Mitteilung wenn die Anzeige zurückgezogen wird?
Hallo zusammen.... Vor ein paar Monaten wurde gegen mich eine Anzeige gestellt.Diese habe ich auf Anraten der Polizei mit einer Gegenanzeige beantwortet. Das Verfahren gegen mich ist mittlerweile eingestellt ( Zeugen zu meinen Gunsten), meine Gegenanzeige läuft aber noch. Nun behauptet mein Gegner , dass er seine Anzeige zurückgezogen hätte und die Ermittlungen gegen mich deshalb eingestellt wurden...und ich dies auch tun möge. Meine Frage...wird man informiert wenn der Anzeigende seine Anzeige zurück zieht?Und ist das dann dasselbe wie wenn die ermittlungen eingestellt werden. Oder will mich da jemand an der Nase herum führen?
Vielen Dank für Eure Mühen im Vorraus
3 Antworten
Zunächst: eine Strafanzeige kann nicht zugenommen werden.
Zurückgenommen werden kann bei einem Antragsdelikt (wie z.B. einfache Körperverletzung oder Beleidigung) jedoch der Strafantrag, den der Verletzte gestellt hat.
Bei Rücknahme des Strafantrags sollte im Ermittlungsverfahren nach § 170 II StPO eingestellt werden. Das liegt daran, dass bei Rücknahme des Strafantrags ein Verfahrenshindernis entsteht. Der Strafantrag (oder das bejahte, besondere öffentliche Interesse der StA bei einem relativen Antragsdelikt) ist nämlich eine zwingende Prozessvoraussetzung.
Die Einstellung nach § 153 StPO wird hingegen vorgenommen, wenn die Schuld des Täters gering ist und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht (salopp könnte man auch sagen: "Er war's, aber es war nicht so schlimm!" - während man bei § 170 II StPO salopp sagen könnte: "er war es nicht / wir können es nicht nachweisen / Oder: er war's vielleicht, aber wir können z.B. mangels Strafantrag nichts tun!").
Die Anwendung des § 153 StPO bedingt gerade, dass eine Anklage grundsätzlich möglich wäre (das ist jedoch bei einem zurückgenommenen Strafantrag nicht mehr der Fall - denn die Anklage ist mangels einer fehlenden Prozessvoraussetzung nicht (mehr) möglich).
Die Einstellung nach § 153 StPO sieht nicht nach einer Einstellung wegen Rücknahme des Strafantrags aus. Sondern - wie es aus § 153 StPO hervorgeht - nach einer Einstellung wegen Geringfügigkeit.
Sicher gehen kannst Du aber nur nach Akteneinsicht oder Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft. ;-)
Überlege Dir auf jeden Fall sehr gut, ob Du Deinen Strafantrag gegen den anderen zurücknehmen willst. Ein zurückgenommener Strafantrag ist für immer zurückgenommen und kann nicht erneut gestellt werden. Das Verfahren gegen den anderen würde voraussichtlich gem. § 170 II StPO eingestellt.
Eine Strafanzeige kann nur bei der Staatsanwaltschaft zurückgezogen werden. Dann wird seitens der StA nicht weiter ermittelt. Was steht in deinem Einstellungsbescheid für eine Begründung?
Eine Strafanzeige kann nicht zurückgezogen werden.
Warum zurück ziehen wenn man weiß man gewinnt die Verhandlung? Ich meine der Gegner hat ja auch Anzeige gestellt und so ist man immer auf der sicheren Seite.
Der genaue Wortlaut ist....Das Ermittlungsverfahren gegen Sie ist gem.§ 153 Strafprozessordnung mit Zustimmung des zuständigen Amtgerichts eingestellt worden...Abgesendet von der Staatsanwaltschaft