Graffiti?
guten tag ich habe eine frage zum thema graffiti strafen undzwar habe ich einen freund der mehrere bilder von graffitis auf seinem handy hat und die polizei diese handy nun nach den bildern absucht ich war auch ein paar mal dabei als er diese gesprayt hat habe aber selber nicht gesprayt oder schmiere gestanden oder so ich stand einfach nur neben ihm und habe gewartet bis er fertig ist nun habe ich eine vorladung zur zeugenaussage habe ich eine strafe zu erwarten wenn ich der polizei dies auch so erkläre ?
3 Antworten
Die Vorladung zur Zeugenaussage sagt was? Richtig, gegen dich liegt keine Anzeige vor und es wird auch nicht gegen dich ermittelt. Allerdings hast du kaum die Möglichkeit dich um die Aussage zu drücken. Wenn du bei der Polizei nicht erscheinst, kannst du über ein Schreiben der Staatsanwaltschaft oder ein Auftragsschreiben der StA durch die Polizei gezwungen werden dort zu erscheinen. Sollte dir der Termin nicht gelegen kommen, ruf an und vereinbare einen anderen.
Nochmal, wenn es keine Ermittlungen gegen dich gibt, ist nichts.
Du meinst, ob das Beihilfe oder Mittäterschaft sein kann? Nun, Schmiere stehen würde schon für eine Beihilfe ausreichen. Konkret müsstest du wissen ob irgendeine aktive Handlung deinerseits erfolgt und nachweisbar ist. Ich könnte mir vorstellen, dass das Halten des Rucksacks oder der Taschenlampe ggfls. ausreicht. Machen wir uns so gesehen mal nichts vor, einfach nur daneben stehen wäre bei einem Sekunden-tag möglich, bei richtigen Graffities müsstest du schon bessere Argumente haben.
Letztlich ist es doch so. Wenn du vorgeladen wirst, bekommst du zunächst eine Belehrung darüber, dass du dich nicht selbst belasten musst. Über eine eigene Beteiligung müsstest du dann keine Angaben machen. Ggfls. müsstest du dich anwaltlich vertreten lassen wenn du Zweifel an der Aussage deinerseits haben kannst.
Der Unterschied ist verständlich erklärt?
also wenn mich der poliuist fragt ob ich einmal oder merhmal dabei war als mein freund gesprüht hat muss ich dann eine aussage machen oder kann ich die aussage auch verweigern damit ich mich nicht selbst belasste?
korrekt. Würde dann aber auch bedeuten, dass ggfls. Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts einer Straftat aufgenommen werden, was alledings nichts heissen muss, da man diesen Verdacht ja konkretisieren müsste.
ok dann vielen dank für deine antowrt :)
mein handy wurde ja auch eingezogen und die bilder kontrilliert allerdings habe ich nie gesprayt und deshalb habe ich dort auch keine bilder drauf nur eben mein freund und es kann sein das man mich eben sieht wie ich neben ihm stehe oder so das weis ich nicht genau
oh ich habe noch eine frage undzwar wenn ich einfach nur sage das ich weis das er mal gesprayt hat ist das ja keine starfttat oder also wenn die mich fragen wusstest du das er sprayt und ich ja sage ist das ja kein problem oder?
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Graffiti sprayen ist grundsätzlich strafbar (§ 303 StGB). Daneben zu stehen, kann Mittäterschaft oder Beihilfe sein, also im Einzelfall auch strafbar.
Bei dem Schreiben musst du sehr genau gucken: Wenn du nur als Zeuge zur Polizei geladen wirst, musst du nicht hingehen. Das würde ich auch nicht machen, wenn du mit der Tat in Verbindung stehst. Im Zweifel würdest du dich eher selbst belasten, wenn du denen "irgendwas erklärst".
Wirst du als Verdächtiger geladen, musst du hin. Dann musst du dir aber auf jeden Fall vorher einen Anwalt nehmen.
also auf der vorladung steht das ich auf jeden fall hin muss ansonsten würd ein anderer termin ausgemacht oder es droht eine geldstrafe das steht da zumindest aber wenn ich einfach nur daneben stehe is das doch keine mittäterschaft oder?
Wenn es eine Vorladung als Zeuge zur Polizei ist, musst du nicht hin. Wenn die Vorladung von der Staatsanwaltschaft stammt, musst du hin (das ist meines Wissens nach seit 2017 so). Ganz generell würde ich zu solchen Terminen nicht ohne Anwalt gehen. Vor Ort muss dich die Polizei belehren, ob gegen dich auch ein Verdacht besteht (zB. aufgrund der Bilder). Ist das der Fall, musst du dich nicht selbst belasten.
"Einfach nur danebenstehen" kann jedenfalls Beihilfe sein, im Einzelfall sogar Mittäterschaft, denke ich. Das würde zwar wahrscheinlich nicht verfolgt werden, aber nur dass du weißt, dass du nicht "auf der sicheren Seite" bist.
wenn mich die polizei fragt ob ich dabei war müsste ich dann ja sagen oder kann ich die aussage auch verweigern damit ich mich nicht ausversehen doch selber belaste?
Genau, in dem Moment, in dem du dich selbst belasten würdest, musst du nicht weiterreden. Darauf muss dich die Polizei auch direkt vorher hinweisen, sonst ist alles was du sagst, nicht verwertbar. Diese Abgrenzung ist im Einzelfall sehr schwierig und nicht immer landet das, was du wirklich gesagt hast, in der Akte. GEnau deswegen empfielt es sich, möglichst früh einen Anwalt zu nehmen.
ok vielen dank! :)
oh ich habe noch eine frage undzwar wenn ich einfach nur sage das ich weis das er mal gesprayt hat ist das ja keine starfttat oder also wenn die mich fragen wusstest du das er sprayt und ich ja sage ist das ja kein problem oder?
Richtig, das ist kein Problem.
ok vielen dank
Es gibt da so ein Sprichwort das heißt, mitgegangen, mitgehangen. Ich denke schon das dich was erwartet, WENN die rausbekommen das du dabei warst. Und zu der Vorladung würde ich auch lieber mal hingehen, du könntest den Eindruck erwecken, irgendetwas zu verheimlichen.
naja ich meinte dann eher ob das was ich oben beschriebn habe was ich gemacht habe denn aich eine straftat ist oder nicht?