Steht das noch im Führungszeugnis/Strafregister?
Ich bin 18 Jahre alt. Ich war September 2014 alleine auf einem Spielplatz und habe aus Spaß einen Fremden 2 Jährigen Jungen sein Gesicht gestreichelt. Der Vater hat mich angezeigt und dann kam die Polizei zum Spielplatz. Mir wurde Pädophilie vorgeworfen und ich habe Platzverweis bekommen. Ich hatte keinen Ausweis dabei und die Polizisten haben mich erst auf über 18 Jahre geschätzt, obwohl ich erst 14 war. Ich musste einen Monat später wegen der Anzeige mit meinen Eltern zum Jugendamt. Es kam nicht zu einer Gerichtsverhandlung und ich habe auch keine Strafe bekommen, weil dieser Vorfall beim Jugendamt geklärt wurde.
Ich schäme mich für mein damaliges Verhalten und habe seit dem keine Anzeige mehr bekommen. Ich habe auch keine Pädophile Neigung.
5 Antworten
es Gab keine Verurteilung, also steht auch nirgendwo etwas.
Nee, das wird da nicht drin stehen, weil es ja kein juristisches Nachspiel hatte. Ev. ist irgendwo ein Aktenvermerk darüber, aber das war´s dann auch schon.
Ich würde noch nicht einmal sagen, das dieser Vermerk bei der Polizei ist.
Wenn es keine gerichtliche Verhandlung und Verurteilung gab steht nichts im Führungszeugnis. Aber davon einem Kind durchs Gesicht zu streichen wird doch nicht so was losgelassen.
Das stand nie, und wird auch nie in irgendeinem Führungszeugnis stehen. Selbst im Erziehungsregister wird es nicht stehen.
Solange du nicht mit deinem Penis sein Gesicht gestreichelt hast. Ist alles halb so wild.
Man(n) kann nie wissen.
WTF :-D Nein!
Werden Aktenvermerke dauerhaft bei der Polizei gespeichert ?
Wenn Nein, wie lange werden sie gespeichert ?