Bewerbung bei der Polizei trotz Anzeige?
Zwei gute Freunde von mir sind Hobbyfotografen und haben sich auf verlassen Orte eingesteift. Bei betreten eines Geländes wurden sie nach wenigen Meter von einer Security, welche das Gelände überwachte, in Empfang genommen welche die Polizei rief. Die Polizei stellte die Daten fest und gab sich der Security weiter, welche Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstattete. Nun meine Frage: Einer dieser Freunde ( 19 Jahre alt, Abiturient und Vorstrafenfrei) will sich bei der Polizei bewerben. Das diese Aktion völlig hirnlos und dumm war steht außer frage. Wird es bei der Bewerbung zu irgendwelchen Komplikationen kommen, bzw. ist das ein Grund ihn erst gar nicht den Einstellungstest machen zu lassen, wenn sonst alle anderen Vorraussetzungen( Sportabzeichen, Rettungsschwimmer etc.) erfüllt werden?
5 Antworten
http://www.polizei-ausbildung.info/polizei-bewerbung/einstellungsvoraussetzungen/
Voraussetzung sind "Keine Straftaten" es kommt also nicht auf die Anzeige an, sondern auf ein tatsächliches Urteil.
Prinzipiell kann ers dadurch vergessen (absolutes Ausschlusskriterium).
Aber er kanns auch versuchen, möglicherweise wird es ignoriert da nichtig. Einfach versuchen. Und nächstes mal Genehmigung bekommen ;) Entstehen auch sicher bessere Fotos xD
Man darf nicht gerichtlich vorbestraft sein. Das ist er aufgrund dieser Sache nicht. Es wird also in der Vorauswahl zur Zulassung zum EAV keine Rolle spielen.
Wenn er es bis zum AC/SI schafft, wird auch die Leumundsprüfung fällig, wo die Polizei auf allerlei Register zugreifen kann. Hier könnte durchaus etwas stehen. Dazu könnten sie eine Stellungnahme verlangen. Wenn man dann eine wahre Geschichte erzählt, zugibt und einsieht, dass es nicht eine der besten Ideen war, die man hatte, ist alles gut.
Gruß S.
Ich werde es weiterleiten, Danke !:)
Bitte - gern geschehen ...
Und - falls Stellungnahme, schriftlich oder mündlich:
Einsicht, Schuldverständnis, Fehlergeständnis, Reflektion, Reifung ....
Gruß S.
... er bekam heute Bescheid. Er wurde zu 9 Tagessätzen von je 20€ ' bestraft. Was bedeutet das nun für ihn in Bezug auf die Polizei?
Danke schonmal im Voraus..
NEUN ???
Man gilt in Deutschland als gerichtlich vorbestraft, wenn man zu mehr als 90 (NEUNZIG!!!) Tagesätzen oder einer mehr als 3monatigen Haftstrafe verurteilt wird.
Damit gilt er rein rechtlich nicht als vorbestraft. Man müsste ihn, wenn alles weitere stimmt, zum EAV zulassen, denn beamtenrechtlich steht dem nichts im Wege.
Es kann aber dennoch sein, das man seine charakterliche Eignung infrage stellt. Dies würde man dann - wie schon beschrieben - im AC/SI thematisieren.
Möglicherweise wollen sie auch vorab eine Stellungnahme. Sollte er perse abgewiesen werden, würde ich Einspruch einlegen.
Gruß S.
Sorry nochmal für den ersten Beitrag. Ich hatte ihn wirklich zu flüchtig gelesen und dachte, es wäre mit einer Einstellung vom Tisch gegangen!
Das bedeutet das er so lange warten muss, bis er Bescheid bekommt was aus der Anzeige geworden ist bevor er sich bewerben sollte?
Nein, nicht unbedingt. Die Bewerbungen haben ja immer einen sehr langen Vorlauf. Die Fristen sind meist schon 1 jahr VOR dem geplanten Beginn zu Ende.
Er muss das laufende Verfahren ANGEBEN, es kann ja sein, dass es zum Ende kommt, bevor man eine Entscheidung trifft.
Man kann aber einfach mal bei der Einstellungsbehörde anrufen und fragen, ob man generell nicht zum EAV zugelassen wird, wenn es ein laufendes Verfahren gibt.
Gruß S.
Wird nicht auch nach laufenden, nicht abgeschlossenen Verfahren gefragt? Wäre normalerweise logisch, erst das Urteil abzuwarten, als jemanden einzustellen, den man dann wieder entlassen müsste oO
Ja ... ist mir bereits vor dem Lob von AssassineConno2 selbst aufgefallen, das er/sie gar nicht schreibt, wie das AUSGEGANGEN ist ....
Es wird nach laufenden, eingestellten und abgeschlossenen Verfahren gefragt. Richtig. Und wenn es noch gar nicht abgeschlossen ist, ist mein Urteil etwas voreilig.
Mit einem LAUFENDEN Verfahren wird man NICHT eingestellt.
Gruß S.
Sirius wieder Top Antwort ^^
Das beruhigt mich sehr. Danke für die super Antwort!:)
Im Normalfall wird das im Polizeilichen Führungszeugnis sowie im erweiterten Führungszeugnis irgendwann nicht mehr stehen. Wie lange Hausfriedensbruch da drin steht weiß ich wiederum nicht.
Die Polizei hat aber Zugriff auf weitere Register. Besonders auf ihr eigenens ...
Gruß S.
Für die Polizei ist es auch anders nachweisbar.. 10 Jahre lang...
Wird es bei der Bewerbung zu irgendwelchen Komplikationen kommen
Davon ist solange nicht auszugehen, wie es kein Urteil gegen den Bewerber gibt. Solche Delikte werden meistens unterhalb der Gerichtsebene mit einem Strafbefehl geahndet. Und ist damit "vom Tisch".
unterhalb der Gerichtsebene mit einem Strafbefehl geahndet
HÄ? Das hätte ich gern erklärt ...
Gruß S.
Danke für die schnellen Antworten. Ich werde es ihm weitergeben. Er wird sicherlich erleichtert sein. Du bist super Sirius, Danke für deine Hilfe !:)