Öffnen der Briefe des WG Mitbewohners nach Genehmigung erlaubt?

9 Antworten

Das Einzige was du machen solltest: lasse es dir von ihm schriftlich geben, dass du seine Post öffnen darfst. WhatsApp, SMS.. was auch immer!

Es ist sein verpfuschtes Leben und nicht deins! Du hast es ihm gesagt, mehr kannst und solltest du nicht tun. Steht die Polizei vor der Tür, dann sage ihnen, dass er sich zur Zeit im Ausland aufhält. Nicht mehr und nicht weniger! Du hast damit nichts zu tun und solltest dich weder einbringen noch rechtfertigen...

unixp 
Beitragsersteller
 17.08.2018, 14:10

Habe die Bestätigung per Whatsapp bekommen von ihm

Kessie1  17.08.2018, 14:50
@unixp

Zur "Sicherheit" würde ich auch noch mal kurz schriftlich verfassen was da im Brief an ihn stand. Nicht das er nachher behauptet, du hättest ihm nichts gesagt. Oder du schickst ihm gleich eine Kopie des Briefes - falls noch nicht geschehen...

unixp 
Beitragsersteller
 17.08.2018, 15:00
@Kessie1

habe ihm ein Bild von dem Brief geschickt, er weiss aufjedenfall darüber bescheid

Nun war ein Brief dabei von der Polizeit wegen einer Vollstreckung, da er wohl seine Versicherung nicht bezahlt hat.

Was hat die Polizei mit einer nicht bezahlten  Versicherung zu tun?

Die Polizei hat anderes zu tun, um sich um jeden säumigen Versicherungskunden zu kümmern.

Letztere frage kann ich nicht beantworten. Allerdings musst du keine Angst haben wegen Missachtung des Brief Geheimnis belangt zu werden. Du hast die Erlaubnis und wenn dein Mitbewohner das bestätigt passiert auch nichts.

Dass die Polizei ihn wegen nicht gezahlter Versicherungsbeiträge vorführen wird, ist reiner Unsinn.

Ein Vollstreckungsbeamter würde höchstens das Kennzeichen seines Fahrzeug entwerten, wenn dieses dort aufzufinden ist.

Er bekommt eher ein Problem, wenn er sich nicht unmittelbar nach Bekanntwerden seiner Kündigung "arbeitssuchend" gemeldet hat.

Dass du (in seinem Auftrag) seine Post öffnest, ist keineswegs strafbar.

unixp 
Beitragsersteller
 17.08.2018, 13:49

Wir wohnen in der Schweiz da ist es vielleicht ein bisschen anderst.

Naja, er wurde schon mehrmals dazu aufgefordert sich beim Pfändungsamt zu melden und hat es nie gemacht.

In der Schweiz ist die Krankenversicherung obligatorisch und etwas anderst als in Deutschland gibt es keine staatliche Krankenkasse.

Es steht auf dem Brief das es eine Polzeiliche Vorführung ist und wenn er nicht zu dem Termin auftraucht eine Straftat begeht und ins Strafgesetzbuch eingetragen wird und mit einer Busse bestraft wird.

DerHans  17.08.2018, 13:55
@unixp

Dann kannst du ihm das ja mitteilen, wenn du seine Telefon-Nummer hast.

Vielleicht ist er auch schon zur Fahndung ausgeschrieben und wird dann am Flughafen verhaftet.

unixp 
Beitragsersteller
 17.08.2018, 13:56
@DerHans

Am 22.08 muss er vor Ort sich melden, ansonsten wird er vorgeführt von der Polizei. Also wird er dann vermutlich bei der Heimreise verhaftet? Er fliegt am 19.08 bis zum 31.08

DerHans  17.08.2018, 13:58
@unixp

Wenn er noch gar nicht weg ist, kann ihm das auch schon beim Abflug passieren

unixp 
Beitragsersteller
 17.08.2018, 14:01
@DerHans

Ja aber die warten doch erst bis zum 22.08 ab ob er da erscheint, warum sollten sie es dann schon früher melden

DerHans  17.08.2018, 14:03
@unixp

Du hast doch selbst geschrieben, dass er bereits mehrfach der Aufforderung nicht nachgekommen ist. Dann steht er wahrscheinlich bereits auf der Fahndungsliste.

unixp 
Beitragsersteller
 17.08.2018, 14:06
@DerHans

Aber er hat doch noch eine letzte Chance sich persönlich zu melden, denkst du nicht das erst dann auf die Fahndungsliste kommt? Denkst du auch das er die Strafe in einer Freiheitsstrafe absitzen muss, wenn er die Pfändung nicht begleichen kann?

unixp 
Beitragsersteller
 17.08.2018, 14:09
@DerHans

Und denkst du es wird Länderübergreifend eine Fahndung geben oder erstmal nur in dem Land in dem er wohnhaft ist, also der Schweiz?

DerHans  17.08.2018, 14:10
@unixp

Den fehlenden Geldbetrag kann er nicht "absitzen".

Falles in der Schweiz Geldstrafen ebenfalls in Tagessätzen ausgedrückt werden, weiß er ja wie lange er dann für die Strafe einsitzen muss.

Das ändert natürlich nichts an seinen Schulden. Die muss er trotzdem zahlen.

unixp 
Beitragsersteller
 17.08.2018, 16:52
@DerHans

Ok, denkst du das wird dann relativ zügig durchgebracht das er die Strafe einsitzen muss oder dauert das erst mal einige Woche bis Monate?

DerHans  17.08.2018, 17:43
@unixp

Woher soll ich denn wissen, wie schnell die Schweizer Justiz handelt?

Dein Freund soll dir noch eine schriftliche Vollmacht geben. Da reicht ein Zettel auf dem er dir schriftlich erlaubt deine Briefe zu öffnen. Dann hast du nichts zu befürchten.

mokka1963  17.08.2018, 13:29

er ist noch auf Mallorca

MaryLynn87  17.08.2018, 13:30
@mokka1963

Ja und? Ich hab Handys! Mit Fotofunktionen und Mails und Whatsapp. Stell dich nicht so an.