Strafe bei ebay Betrug?
Hallo alle zusammen,
also es ist mir jetzt zwar peinlich aber dennoch wollt ich mal nach fragen...
Also folgendes:
Habe vor gut 3 jahren dinge auf mein Vater bestellt und nicht bezahlt, der hat mich darauf hin angezeigt, ich wurde vor geladen zur aussagen aufnahme und damit war alles geklärt, bekam keinerlei strafe aber es wurde alles zu protokol genomm und Fingerabdrücke genomm...
So jetzt vorn par wochen hab ich aus einer notlage auf Ebay sachen verkauft (gesamtwert ca.700,-€) Beträge erhalten und abver die sachen nicht verschickt da die dinge bei mir nicht existieren... Nun haben die 4 verkäufer eine sammelklage anscheinend gemacht oder machen noch und ja wollte nun wissen was mich da erwartet, ich währ natürlich bereit den verkäufern das ab zu bezahlen wenn ich nun im september meine ausbildung beginne.
Ich kenn mich mit dem gesetz nicht so aus und vllt. kann mir einer sagen was mich erwartet und bitte ohne predigten, ich bin mir meiner tat bewusst.
8 Antworten
Such dir einen Rechtsanwalt in der Nähe, der bereit ist dich in diesem Fall zu unterstützen. Desweiteren solltest du sofort zu den Käufern Kontakt aufnehmen und Ihnen die sofortige Rückzahlung anbieten, ansonsten sieht es schwarz für dich aus. Selbstanzeige ist auch eine Möglichkeit...
Es gibt in Deutschland keine Sammelklage. Du hast verkauft und Geld erhalten, Und du sprichst von 4 Verkaeufern, die geschaedigt sind. Hast du nun gekauf oder verkauft.
Du schreibst hier etwas wirr.
Wenn du aber wieder betrogen hast, dann kann das diesmal etwas schwerer wiegen als beim ersten Mal. Stell dich auf eine Gefaengnisstrafe ein. Die wird wahrscheinlich erst mal zur Bewaehrung ausgesetzt, aber wehe, du machst dann nochmal etwas.
Das eine wäre ein zivilrechtlicher Schadensausgleich, das andere eine strafrechtliche Bewertung.
Selbst wenn du jedem geprellten Käufer seinen Schaden, einschl. Schadensersatzforderungen und Prozesskosten voll erstatten würdest, bleibt Betrug ein Offizinaldelikt.
Dafür würdest du auch dann bestraft, wenn die Geschädigten ihr Geld zurückbekämen - bei dem Tatvorwurf und Vorgeschichte würde ich mich dringend eines Anwalts bedienen und 2-3 Jahre Haftstrafe erwarten wollen - ohne Internetzugang. Immer noch minderjähig, Jugendstrafarrest.
G imager761
Womit du rechnen kannst, kann dir ein Rechtsanwalt deines Vertrauens sagen, wie letztendlich der Richter entscheiden wird, kann er aber auch nicht voraussehen.
Urteile der Vergangenheit:
3 Jahre, 3 Monate:
http://www3.fh-gelsenkirchen.de/JPR/lro/bp_neu.php?id=426
.
die Ausbildung kannst du vergessen, du bekommst Jugendarrest!
Glaube er würde vorbestraft sowieso die Ausbildung nicht bekommen.