Anzeige wg Hausfriedensbruch
Hallo, ich hätte mal ne wichtige Frage,
ich werd in 2 Monaten 18, und war letztens auf einer Fasnachtsveranstaltung in einer Halle nach 24Uhr. Neben mir waren noch mindestens 100 weitere Minderjährige in dieser Halle, aber mich hat es eben erwischt und ich wurde ca gegen 1 rausgeworfen. Ich habe dann die Jacke von einem Freund mitgenommen, weil ich sie mit meiner Jacke zusammen bei der Garderobe abgegeben hatte. Der Security lehnte jedoch ab, mich nach drinnen zu begleiten und sie ihm wieder zu geben und ihm mitzuteilen, dass ich draußen bin. Außerdem hatte ich geplant, bei diesem Freund zu übernachten, da er zu Fuß ca 5min vom Veranstaltungsort weg wohnt und ich ca 5km weit weg wohne. Dann kamen mehrere Umstände zusammen: sein Pulli, die Möglichkeit bei ihm zu übernachten, ein leerer Handyakku, starker Alkoholkonsum und ein schlecht positionierter Zaun beim Raucherbereich des Veranstltungsorts, welcher es einem möglich ohne Probleme, wieder hineinzugelangen. Also tat ich dies, konnte meinen Freund nicht finden und wurde innerhalb der nächsten 3min direkt wieder rausgeschmissen. Ich saß dann eine Weile draußen und hab übelegt, was ich machen sollte. Mein Taxigeld hatte ich schon versoffen und mein Handyakku war eh leer. Der Alkohol in mir brachten mich schließlich zu der Dummheit, wieder rein zu gehen. Ich hab meinen Freund dann getroffen und ihm seinen Pulli gegeben. Ich war dann mit anderen Leuten unterwegs, als mich der gleiche Security wieder erwischt hatte und mich rausgeworfen hat. Ich weiß heute, dass es dumm war, schon überhaupt 2mal wieder reinzugehen, aber in meiner durch Alkohol verursachten Unzurechnungsfähigkeit und weil ich nochmal in Kontakt mit meinem Freund treten wollte, tat ich es nochmal. Ich hab ihn dann sofort getroffen und habe weiter gefeiert. Ich war dann mindestens eine halbe Stunde drin, als es passiert ist. Ich wurde von hinten gepackt und nach draußen getragen. Dieses Mal wurde die Polizei gerufen. Mein Alkoholwert wurde gemessen, ich hatte 1,92 Promille. Die Polizei hat mich dann abgeholt und heimgefahren. Heute, 2 Wochen später, kommt eben ne Vorladung der Polizei an, weil ich wegen Hausfriedensbruch angezeigt wurde. Ich hass mich dafür, dass ich so dumm war, aber mit was kann ich jetzt rechnen? (es gelten ja Jugendstrafrecht, Unzurechnungsfähigkeit wegen Alkohol, etc.) Hausfriedensbruch hört sich halt schon krass an, wenn man auch bedenkt, dass es ja ein öffentliches Grundstück war. Ich wurde ja auch "nur" aufgrund meines Alters vom Grundstück verwiesen. Und ich musste ja auch keinen besonderen Aufwand betreiben, um den "Hausfrieden zu brechen", der Zaun war sicher 40cm von der wnd entfernt, wo jeder ohne Probleme durchlaufen konnte. Trotzdem sehe ich ja ein, dass es extrem dumm war und ich eine Strafe verdient hätte. Jetzt meine Frage an euch? Mit welchem Strafmaß muss ich rechnen? Hab ich Chancen auf einen Freispruch? Hat jemand Tipps, an mich, wie ich mich bei der Vorladung verhalten könnte? Wär cool, danke.
5 Antworten
Es war eben kein öffentliches Grundstück, die Halle gehört ja wahrscheinlich einem Verein oder einer Person - Die Securitys sind eingesetzte Vertreter der Eigentümer.
Durch deinen Rauswurf wurde dir ein Hausverbot ausgesprochen, dein dreimaliger Versuch dir trotzdem Zutritt zu verschaffen verstößt gegen dieses und stellt somit einen Hausfriedensbruch dar.
Ich denke aber du brauchst dir nich groß Sorgen machen. Du hast ja nichts zerstört, niemand verletzt, niemandem geschadet. Wahrscheinlich wird das ganze fallen gelassen.
zur der polizeilichen vorladung musst du nicht hin, besorg dir ein strafverteidiger und verwende keiner deiner glorreichen ausreden.
Auf nen Verteidiger will ich aus finanziellen Gründen eher verzichten, ich bin ja auch nicht unschuldig. Ich denk bei sowas kann ich mich vernutlich selber verteidigen. Wollte deshalb ein paar Ratschläge, die mir helfen, die Strafe mildern. Vlt. auch grad eben wegem Alkoholkonsum.
Hallo, hier ist die Rechtslage relativ eindeutig du hast dir mehrfach unerlaubten beitritt zu diesem Grundstück "erschaffen" Damit hast du den Stratbestandteil von einem "hausfriedensbruch" § 123 erfüllt. Da du nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wird musst du warscheinlich mit 20-40 Stunden Sozial Arbeit rechnen. Ich hoffe du hast daraus gelernt! Ich wünsche dir trotzdem alles gute
Verdient hast du auf jeden Fall eine Strafe und es war auch unzweifelhaft Hausfriedensbruch. Ob es sich um ein "öffentliches" oder um ein privates Gebäude handelt oder ob es einfach oder schwierig ist, dort hinein zu gelangen, spielt keinerlei Rolle. Man hat dich vor die Türe gesetzt und du hast noch mehrmals dieses Gebäude betreten. Bei der Polizei musst du außer deinen Personalien keine weiteren Angaben machen wenn du das nicht möchtest. Falls du es dir leisten kannst, nimm einen Rechtsbeistand. Falls es zu einer Verurteilung kommt, wird das Strafmaß wohl auch davon abhängen ob du vorher schon "in Erscheinung" getreten bist und wie du dich bei der Verhandlung verhältst. Den Kopf wird man dir sicher nicht abreißen aber ein paar Sozialstunden sind da wohl drinn. Lass in Zukunft die Sauferei und gehe nur dahin wo du auch hin darfst.
Ich hab auf jeden Fall draus gelernt. :)
Okay, das hört sich ja ganz gut an. Ich hoffe sehr, dass das fallen gelassen wird. Mir gehts weniger ums Geld, sondern vor allem haltdarum , dass ich dann vorgestraft bin. Und wegen "Hausfriedensbruch" verurteilt zu sein, hört sich echt nicht so gut an. Danke euch auf jeden Fall mal. :)