Graffiti?

3 Antworten

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Die Vorladung zur Zeugenaussage sagt was? Richtig, gegen dich liegt keine Anzeige vor und es wird auch nicht gegen dich ermittelt. Allerdings hast du kaum die Möglichkeit dich um die Aussage zu drücken. Wenn du bei der Polizei nicht erscheinst, kannst du über ein Schreiben der Staatsanwaltschaft oder ein Auftragsschreiben der StA durch die Polizei gezwungen werden dort zu erscheinen. Sollte dir der Termin nicht gelegen kommen, ruf an und vereinbare einen anderen.

Justin12216 
Beitragsersteller
 20.04.2021, 18:56

naja ich meinte dann eher ob das was ich oben beschriebn habe was ich gemacht habe denn aich eine straftat ist oder nicht?

Eckengucker  20.04.2021, 19:03
@Justin12216

Nochmal, wenn es keine Ermittlungen gegen dich gibt, ist nichts.

Du meinst, ob das Beihilfe oder Mittäterschaft sein kann? Nun, Schmiere stehen würde schon für eine Beihilfe ausreichen. Konkret müsstest du wissen ob irgendeine aktive Handlung deinerseits erfolgt und nachweisbar ist. Ich könnte mir vorstellen, dass das Halten des Rucksacks oder der Taschenlampe ggfls. ausreicht. Machen wir uns so gesehen mal nichts vor, einfach nur daneben stehen wäre bei einem Sekunden-tag möglich, bei richtigen Graffities müsstest du schon bessere Argumente haben.

Letztlich ist es doch so. Wenn du vorgeladen wirst, bekommst du zunächst eine Belehrung darüber, dass du dich nicht selbst belasten musst. Über eine eigene Beteiligung müsstest du dann keine Angaben machen. Ggfls. müsstest du dich anwaltlich vertreten lassen wenn du Zweifel an der Aussage deinerseits haben kannst.

Der Unterschied ist verständlich erklärt?

Justin12216 
Beitragsersteller
 20.04.2021, 19:05
@Eckengucker

also wenn mich der poliuist fragt ob ich einmal oder merhmal dabei war als mein freund gesprüht hat muss ich dann eine aussage machen oder kann ich die aussage auch verweigern damit ich mich nicht selbst belasste?

Eckengucker  20.04.2021, 19:08
@Justin12216

korrekt. Würde dann aber auch bedeuten, dass ggfls. Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts einer Straftat aufgenommen werden, was alledings nichts heissen muss, da man diesen Verdacht ja konkretisieren müsste.

Justin12216 
Beitragsersteller
 20.04.2021, 19:09
@Eckengucker

ok dann vielen dank für deine antowrt :)

Justin12216 
Beitragsersteller
 20.04.2021, 19:11
@Justin12216

mein handy wurde ja auch eingezogen und die bilder kontrilliert allerdings habe ich nie gesprayt und deshalb habe ich dort auch keine bilder drauf nur eben mein freund und es kann sein das man mich eben sieht wie ich neben ihm stehe oder so das weis ich nicht genau

Justin12216 
Beitragsersteller
 20.04.2021, 19:17
@Justin12216

oh ich habe noch eine frage undzwar wenn ich einfach nur sage das ich weis das er mal gesprayt hat ist das ja keine starfttat oder also wenn die mich fragen wusstest du das er sprayt und ich ja sage ist das ja kein problem oder?

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Graffiti sprayen ist grundsätzlich strafbar (§ 303 StGB). Daneben zu stehen, kann Mittäterschaft oder Beihilfe sein, also im Einzelfall auch strafbar.

Bei dem Schreiben musst du sehr genau gucken: Wenn du nur als Zeuge zur Polizei geladen wirst, musst du nicht hingehen. Das würde ich auch nicht machen, wenn du mit der Tat in Verbindung stehst. Im Zweifel würdest du dich eher selbst belasten, wenn du denen "irgendwas erklärst".

Wirst du als Verdächtiger geladen, musst du hin. Dann musst du dir aber auf jeden Fall vorher einen Anwalt nehmen.

Justin12216 
Beitragsersteller
 20.04.2021, 18:57

also auf der vorladung steht das ich auf jeden fall hin muss ansonsten würd ein anderer termin ausgemacht oder es droht eine geldstrafe das steht da zumindest aber wenn ich einfach nur daneben stehe is das doch keine mittäterschaft oder?

koerperklaus17  20.04.2021, 19:04
@Justin12216

Wenn es eine Vorladung als Zeuge zur Polizei ist, musst du nicht hin. Wenn die Vorladung von der Staatsanwaltschaft stammt, musst du hin (das ist meines Wissens nach seit 2017 so). Ganz generell würde ich zu solchen Terminen nicht ohne Anwalt gehen. Vor Ort muss dich die Polizei belehren, ob gegen dich auch ein Verdacht besteht (zB. aufgrund der Bilder). Ist das der Fall, musst du dich nicht selbst belasten.

"Einfach nur danebenstehen" kann jedenfalls Beihilfe sein, im Einzelfall sogar Mittäterschaft, denke ich. Das würde zwar wahrscheinlich nicht verfolgt werden, aber nur dass du weißt, dass du nicht "auf der sicheren Seite" bist.

Justin12216 
Beitragsersteller
 20.04.2021, 19:07
@koerperklaus17

wenn mich die polizei fragt ob ich dabei war müsste ich dann ja sagen oder kann ich die aussage auch verweigern damit ich mich nicht ausversehen doch selber belaste?

koerperklaus17  20.04.2021, 19:10
@Justin12216

Genau, in dem Moment, in dem du dich selbst belasten würdest, musst du nicht weiterreden. Darauf muss dich die Polizei auch direkt vorher hinweisen, sonst ist alles was du sagst, nicht verwertbar. Diese Abgrenzung ist im Einzelfall sehr schwierig und nicht immer landet das, was du wirklich gesagt hast, in der Akte. GEnau deswegen empfielt es sich, möglichst früh einen Anwalt zu nehmen.

Justin12216 
Beitragsersteller
 20.04.2021, 19:11
@koerperklaus17

ok vielen dank! :)

Justin12216 
Beitragsersteller
 20.04.2021, 19:16
@Justin12216

oh ich habe noch eine frage undzwar wenn ich einfach nur sage das ich weis das er mal gesprayt hat ist das ja keine starfttat oder also wenn die mich fragen wusstest du das er sprayt und ich ja sage ist das ja kein problem oder?

koerperklaus17  20.04.2021, 19:23
@Justin12216

Richtig, das ist kein Problem.

Es gibt da so ein Sprichwort das heißt, mitgegangen, mitgehangen. Ich denke schon das dich was erwartet, WENN die rausbekommen das du dabei warst. Und zu der Vorladung würde ich auch lieber mal hingehen, du könntest den Eindruck erwecken, irgendetwas zu verheimlichen.