Anzeige wg Hausfriedensbruch

5 Antworten

Es war eben kein öffentliches Grundstück, die Halle gehört ja wahrscheinlich einem Verein oder einer Person - Die Securitys sind eingesetzte Vertreter der Eigentümer.

Durch deinen Rauswurf wurde dir ein Hausverbot ausgesprochen, dein dreimaliger Versuch dir trotzdem Zutritt zu verschaffen verstößt gegen dieses und stellt somit einen Hausfriedensbruch dar.

Ich denke aber du brauchst dir nich groß Sorgen machen. Du hast ja nichts zerstört, niemand verletzt, niemandem geschadet. Wahrscheinlich wird das ganze fallen gelassen.

zur der polizeilichen vorladung musst du nicht hin, besorg dir ein strafverteidiger und verwende keiner deiner glorreichen ausreden.

Arninho 
Beitragsersteller
 25.01.2013, 15:38

Auf nen Verteidiger will ich aus finanziellen Gründen eher verzichten, ich bin ja auch nicht unschuldig. Ich denk bei sowas kann ich mich vernutlich selber verteidigen. Wollte deshalb ein paar Ratschläge, die mir helfen, die Strafe mildern. Vlt. auch grad eben wegem Alkoholkonsum.

Hallo, hier ist die Rechtslage relativ eindeutig du hast dir mehrfach unerlaubten beitritt zu diesem Grundstück "erschaffen" Damit hast du den Stratbestandteil von einem "hausfriedensbruch" § 123 erfüllt. Da du nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wird musst du warscheinlich mit 20-40 Stunden Sozial Arbeit rechnen. Ich hoffe du hast daraus gelernt! Ich wünsche dir trotzdem alles gute

Verdient hast du auf jeden Fall eine Strafe und es war auch unzweifelhaft Hausfriedensbruch. Ob es sich um ein "öffentliches" oder um ein privates Gebäude handelt oder ob es einfach oder schwierig ist, dort hinein zu gelangen, spielt keinerlei Rolle. Man hat dich vor die Türe gesetzt und du hast noch mehrmals dieses Gebäude betreten. Bei der Polizei musst du außer deinen Personalien keine weiteren Angaben machen wenn du das nicht möchtest. Falls du es dir leisten kannst, nimm einen Rechtsbeistand. Falls es zu einer Verurteilung kommt, wird das Strafmaß wohl auch davon abhängen ob du vorher schon "in Erscheinung" getreten bist und wie du dich bei der Verhandlung verhältst. Den Kopf wird man dir sicher nicht abreißen aber ein paar Sozialstunden sind da wohl drinn. Lass in Zukunft die Sauferei und gehe nur dahin wo du auch hin darfst.

Arninho 
Beitragsersteller
 25.01.2013, 15:40

Ich hab auf jeden Fall draus gelernt. :)

Okay, das hört sich ja ganz gut an. Ich hoffe sehr, dass das fallen gelassen wird. Mir gehts weniger ums Geld, sondern vor allem haltdarum , dass ich dann vorgestraft bin. Und wegen "Hausfriedensbruch" verurteilt zu sein, hört sich echt nicht so gut an. Danke euch auf jeden Fall mal. :)