Anzeige wegen Betrug, obwohl ich die Ware verschickt habe. Was tun?

11 Antworten

Es könnte sein, dass Du einer Betrügerin auf den Leim gehen sollst. Schildere alles, wie es ist, der Polizei, dann steht Aussage gegen Aussage. Ins Führungszeugnis kommt erst etwas, wenn du rechtskräftig verurteilt bist. Warte ab, was noch weiter kommt. Soll sie beweisen, dass sie nix bekommen hat.

Hallöchen,

Steht in meinem Führungszeugnis dann Betrug?!

Frühestens nach einer Verurteilung in entsprechendem Umfang (glaube ab 3 Monate bzw. 90 Tagessätze) oder einem nicht mit Widerspruch behaftetem Strafbefehl in dieser Höhe.

Es war vor knapp einem Jahr und sie ist jetzt erst zur Polizei gegangen.

Das ist schon merkwürdig!

Was ich noch hinzufügen muss: sie hat keinen Versicherten Versand gewünscht.

Ich verschicke nur im Paket (versichert) oder per Einschreiben, wem das nicht passt soll woanders kaufen.

Mache Dich nicht allzu verrückt, wahrscheinlich kommt da nichts bei raus. Aber wenn sie Anzeige erstattet muss ermittelt werden.

Good Luck

Hallo Mandywi,

also hier in Deutschland gilt immer noch, dass man nicht seine Unschuld beweisen muss, sondern Dir muss Deine Schuld nachgewiesen werden.

In Deinem Fall wurde eine Anzeige wegen Betrug gestellt, dass Gesetz sagt dazu folgendes aus:


§ 263 StGB - Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Das entscheidenden Kriterium ist, dass Dir nachgewiesen werden muss in ABSICHT falsche Tatsachen vorgespiegelt (sprich dass Du nur nie vorhattest die Ware zu versenden) zu haben um Dich zu bereichern.

Diese Absicht kann Dir aber nicht nachgewiesen werden, da Dir die Absicht nicht nachzuweisen ist, denn Du hast ja schließlich die Ware Ordnungsgemäß verschickt und Dir ist kein Verschulden nachzuweisen, dass die Ware nicht beim Empfänger angekommen ist.

In dem Brief stand sicherlich: "Vorladung zur Vernehmung in einem Strafverfahren als Beschuldigte".

Dieser Vorladung solltest Du auch, wenn es keine Pflicht ist wahrnehmen.

In der Vernehmung kannst Du dann das Schildern, was Du hier im Forum geschrieben hast.

Am Ende der Vernehmung darfst Du Dir Deine Aussage noch einmal durchlesen, evtl. wenn nötig korrigieren und wenn alles stimmt unterschreieben.

Die Staatsanwaltschaft wird Deine Aussage und die Aussage der Geschädigten durchlesen und dann das Verfahren gegen Dich einstellen, weil Du die Tat schlichtweg nicht begangen hast oder zumindest Dir nicht nachzuweisen ist, dass Du die Ware nicht ordnungsgemäß versendet hast.

Ich denke nicht, dass hier bei de geringwertigen Ware von 19,- Euro ohne vorliegende Beweise für Deine Schuld in einer Gerichtsverhandlung verhandelt wird.

Ist immer eine blöde Sache so eine Angelegenheit, aber es lässt sich jetzt nicht mehr ändern.

Schöne Grüße
TheGrow

Also ich würde mich genauso dazu äußern, wie du es jetzt beschrieben hast und ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass du Ärger zu erwarten hast. Ich gehe mal davon aus, dass man (Polizei) sich auch fragen wird, warum erst jetzt die Anzeige kommt und wenn es Aussage gegen Aussage ist, dann passiert auch nichts, weiter ist das ein geringfügiger Betrag. In deinem Führungszeugnis steht gar nichts.

Du musst dich zwar nicht äußern, es dürfte aber nicht schaden, wenn du wahrheitsgemäß angibst, das Päckchen verschickt zu haben. Macht zumindest schonmal einen besseren Eindruck, als wenn man nicht bei der Aufklärung mitarbeitet und sofort alles abblockt.

Wenn du keinen Nachweis mehr fürs verschicken hast, wovon auszugehen ist, gibts dann evtl einen Zeugen? Vielleicht war ja jemand dabei, als du die Sendung verpackt und zur Post gebracht hast.

Selbst wenn du es nicht abgeschickt hättest, dürfte hier kein Betrug, sondern höchstens eine Unterschlagung in Betracht kommen. Für einen Betrug müsste nachgewiesen werden, dass du nicht nur das Paket nicht verschickt hast, sondern auch von Anfang an geplant hast, es nie zu verschicken.