Vorladung als Beschuldigte?
Guten Abend,
ich habe heute ein Brief von der Polizei erhalten, wo ich beschuldigt werde eine Straftat begangen zu haben. Diese habe ich nicht begangen sondern war „unschuldig“ dabei. Genau zu sagen waren wir zu 5 mit Freunden draußen und einer den ich dann an den Abend kennengelernt habe, hat ein Einbruch begangen. In dieser Zeit waren wir alle Alkoholisiert. Die erste Frage, wird unsere Aussage zählen? Trotzdem intus ?
Wir wussten nicht genau, dass wir dort eingebrochen sind, blöd gesagt. Er meinte ich hab da Freunde und wir können dort „chilln“ und er hat uns die Tür ganz normal aufgemacht. Nur dass er davor auf der anderen Seite das Fenster eingeschlagen hat.
Da Corona Zeit ist, ist wahrscheinlich sowieso klar, dass wir Bußgeld zahlen müssen. Die Frage jedoch, bekommen wir eine Anzeige, weil wir als Mittäter dabei sind?
3 Antworten
Ich sehe dich nicht als unschuldig. Ihr habt gemeinschaftlich einen Hausfriedensbruch begangen. Man geht nicht in anderer Leute Häuser ohne deren Erlaubnis.
Bei dir passt das Sprichwort "mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen"
Ich fürchte, Du hast Dich hier tatsächlich strafbar gemacht. Das Stichwort heißt "bedingter Vorsatz". Es war Dir schlicht egal, ob der Kumpel Hausrecht hatte und damit das Recht, euch reinzulassen. Wenn ihr trotz vielen Merkwürdigkeiten reingegangen seid, dann reicht das für eine Strafe.
Das hört sich natürlich erst mal so an, als wenn Du davon nichts wissen konntest. Denn die Voraussetzung ist natürlich, dass man dann schon noch erkennen können muss, dass man was verbotenes tun könnte. Ist eigentlich auch egal, im Regelfall enden solche Verfahren mit einer Einstellung, wenn nicht noch großartig was kaputt gemacht wurde.
Mit einer Einstellung meinen Sie, es wird nur für den jenige wenn dieser auch korrekt aussagt, zum Urteil kommen ? Oder wären wir dann Mittäter? Vielen Dank erstmal für die Antworten
Das lässt sich aus der Ferne ohne Kenntnis der Ermittlungsakte kaum seriös beantworten. Aber man kann ganz sicher schlimmere Dinge anstellen als einen Hausfriedensbruch. Das ist einer der "kleinen" Straftaten, die auch nicht besonders hart bestraft werden.
Ja, werdet ihr
Wir sind ja reingegangen, nur weil wir dachten er wohne dort oder Freunde von ihm. In dem Haus waren ja auch tatsächlich Freunde von ihm. Bei denen wir nach seinem "einbruch" weil es keine Klingel gab und er besoffen war, mit reingegangen sind, vom vordereingang. Dann saßen wir ja auch mit den Einwohnern im haus. Gilt das immer noch als Straftat ?