Ab wann spricht man von Hausfriedensbruch?
Der Ex von einer guten Freundin von mir macht total Stress! Letztens wollte der in meine Wohnung eindrigen, weil er wusste dass die Freundin bei mir war. Sie wollte aber nicht mit ihm sprechen und er sollte auch nicht rein kommen. Hab es dann aber doch noch geschafft ihm die Tür vor der Nase zu zuknallen. Nächstes mal ruf ich sofort die Polizei. Aber in dem Zusammenhang stellte sich mir die Frage, ab wann man von Hausfreidensbruch spricht. Weiß da jemand was drüber? Was kann man da machen? Kann man da Anzeige erstatten?
5 Antworten
Wenn ein Mensch ungebeten und gegen den Willen der Bewohner die Schwelle der Wohnungstür übertritt. Kann angezeigt werden und ggf. in einer einstweiligen Verfügung enden, dass Abstand gehalten werden muss. Anell
Dem Kommentar von zilla002 ist nicht´s hinzuzufügen.
da kommt wohl eher das neue Stalking-Gesetz in Frage: Anzeige bei der Polizei
Es gibt zwei Unterschiedliche Vorraussetzungen für den Hausfriedensbruch.
Die Erste: Unbefugt Zutritt verschaffen (über den Zaun klettern)
Die Zweite: nach Aufforderung des Berechtigten nicht entfernen. Berechtigter ist der Mieter einer Mietwohnung oder Vertreter und natürlich Eigentümer.
Hausfriedensbruch ist das Betreten von fremdem Besitz ohne die Einwilligung des Besitzers. Es ist ein Straftatbestand, den man natürlich anzeigen kann.
jedesmal, wenn eine unerwünschte person, der man mündlich den zutritt untersagt hat, versucht in das haus einzudringen, ist das hausfriedensbruch, Anzeige erstatten.