schwarzfahren + betrug gleich anzeige?

6 Antworten

Ja, du hast einen Betrugsversuch begangen. Das ist strafbar. Ob es einen Eintrag gibt, hängt von derHöhe der Strafe ab.

in Deinem Alter kommt das auf keinen Fall ins Führungszeugnis, Du musst aber auf jedem Fall mit dem erhöhten Förderungsentgelt in Höhe von 40 Euro rechnen und möglicherweise noch mit Sozialstunden.

Hallo 333maren,

die Bahn wird, insofern nicht schon geschehen, eine Strafanzeige bei der Bundespolizei stellen.

Die beiden Gesetze gegen die Du verstoßen hast lauten wie folgt:


§ 265a StGB - Erschleichen von Leistungen

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.


§ 263 StGB - Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Hast Du noch versucht irgendwelche Namen auf den Fahrausweisen oder sonst wo zu fälschen kommt noch ein dritter Tatvorwurf auf Dich zu:


§ 267 - Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Wie schlimm das Ganze werden kann, kommt da drauf an, ob Du noch nach Jugendstrafrecht oder nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wirst.

  • Bist Du 14 - 17 Jahre alt, wirst Du nach Jugendstrafrecht verurteilt
  • bist Du 18 - 21 Jahre alt, kann, muss aber nicht zwingend Jugendstrafrecht angewendet werden
  • bist Du über 21 Jahre alt, dann wirst Du nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt.

Wirst Du nach Jugendstrafrecht verurteilt, wirst Du keine Freiheitstrafe und auch keine Geldstrafe, sondern eine erzieherische Maßnahme in Form von paar Sozialstunden in einer sozialen Einrichtung erhalten. Diese erzieherische Maßnahme gilt nicht als Strafe und um bei Deiner Frage zu bleiben, die erzieherische Maßnahme wird NICHT im Führungszeugnis eingetragen

Wirst Du aber nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt, kann eine Geldstrafe die sich ganz nach Deinen Einkommen richtet verhängt werden oder eine Freiheitsstrafe, die fast immer zur Bewährung ausgesetzt wird.

IM Führungszeugnis stehen aber auch nicht alle Verurteilungen drin, sondern nur, wenn die Strafe:

  • mehr als 90 Tagessätze (Tagessatz ist immer das was Du im Monat an Einkommen hast geteilt durch 30 (Tage) beträgt
  • mehr als 3 Monate Freiheitsstrafe (dabei spielt es keine Rolle ob mit oder ohne Bewährung) beträgt.

Übrigens, die Rechnung, die Du von der Bahn bekommen hast ist keine Strafe, sondern mehr oder weniger nur Bearbeitungsgebühren, die als erhöhtes Beförderungsentgelt der Bahn bezeichnet wird.

Das was die Bahn von Dir fordert, ist eine reine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Dir und Bahn.

Das andere nennt sich Strafrecht und kommt zu der Forderung der Bahn zusätzlich auf Dich zu.

Schöne Grüße
TheGrow

Klar kommt das ins Führungszeugnis sowas ist eine Straftat. Du hast eine Dokumentenfälschung gemacht.

Bitterkraut  03.08.2014, 20:48

nein, einen Betrug versucht. Von einer Fälschung les ich nix in der Frage. Und nich tjede Strafe kommt ins Führungszeugnis.

Als Blinder soll man nicht von der Farbe reden.

Ja das kann schlimm werden. Wie schlimm, bleibt abzuwarten. Ins Führungszeugnis kommt das auf jeden Fall.