Was erwartet mich wenn ich eine Anzeige gegen Unbekannt gemacht habe und dabei Falschaussagen gemacht habe?
Versuche mich kurz zu fassen...Bin nicht stolz drauf und bereu es total. Habe falsches Zeug erzählt und eine Anzeige gegen Unbekannt gemacht weil ich in einer völlig verfahrenen privaten Situation war,es ist sehr privat und ich möchte nicht weiter darauf eingehen. Fest steht dass ich eine Anzeige gegen Unbekannt gemacht habe zu der ich überedet wurde, weil es den Anschein hatte dass ich in Gefahr bin und ich dort nicht die Wahrheit sagte. Es ist bisher niemand zu Schaden gekommen und ich habe mich bei allen Beteiligten entschuldigt, auch bei dem Unbekannten gegen den die Anzeige lief. Die Polizei hat den Unbekannten noch nicht ermittelt, da ich sagte ich kenne ihn nicht. Nun die Sache mit der Polizei... wenn ich hingehe und sage ich habe alles erfunden und die Wahrheit sage (das habe ich vor) was genau passiert dann, bzw. wie sieht meine Strafe aus? Hat jemand ähnliches erlebt? Bitte keine Vorwürfe, ich weiß dass es falsch war, eben deswegen möchte ich alles klarstellen und zu meinen Fehlern stehn, würde mich aber trotzdem gern vorher drauf einstellen was auf mich zukommt....hat da jemand Erfahrung??
8 Antworten
Entgegen der anderen Antworten hier hast Du dich wohl "nur" gem. § 145d StGB wegen des Vortäuschens einer Straftat strafbar gemacht. Diese ist mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht. Staatsanwälte reagieren bei derartigen Sachverhalten auch gerne leicht allergisch, sodass eine Einstellung eher unwahrscheinlich ist.
Sollte es daher zu einem Urteil kommen, musst Du mit einer kleinen Geldstrafe rechnen, vorausgesetzt Du bist erwachsen. Die Höhe ist vor allem abhängig von Deinen Vorstrafen. Hast Du keine Vorstrafen, dürften aufgrund Deines Geständnisses und Deiner Reue 30 Tagessätze angemessen sein.
Die Höhe eines Tagessatzes entspricht Deinem Nettoeinkommen durch 30 (z.B. bei 1200 € also 40 €). Die Höhe der Geldstrafe entspricht damit insgesamt dem Produkt von 30 mal X.
Durch diese Anzeige hast Du dich allerdings weder wegen einer Falschaussage (§ 153 StGB) noch wegen falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) strafbar gemacht. Ersteres scheitert daran, dass die Polizei keine "zur eidlichen Vernehmung zuständige Stelle ist".
Auch eine falsche Verdächtigung dürfte nicht vorliegen. Diese kommt nämlich nicht in Betracht, wenn die Angaben zum Täter so ungenau sind, dass dieser ohnehin nicht ermittelt werden könnte. Dies ist häufig bei einer Anzeige gegen Unbekannt der Fall. Unter der Prämisse, dass Du in der Anzeige nicht eine bestimmte Person als Täter beschrieben aber bloß den Namen nicht genannt hast, hast Du dich somit auch nicht wegen falsche Verdächtigung strafbar gemacht.
gezwungen wurde ich nicht, nur überredet, war allein meine eigene Schuld :-(
meint ihr das kommt vors Gericht oder nur Geldstrafe? Das kommt davon , hinterher ist man immer schlauer :-(
Man kann eine Anzeige nicht einfach so zurücknehmen, wenn die Anzeige aber nur auf deiner Aussage beruht, wird die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wohl einstellen. Rein rechtlich drohen dir bis zu 5 Jahre Haft oder Geldstrafe. Wahrscheinlich wird man dir aber anbieten, das Verfahren gegen dich gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen. Evtl. wird man dir auch die Kosten auferlegen.
Die Kosten für die Ermittlungen...
falsche Verdächtigung -aber sicher straffrei, da du gezwungen wurdest