alkoholisierter Hausfriedensbruch... nicht zurechnungsfähig
Moin, Letzten Sonntag war im Nachbardorf Karneval. Alkoholisiert bin ich nicht mehr in das Festzelt auf üblichen Wege gelangt. Also über die zahlreich vorhandenen Nebeneingänge. Ich bin per Security 3-4 mal wieder raus geflogen, aber auch wieder rein gegangen. Irgendwann haben sie die Polizei gerufen. Alkoholtest ergab 1,86 Promille. Dann kamen die Handschellen und die freundliche Heimfahrt der Polizei. Jetzt kam die Anzeige. Hausfriedensbruch. Ich kann erst Montag wieder mit der Dorfpolizei Kontakt aufnehmen.
Meine Frage ist wie sieht das rechtlich aus? Wie hoch sind normalerweise Strafen für solch ein vergehen? Fällt es eventuell unter nicht zurechnungsfähig?
Ich bin 18 und Auszubildender und ich bin kein Wiederholungstäter. mfg
6 Antworten
Geh zur Polizei, sagt das du von nix mehr weißt und es dir leid tut. Die Staatsanwaltschaft stellt dann das Verfahren ein.
Wikipedia ist Dein Freund: Guckst Du "Schuldunfähigkeit", steht dort, dass strafrechtlich eine verminderte Schuldfähigkeit ab 2,0 Promille angenommen wird.
Da hättest Du Dich beim Saufen etwas mehr anstrengen müssen!
Als Achtzehnjähriger kannst Du aber noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden - meine Vermutung ist, dass das mit einer kleinen Geldstrafe oder Sozialstunden getan sein wird.
Fällt es eventuell unter nicht zurechnungsfähig?
Warst du das auch, als du dich dazu entschlossen hast, dir soviel hinter die Binde zu kippen? Oder wurdest du dazu gezwungen? Wenn nicht, dann is nix mit "nicht zurechnungsfähig".
Dass es in der Realität nicht ganz so simpel ist, hat der Gesetzgeber natürlich im Blick - allerdings muss das hier gar nicht zum Tragen kommen, der Fragende sollte sich beim Veranstalter entschuldigen und darauf hinwirken, dass er den Strafantrag zurückzieht.
egal,alkohol reicht nicht als ausrede sonst könnte ich besoffen auto fahren und kann nichts dafür wenn ich besoffen bin.eine strafe kommt in jedem fall nach und fällt vermutlich günstiger aus bei niedrigem einkommen
Bei völliger Schuldunfähigkeit gibt es nur noch die actio libera in causa nach § 323a Abs. 1 StGB, die aber an strenge Voraussetzungen gebunden ist.
denn dieser macht wie bekannt aggressiv
Wenn ich etwas freiwillig zu mir nehme, was mich bekanntermaßen aggressiv macht, dann bin ich für die Folgen ja wohl voll verantwortlich.
Vandalismus kommt von den Vandalen und war ein germanischer Volksstamm,die haben auch mit Alkohol experimentiert
Bekommst je nach Reue ne groß oder weniger große Geldstrafe. Sicherlich kein Gefängnis aufenthalt. Zudem warst du alkoholisiert und hast auch keine weitern vorstrafen hätteste ein Jahr früher machen sollen! Da hättest 20 Sozialstunden machen müssen. Zeig einfach Reue und endschuldige dich beharr auf den Alkoholischen zustand biste mit 300€-400€ raus. Die wollen in diesem Land eh alle nur Geld haha entschuldigung, aber denk mal drüber nach:)
Hä? -Ganz anderer Sachverhalt und in sachen von Wandalismus , schräft Alkohol wohl das Urteil, denn dieser macht wie bekannt aggressiv