Anzeige nach Fahrradunfall: Was tun?
Hallo, ich hoffe, irgendjemand kann mir hier helfen, bzw. einen Ratschlag geben.
Vor einiger Zeit hatte ich einen Fahrradunfall – selbstverschuldet. Der andere Radfahrer hat dabei leider einen Bruch der Patella (Kniescheibe) erlitten und das Fahrrad wurde leicht beschädigt.
Meine Haftpflichtversicherung (Asstel, bzw. jetzt wieder Gothaer) hatte sich gleich mit ihm in Verbindung gesetzt. Und nach einem Brief von ihm, mit der Mitteilung über die Verletzung, den ich der Versicherung weiterleitete, hört ich nichts mehr von dem Fall.
Bis gestern … da erreichte mich auf einmal ein Brief von der Polizei Hamburg, dass ein Ermittlungsverfahren gegen mich geführt wird. Der Geschädigte hat mich also angezeigt. Einmal Körperverletzung nach § 229 StGB und einmal Ordnungswidrigkeiten nach 1, 10, 49 StVO; 24 StVG.
Bis zum 22.8. soll ich mich jetzt zu den Vorwürfen äußern. Meine Versicherung meint, sie hätten die polizeiliche Ermittlungsakte angefordert, aber noch nicht erhalten. Außerdem hielten sie es nicht für nötig, mich darüber zu informieren.
Was wäre jetzt der klügste Schritt für mich? Sofort einen Anwalt einschalten? Oder vom Schweigerecht Gebrauch machen? Oder …??
1000 DANK für jeden ernst gemeinten Tipp!
Michael
4 Antworten
Zuerst einmal: Ich bin kein Anwalt, meines Wissens klingt so etwas aber viel dramatischer als es im Grunde ist
Jeder kann jeden anzeigen. Das hat nichts mit dem Versicherungsfall zu tun. Wenn angezeigt wird prüft die Polizei die grundsätzliche Glaubwürdigkeit und gibt dir die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Dann entscheidet die Polizei, was sie weiter tut. (Oft werden solche Fälle eingestellt.)
So wie du schreibst, hast du dich korrekt verhalten, du hast also auch nichts zu befürchten.
Ein Anwalt wird dich natürlich wesentlich kompetenter beraten können als wir es tun können!
Ja, geh zum Anwalt!
zum Unfall: Ich verstehe das so: Du hast einen Fehler gemacht, das ist kein strafrechtliches Delikt. Wenn du nicht grob fahrlässig gehandelt hast (zB: du hast telefoniert, warst alkoholisiert oder Ähnliches), brauchst du dir absolut keine Sorgen machen!
Bis zu 600 Euro Anwaltskosten. F*** my life.
Einen Anwalt zu beautragen solltest Du Dir gut überlegen, in Strafsachen fängt das Honorar bei 500 Euronen an, das Geld kannst Du wahrscheinlich besser verwenden.
Der polizeilichen Vernehmung solltest Du fernbleiben, da reitest Du Dich möglicherweise noch weiter rein.
Letztlich ist die fahrlässige Körperverletzung Fakt und wird auch entsprechende Folgen haben. Sofern Du keine Vorstrafen hast wird man Dir aber nicht den Kopf abreißen. Es ist sehr wahrscheinlich daß der Staatsanwalt einen Strafbefehl beantragen wird. Sollte das passieren mußt Du nur noch überprüfen daß die Höhe der Tagessätze richtig ist. Wenn nicht kannst Du dagegen (nur gegen die Höhe der Tagessätze!) Widerspruch einlegen und dann ist es erledigt.
naja sich dazu Äussern macht es im Zweifel nur schlimmer geh zu nem Anwalt und last dich professionell beraten
Einfach den Fall schildern, wie es weiter geht, siehst du ja dann
Danke für die Antwort. Allerdings: Ich WAR leider leider der Unfallverursacher. Habe also fahrlässig gehandelt … Korrekt verhalten habe ich mich dann, als der Unfall geschehen ist.
Ich werde am besten heute Mittag einen Anwalt aufsuchen.