Einbruch im Freibad im erweiterten Führungszeugnis?
Hallo Dietrich hier!
Am Wochenende ist mein Sohn (27) tief in der Nacht mit einigen Freunden über den Zaun eines Freibades geklettert, um sich so Zugang zum kühlen Nass zu verschaffen! Nach einiger Zeit des Badens waren sie wohl etwas zu laut, denn dann stand die Polizei vor ihnen und nahm ihre Personalien auf.
Mit welchen Konsequenzen sind zu rechnen? (Anzeige Hausfriedensbruch?)
Und steht sowas im erweiterten Führungszeugnis? Geht zur Zeit um eine Bewerbung, für die ein solches erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und § 31 BZRG benötigt wird.
Vielen Dank. Dietrich
2 Antworten
Er muss mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch rechnen. Ein Strafantrag des Schwimmbadbetreibers ist dafür zwingende Voraussetzung. Ohne Strafantrag auch keine Verurteilung.
Im (erweiterten) Führungszeugnis wird es {vereinfacht ausgedrückt} nur dann stehen, wenn er zuvor schon mal verurteilt wurde oder er jetzt eine Strafe von mehr als 90 Tagessätzen bzw. mehr als 3 Monaten erhält.
Das entscheidet natürlich der Richter unter Berücksichtigung aller tatrelevanten Umstände, aber aus dem Bauch heraus denke ich nicht, dass die Strafe so hoch ausfallen wird.
Das Nachtatverhalten kann auch Einfluss darauf nehmen. Sprich, eine ehrliche Entschuldigung beim Schwimmbadbetreiber könnte die Strafe mildern oder im besten Falle dazu führen, dass kein Strafantrag gestellt wird bzw. ein bereits gestellter zurück genommen wird.
Hallo Dietrich,
Ich war selber mal so dumm und bin mit paar Leuten in ein Schwimmbad "eingebrochen" ich habe eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch bzw Einbruches bekommen - war im unteren Tausender Bereich was ich zahlen musste..
Ich habe nichts im Führungszeugnis stehen weil mein Rechtsanwalt das ausgehandelt hat. Kann aber gut sein das es dann drinnen stehen wird.
Hoffe ich konnte helfen,
Julian