Minijob, Stundenlohn, Brutto= Netto?
Hallöchen! Ich hab ne geringfügige Beschäftigung als Servicemitarbeiterin in einer Schulküche...
Ich habe gerade eine Änderung zu meinem Arbeitsvertrag in der Post gehabt...
Punkt 1.) Mein Vertrag lief nur bis zum 20.12.13...wurde um ein Jahr verlängert... Soweit richtig.
Punkt 2.) mein Stundenlohn beträgt momentan noch 4,50 Euro...ab 20.12.13 bekomme ich laut der Änderung 5 Euro die Stunde brutto... Es wurde nie etwas vom Lohn abgezogen...also ich konnte immer die 4,50 Euro/h behalten( mal abgesehn davon, was das Jobcenter mir abzieht.). Nun habe ich gelesen, das ja bei Minijobs nichts an Steuern usw. abgezogen wird.Das heisst, das sich auch bei 5 Euro/h nichts daran ändert? Ich bleibe leider immernoch unter der Grenze von 451 Euro!
4 Antworten
Ich bleibe leider immernoch unter der Grenze von 451 Euro!
Solange Du darunter bleibst, hast Du auch keine Abzüge (Ausnahme Pauschalsteuer falls vereinbart, Rentenbeitrag falls gewünscht).
Mir ist aber aufgefallen, dass Du mit dem Zeitpunkt der Verlängerung einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast. Wenn Deine Lohnerhöhung Bestandteil des Verlängerungsvertrags ist und Du nicht schon vorher statt 4,50 €/Std. 5,00 €/Std. bekommst, ist dies keine Verlängerung sondern ein neuer Arbeitsvertrag, da bei Verlängerungen bisherige Vertragsinhalte (da gehört die Vergütung dazu) nicht geändert werden dürfen.
Weil aber dieser neue Arbeitsvertrag wegen der "Vorbeschäftigung" nicht befristet werden kann, hast Du dann eine Festanstellung. Ich würde das dem AG aber jetzt nicht sagen. Wenn der Vertrag ausläuft, Dein AG Dich nicht fest übernehmen will und Du weiter dort arbeiten möchtest, kannst Du dann entfristen lassen.
Ich empfehle einen Besuch bei der Rechtsberatung.
Aber bestimmt nicht jetzt. Falls später eine evtl. Entfristungsklage ansteht, sollte sich ein Fachmann den Vertrag einmal ansehen. Momentan steht das aber gar nicht zur Debatte.
Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte
Vertragsdaten: Datum der Wirksamkeit: 20.12.13 Tätigkeit: Servicemit. Segment: Arbeitsort: Ist jetzt ne feste Schule, vorher war ich Springer Arbeitszeit: 4 Std., nach Dienstplan Vergütung: Stundenlohn 5,00 Euro brutto Befristung: bis 22.12.14 KSt: Probezeit: entfällt
"Alle weiteren, nicht genannten Regelungen im Arbeitsvertrag oder in später getroffenen Vereinbarungen bleiben unberührt."
Direkt etwas von Lohnerhöhung steht nicht da...bisher waren es aber laut altem Vertrag 4,50 Euro Stundenlohn.
Direkt etwas von Lohnerhöhung steht nicht da
. Bei Verlängerungen darf der bisherige Vertragsinhalt nicht geändert werden. Wenn Du während der Laufzeit des Vertrages mehr Geld bekommst und dann erst der Vertrag verlängert wird, ist die Verlängerung in Ordnung. Ist die Höhe der Vergütung aber Bestandteil der "Verlängerung", ist das rechtlich ein neuer Arbeitsvertrag der somit nicht befristet werden darf.
Solange du nicht mehr als € 450,- im Monat verdienst,bleibt es bei brutto gleich netto.
Allerdings kann der Arbeitgeber die Pauschalsteuer in Höhe von 2 % einbehalten,wenn dies ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Solange es nciht mehr als 450,- Euro wird, ist alles in Ordnung.
Es stellt sich aber die Frage, ob es nicht besser wäre einen besser bezahlten Job zu bekommen, auch unter dem Gesichtspunkt der Sozialversicherung. Ausserdem sind doch 5,- auch bei einer Schulküche ziemlich wenig.
Da hast du wohl recht! Momentan ist es aber von der Arbeitszeit her perfekt, wegen den Kindern.Und Spass macht es mir auch, auch wenn ich schlecht bezahlt werde. Hab auch andre Angebote bekommen, wo ich um die 700 Euro verdienen würde. Aber meist früh morgens oder nachmittags/abends in der Reinigung. Ich warte sehnsüchtig auf den Mindestlohn...der dann aber vielleicht doch nicht kommt.
Du darfst dann nur soviel Stunden arbeiten, dass du bei 5 € die Stunde nicht über 450 € insgesamt im Monat kommst, dann ist auch weiterhin Netto = Brutto.
Bei der Zulässigkeit der neuen Befristung des Folgevertrags kommt es auch darauf an, ob die Befristung einen Sachgrund hat - dann könnte sie nämlich zulässig sein.
Ich empfehle einen Besuch bei der Rechtsberatung.