Strafantrag wegen gefährlicher Körperverletzung zurücknehmen!

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Ein Strafantrag ist nur bei einem Verfahren wegen Körperverletzung ( § 223 StGB ) notwendig, nicht jedoch bei einem Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ( § 224 StGB ) entsprechend kann der Strafantrag auch nur bei "Normaler" Körperverletzung zurück genommen werden. Das ist bis zum Urteil noch jederzeit möglich. Ggf kann aber - was aber eher selten ist - die Staatsanwaltschaft den Strafantrag von sich aus durch das "besondere Öffentliche Interesse" ersetzen. Dann braucht es keinen Strafantrag.

Greenfox1  12.07.2011, 14:25

Nur noch ein kleiner Hinweis: Ein einmal zurückgenommener Strafantrag kann NICHT wieder neu gestellt werden!! Ein nicht gestellter bzw. zurückgezogener Strafantrag stellt ein sogenanntes Verfahrenshindernis dar. Ausser - wie skyfly71 schon schrieb - die Staatsanwaltschaft erkennt auf das "besondere öffentliche Interesse". Also - erstmal überlegen, ob der Strafantrag wirklich zurückgezogen werden soll. Denn hinterher sind "alle Messen gesungen" ;)

Ich glaube nicht, dass das geht. Immerhin handelt es sich ja um eine Straftat und der Staat hat ein gewisses Interesse ("öffentliches Interesse an der Aufklärung einer Straftat", wie sie es so nett nennen^^) daran, diese aufzuklären....

"Also Melli, so weit ich weiß kannst du die Anzeige nicht zurücknehmen. Eine Anzeige wegen Körperverletzung wird strafrechtlich zum Selbstläufer. Dann entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie hier weiter verfolgt. Wenn du einen Strafantrag gestellt hättest, könntest du diesen zurückziehen, aber eine Anzeige ist lediglich die Mitteilung, dass eine Straftat begangen wurde." http://forum.ksgemeinde.de/archive/index.php/t-81768.html

LG MissEmmy

snowflake007 
Beitragsersteller
 11.07.2011, 23:04

Ich heiß net Melli :-)., sorry