Anzeige wegen Beleidigung ohne Zeugen?
Hallo,
meine Freundin hat ihren Vergewaltiger angezeigt, allerdings wird das Verfahren höchstwahrscheinlich fallen gelassen, da die Beweise nicht ausreichen.
Nun will der Täter mich anzeigen, weil ich ihn öffentlich als "Du scheiss Vergewaltiger" beleidigt haben soll und das wohl in seinem Freundeskreis die Runde macht, woran ich mich allerdings nicht erinnern kann und er auch keine Zeugen hierfür hätte.
Glaubt ihr, die Polizei oder Staatsanwaltschaft will da wirklich gegen mich ermitteln oder wird das Verfahren auch eingestellt, wenn es zur Anzeige kommt, denn ich sehe es als Racheaktion seinerseits und da ich in jahrelanger Psychiatrischer Behandlung bin wegen rezidivierender Depression mit Ängstlich-vermeidender Persönlichkeitsstörung, wo ich Antidepressiva und Beruhigungsmittel einnehme, hoffe ich, dass dadurch meine Unschuld bewiesen werden kann. Habe ich da Chancen oder eher nicht?
Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen :-)
Mit lieben Grüßen
8 Antworten
Polizei oder Staatsanwaltschaft will da wirklich gegen mich ermitteln
Es muss bei einer Anzeige immer ermittelt werden.
oder wird das Verfahren auch eingestellt
Ob ein Ermittlungsverfahren eingestellt wird, ergeben die Ermittlungen. Es gibt also kein"oder".
Naja .... Du scheinst ja so zu denken und hast das wahrscheinlich auch gesagt, ohne zu bemerken, dass man dir zuhört.
Für die Vergewaltigung fehlen auch Beweise und Zeugen. Könnte man sich jetzt auch fragen .....
In beiden Fällen wird ermittelt und das bleibt nicht geheim. Dein psychischer Zustand ist dabei unerheblich.
Gruß S.
einfach nicht aufregen, und falls ein Schreiben kommt: Ermittlungsverfahren, Anhörung zur Sache .. einfach hingehen und nichts zur Sache aussagen.
Du musst deinen Namen nennen, dich ausweisen, dann wirst du belehrt, dass du die Aussage verweigern kannst, du sagst: ja von diesem Recht möchte ich Gebrauch machen. fertig
Der Staatsanwalt würde wenn es wirklich keine Zeugen gibt, erstens wegen Geringfügigkeit und zweitens wegen unklarer Beweislage das Verfahren einstellen. Wenn nicht, ist immer noch Zeit zum Anwalt zu gehen. Nur nichts aussagen, dass dich belasten könnte.
Du musst deinen Namen nennen, dich ausweisen, dann wirst du belehrt, dass du die Aussage verweigern kannst, du sagst: ja von diesem Recht möchte ich Gebrauch machen. fertig
Nö, er braucht zu dem Termin gar nicht erst erscheinen, wenn er ohnehin nicht aussagen will.
und das wohl in seinem Freundeskreis die Runde macht
Wenn es die Runde macht, dann wird es wohl doch irgend jemand gehört haben
Wenn die Anzeige sich nur auf Gerüchte bezieht, dann wird die Polizei und Staatsanwaltschaft da nicht gegen Sie ermitteln. Aus der Anzeige muß sich zumindest ein Anfangsverdacht ergeben.
Nun will der Täter mich anzeigen, weil ich ihn öffentlich als "Du scheiss Vergewaltiger" beleidigt haben soll und das wohl in seinem Freundeskreis die Runde macht, woran ich mich allerdings nicht erinnern kann und er auch keine Zeugen hierfür hätte.
Öffentlich heißt, der Öffentlichkeit also jederman zugänglich. Das wäre im Fernsehr, in Zeitungen, aber auch in Sozialen Netzwerken.