Arbeiten trotz Unterhaltsvorschuss?
Hallo, Ich habe eine Frage , zu der ich im Internet nichts finde. Meine Mutter bekommt derzeit Unterhaltsvorschuss und meint ich dürfte mir selber nichts dazu verdienen , da es sonst Probleme gibt. Stimmt das? Bzw. Wie viel darf ich monatlich verdienen dass nichts passiert ? Lg
3 Antworten
Hallo
Solange du noch zur allgemeinbildenden Schule gehst, darfst du ruhig etwas Geld verdienen, ohne dass das den Unterhaltsvorschuss beeinflusst.
Wenn du mit der Schule fertig bist oder sie abgebrochen hast und nur noch zur Berufsschule gehst, dann wird dein Einkommem auf deinen Unterhaltsbedarf angerechnet, denn dann kannst du auch dein Leben schon (zum Teil) selbst finanzieren.
Als Azubi wird dir aber nicht alles angerechnet, keine Sorge.
Wenn deine Mutter dir das nicht gksubt, kann sie gerne nachlesen: Unterhaltsvorschussgesetz § 2 (4)
Viel Spaß bei der Jobsuche 👍🏻
☺️ Danke ⭐
Immer gern ☺️
Wissen sie zufällig wie viel ich verdienen darf ? Habe einen Mini Job angeboten bekommen , bei dem ich 160€/Monat verdienen. Ist das bereits zu viel ?
Nein, das ist absolut ok.
Wenn du alt genug bist und nächstes Jahr in den Sommerferien nen guten Ferienjob findest und 2000,- verdienst um dir den Führerschein zu finanzieren, ist das auch ok. Solange es ein Nebenjob neben der Schule ist, ist es ok.
Oh super . Dann kann ich das meine Mutter ja zeigen. Vielen Dank für deine Hilfe
§2 (4) steht was angerechnet wird, wenn man nicht mehr die allgemeinbildende Schule besucht.
§2 (3) steht, welche Einnahmen sonst angerechnet werden. Das sind nur Unterhaktszahlungen und (Halb-) Waisenrente. ==> eigenes Einkommen wird nicht angerechnet
Vielleicht hilft das hier weiter.
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Anrechnung von EinkommenBestimmte Zahlungen, die für das Kind geleistet werden, mindern seinen Bedarf, so dass das Jugendamt diese Zahlungen von den zu bewilligenden Zahlungen abzieht. Dazu gehören:
- Das regelmäßig vom Mindestunterhalt abzurechnende Kindergeld
- Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils, auch wenn diese nur teilweise und lediglich unregelmäßig erfolgen
- Eine aufgrund des Todes des anderen Elternteils bezogene Halbwaisenrente
Umgekehrt werden das Einkommen des das Kind betreuenden Elternteils, der den Unterhaltsvorschuss beantragen möchte, und ein etwaiges Einkommen des Kindes grundsätzlich nicht berücksichtigt.https://www.unterhalt.com/unterhaltsvorschuss.html#anrechnung-von-einkommen
und
4) Für Berechtigte, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen, mindert sich die nach den Absätzen 1 bis 3 ergebende Unterhaltsleistung, soweit ihre in demselben Monat erzielten Einkünfte des Vermögens und der Ertrag ihrer zumutbaren Arbeit zum Unterhalt ausreichen. Als Ertrag der zumutbaren Arbeit des Berechtigten aus nichtselbstständiger Arbeit gelten die Einnahmen in Geld entsprechend der für die maßgeblichen Monate erstellten Lohn- und Gehaltsbescheinigungen des Arbeitgebers abzüglich eines Zwölftels des Arbeitnehmer-Pauschbetrags; bei Auszubildenden sind zusätzlich pauschal 100 Euro als ausbildungsbedingter Aufwand abzuziehen. Einkünfte und Erträge nach den Sätzen 1 und 2 sind nur zur Hälfte zu berücksichtigen.der
solange du in der schule bist, darfst du zuverdienen. es wird den unterhaltsvorschuss nicht mindern.
Top. Vielen vielen Dank für ihre Hilfe :)