Vorladung als Beschuldigte?

3 Antworten

Ich sehe dich nicht als unschuldig. Ihr habt gemeinschaftlich einen Hausfriedensbruch begangen. Man geht nicht in anderer Leute Häuser ohne deren Erlaubnis.

Bei dir passt das Sprichwort "mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen"

Von Experte furbo bestätigt

Ich fürchte, Du hast Dich hier tatsächlich strafbar gemacht. Das Stichwort heißt "bedingter Vorsatz". Es war Dir schlicht egal, ob der Kumpel Hausrecht hatte und damit das Recht, euch reinzulassen. Wenn ihr trotz vielen Merkwürdigkeiten reingegangen seid, dann reicht das für eine Strafe.

Superkrass12 
Beitragsersteller
 03.03.2021, 07:31

Wir sind ja reingegangen, nur weil wir dachten er wohne dort oder Freunde von ihm. In dem Haus waren ja auch tatsächlich Freunde von ihm. Bei denen wir nach seinem "einbruch" weil es keine Klingel gab und er besoffen war, mit reingegangen sind, vom vordereingang. Dann saßen wir ja auch mit den Einwohnern im haus. Gilt das immer noch als Straftat ?

skyfly71  03.03.2021, 09:22
@Superkrass12

Das hört sich natürlich erst mal so an, als wenn Du davon nichts wissen konntest. Denn die Voraussetzung ist natürlich, dass man dann schon noch erkennen können muss, dass man was verbotenes tun könnte. Ist eigentlich auch egal, im Regelfall enden solche Verfahren mit einer Einstellung, wenn nicht noch großartig was kaputt gemacht wurde.

Superkrass12 
Beitragsersteller
 03.03.2021, 15:03
@skyfly71

Mit einer Einstellung meinen Sie, es wird nur für den jenige wenn dieser auch korrekt aussagt, zum Urteil kommen ? Oder wären wir dann Mittäter? Vielen Dank erstmal für die Antworten

skyfly71  03.03.2021, 15:50
@Superkrass12

Das lässt sich aus der Ferne ohne Kenntnis der Ermittlungsakte kaum seriös beantworten. Aber man kann ganz sicher schlimmere Dinge anstellen als einen Hausfriedensbruch. Das ist einer der "kleinen" Straftaten, die auch nicht besonders hart bestraft werden.

Ja, werdet ihr