Ebay kleinanzeigen Betrug welche strafe?

6 Antworten

Du fragst doch für Dich !!

Schreiben wird dein Kumpel wohl noch selbst können, oder ist er behindert?

Wenn du nicht erwischt worden wärst, hättest doch weiter gemacht.

Diese Art der Betrügereien nimmt - vermehrt bei Jugendlichen - zu und wird hoffentlich mit mehr als ein paar Sozialstunden bestraft.

Privat1111 
Beitragsersteller
 18.11.2017, 09:51

Mein mumpel meint es war nh einmqige sache letzten sommer

heurekaforyou  18.11.2017, 18:25
@Privat1111

Und warum hat dein "Kumpel" auch ein halbes Jahr nach der Abzocke, dem Geschädigten sein nicht zurück gezahlt?

heurekaforyou  18.11.2017, 19:11
@Privat1111

Um welche Art von Artikel geht es hier überhaupt?

Bei der Polizei erst mal keine, das entscheidet der Richter.

Das kann dann von Sozialstunden bist in zu Freizeitarrest oder auch mehr gehen.

Am wahrscheinlichtsten ist ersteres aber ich bin nicht der Richter.

Und klar: der SChaden muss wieder gut gemacht werden

Du bist ein wahrer Freund !!

Nur um für deinen Kumpel die Konsequenzen einer Straftat in Erfahrung zu bringen, hast du dich heute extra auf gutefrage.net. registriert.

Du weist nicht nur den exakten Kaufpreis, für den der Käufer keine Ware erhalten hat, sondern auch, dass es zu einer Strafanzeige gegen deinen Kumpel gekommen ist.

Dein "Lieber Freund" hat  es offensichtlich weder nötig die Ware zu verschicken, für die er zuvor Geld kassiert hat, noch dieses Geld dem Verkäufer zu erstatten. 

Zudem schein das Interesse an Konsequenzen aus seiner Abzocke eher gering zu sein, sonst hätte er sich ja eventuell mal selbst darum gekümmert.

Aber dafür hat er ja scheinbar dich. Allerdings solltest du wissen, dass eBay und eBay-kleinanzeigen zwei völlig verschiedene Plattformen sind.

Frag mal nach wo er sein Opfer betrogen hat und warum er nicht schon mal die 215,- EUR zurück bezahlen will?

Danach kannst du dich ja gerne noch mal melden.

Sozialstunden wären angemessen. 

Die beweispflicht der Absendung liegt beim Absender. 

Warenbetrug.

Folgen - eine gesunde Anzahl an Sozialstunden. Umfang liegt im Ermessen des Richters.