaupt nichts passieren.

Davon mal abgesehen ist nicht nur Dein Ausbildungsbetrieb sondern auch der AG des Minijobs verpflichtet, auf die Einhaltung der Arbeitszeitgesetze zu achten, da sie sich ansonsten ordnungswidrig verhalten oder sich gar strafbar machen (§§ 22 und 23 Arbeitszeitgesetz).

Ich halte das für die beste Lösung und Du brauchst dann auch keine Angst/Bedenken haben, dass man Dich "erwischt", wenn Du heimlich arbeitest.

Lollopollo4 
Beitragsersteller
 03.02.2022, 12:54

Also bei der Konkurrenz arbeite ich nicht, und meine Ausbildung wird nicht darunter leiden...

Bin halt in der Wechselschicht und arbeite manchmal 7 Tage in der Woche...da habe ich sorgen wegen des sinnlosen Arbeitszeitgesetzes...

Hexle2  03.02.2022, 12:56
@Lollopollo4

Du musst die Arbeitszeiten im Minijob dann auf Deine Schichtzeiten anpassen.

Der AG im Minijob wird auch darauf achten, wie gesagt, er kann sich sonst auch strafbar machen.

Die Frage ist, ob Du unter diesen Umständen überhaupt einen Minijob annehmen kannst und einen AG findest

Lollopollo4 
Beitragsersteller
 03.02.2022, 13:05
@Hexle2

Eigentlich muss ich dementsprechend so handeln aber als ob das alles so genau aufgezeichnet wird und geteilt wird...ich dachte die Minijob-Zentrale wird nichts dem AG preisgeben...

Weil einige sagen, dass man das nicht so genau übertreffen kann aber ich will ja meine Ausbildung nicht riskieren.

Viel Spaß auch der Nachzahlung, wenn das auffällt.

Und das fällt irgendwann auf, Du musst ja dieSteuerID angeben.

AG wird auch begeistert sein- Vertrauernsbruch.. Du hältst Dich nicht an Vorgabe 'melden'> Kündigung

Schlau schlau, wenn Du das nicht verstehst.

Familiengerd  03.02.2022, 11:42

Was für eine "Nachzahlung" denn?

Im Ubrigen:

Der Ausbildungsbetrieb muss zwar - wegen seiner besonderen Fürsorgepflicht dem Auszubildenden gegenüber - über den Nebenjob informiert werden, darf den Job aber nur verbieten, wenn es sich um eine Konkurrenztätigkeit handelt, Arbeitszeitgesetze übertreten werden oder die Ausbildung negativ beeinflusst wird.

kevin1905  03.02.2022, 11:32

Steuer-ID hin oder her, man sollte schon auf Pauschalversteuerung im Minijob bestehen, wenn es sich nicht um das einzige Arbeitsverhältnis handelt.

Einen Azubi kann man nur fristlos kündigen, dazu müssen aber schwerwiegende Gründe vorliegen und die müssen vor dem Arbeitsgericht bestand haben.

siola55  03.02.2022, 11:28

Viel Spaß auch der Nachzahlung, wenn das auffällt...

Wieso Nachzahlung und für was bitte???

Lollopollo4 
Beitragsersteller
 03.02.2022, 12:59

"Schlau schlau, wenn du das nicht verstehst.🤡"

Deinen zynischen Kommentar kannst du dir sparen. Ich hasse diese verdammten Arbeitszeitgesetze...und das ich auf den AG angewiesen bin...

Ich brauche mehr Geld