Ein 20 Jahre altes Spiel geladen?
Hallo! Ich war auf einer Website wo man alte Spiele für den PC laden kann.
Es gibt da ein Spiel welches ich sehr gerne spiele wollte, welches man aber neu sowieso nicht mehr bekommt und auch gebraucht teilweise für unmenschlich hohe Preise. (Es ist schließlich 20 Jahre alt)
Ich habe den download gestartet, aber nach einiger Zeit abgebrochen, weil es mir doch zu unsicher ist.
Ich denke ich werde mich mit der schlechteren Version zufrieden geben.
Aber ich wollte fragen: Wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit, beim Download eines 20 Jahre alten Spieles erwischt zu werden? Sicherlich kann man dafür belangt werden, aber tut das wirklich irgendjemand?
Bei dem Spiel handelt es sich um Resident Evil 2 (1998) von Capcom Ltd.
Danke im Voraus.
Edit: Ich benutze einen VPN.
6 Antworten
Dir passiert nichts, weil es in dem Fall legal ist.
Google nach abandonware oder ransomware.
Da gibt es die Seite https://myabandonware.com/
Da werden viele Spiele aufgelistet, die vom Hersteller aufgegeben wurden und deshalb sind sie kostenlos und legal.
Kurz und knapp, Schon mit den ersten KB den du geladen hast, hast du dich zum Pirat gemacht. Auf Deutsch, du hast dich Strafbar gemacht.
Ganz egal wie alt ein Spiel, eine Software usw ist, solange der Copyright besteht, macht man sich strafbar.
Wenn es sich hierbei nicht um P2P handelt, also Torrents oder bestimmte software wie Emule (wenn es die noch gibt) sondern es nur eine Rar/Zip war, brauchst du dir keine sorgen machen, die Chance dabei nun eine Abmahnung zu bekommen ist gleich Null.
Die Downloader sind eigentlich die, die am wenigsten zu befürchten haben, es sind eher die Uploader die man Sucht, den ohne Uploads, gibts auch keine Downloads.
Das ist Strafrechtlich wie auch Zivilrechtlich relevant. Uhrheberschutz etc. pp.
Genaugenommen hättest du es auch fertig runterladen können den einen Unterschied machte der abbruch des Downloads nicht, du hast die Tat bereits begangen auch wenn du nur 1MB runtergeladen hast.
Nun ist es natürlich so das es den Staat nicht interessiert, und den Uhrheber i.d.r. auch nicht, davon abgesehen könntest du Zivilrechtlich (wo ja dann auf Schadensersatz verklagt wird) argumentieren das dennen kein Schaden entstanden ist, da du ja nicht die möglichkeit hattest das zu erwerben da der vertrieb eingestellt ist. Klingt logisch, aber ob das ein Richter auch versteht sei mal dahingestellt. Davon abgesehen aber lohnt es sich nicht dich zu verklagen, da das was die maximal von dir bekommen könnten ohnehin die Arbeit nicht rechtfertigt - und sind wir ehrlich - schlechte Presse gibts dafür auch noch.
Hallo!
Was hast Du gegen gebrauchte Software?
Die Hauptsache bei diesen älteren Titeln ist doch viel eher die Lauffähigkeit auf aktueller Hardware.
https://www.ebay.de/sch/i.html?_from=R40&_trksid=m570.l1313&_nkw=pc+resident+evil+2&_sacat=0
Außerdem wurde/wird ein Remake angekündigt:
Gruss,
Martin
man wird zu gut wie nie erwischt
sonst warte auf das neue Resident Evil 2