Rechtliches Vorgehen Androhung Weiterleiten von Bildern?
Kurz zum Geschehen: Ich habe ein intimeres Bild dummerweise auf eine Erotikplattform gestellt - völlig anonym. Nun wurde ich von einer noch anonymen Person erkannt, welche mir androht, die Bilder an Freunde, Familie, etc weiterzuleiten. Die Person meint, dass ich ihm meine Handynummer geben soll. Außerdem fordert er Telefonate(?) und weitere intime Bilder. Auf den Hinweis, dass eine Weiterleitung von Bildern strafbar ist, habe ich als Antwort bekommen, dass ich mit der Veröffentlichung jegliche Rechte vom Bild abgegeben hätte.
Welches Vorgehen würden Sie mir raten?
Edit:
Ich hab das Bild bereits gelöscht, er hat es sich gescreenshotet.
Einen dummen "Scherz" halte ich für ausgeschlossen, da er mich anscheinend wirklich kennt und mir richtige Daten zu meiner Person ohne Aufforderung erzählt.
9 Antworten
Vorsicht Falle
Wie kann dieser Welcher dein Bild an deine Freunde und Verwandte weitergeben, wenn er nicht mal deine eigene Handynummer hat. Du wirst bestimmt nicht, deren E-Mail Adressen zu deinem Bild gesetzt haben.
Wenn ein Verwandter dich erkannt hat, würde es ihm ein leichtes sein, deine Nummer zu bekommen und zwar nicht über diese Erotikplattform. Außerdem würde er sich bei dir und euren Verwandten als Mensch mit einem fiesen, erpresserischem Charakter outen.
Das was dieser Mensch macht ist reine Erpressung. Wenn du es richtig durchziehen willst, gehe zur Polizei und zwar nicht zum nächsten Revier, sondern telefoniere mit dem richtigen Dezernat. Es gibt für jedes Bundesland Kriminalpolizeiliche Beratungsstellen. Die Nummern mußt du selber heraus finden. Wende dich an die Abteilung "Cybercrime".
Laß dich nicht unterkriegen.
Lg Andy
Bild / Anzeige wurde von mir gelöscht , er hat es sich aber gescreenshotet
Er sagt mir richtige Daten über mich, ohne Aufforderung (zB. Geburtstag, Zukunftpläne)
Er möchte sich persönlich treffen oder es mir am Telefon sagen.
Natürlich gebe ich ihm nicht meine Telefonnummer. Eigentlich müsste er ja meine Telefonnummer haben , wenn er mich so gut kennt 😂
Ich würde damit zur Polizei gehen, wenn man den wirklich los werden will.
Dann vereinbart man mit ihm eine Treffen und die Falls schnappt zu.
http://www.express.de/duesseldorf/dumm-gelaufen--enkeltrick-betrueger-geriet-an-ex-kommisssar-2925250
Wende Dich an die Betreiber der Plattform (Impressum) und bitte darum, das Foto zu löschen und Dir Namen und Adresse des Erpressers zu geben, weil Du ihn anzeigen willst.
Reagieren die Betreiber nicht in Deinem Sinne, dann wende Dich an die Polizei (jedes Bundesland hat eine Internetzpolizei) - der müssen die Betreiber die Daten herausgeben.
Und mach so einen Blödsinn nie wieder!
P.S.
Der Spinner will Dich offenbar für blöd verkaufen - Bilder darf man nur mit Genehmigung des Urhebers oder Rechte-Inhabers weitergeben.
Dann leite seine erpresserische Mail an die Polizei weiter - an die muss der Betreiber Namen und Adresse rausrücken.
Im übrigen kann man diese Weigerung auch als Deckung von Straftaten interpretieren...
Hast Du denn Dein Foto gelöscht?
Naja theoretisch gilt: Wer fremde Fotos verwendet, muss im Streitfalle nachweisen, dass er ein Nutzungsrecht hat. Etwaige Zweifel gehen zu Lasten des Verwenders. Allerdings kenn ich die Nutzungsbedingungen der Seite nicht. Ein link zu der Seite würde als Weitergabe ja reichen und damit verletzt er ja kein Recht. An deiner Stelle würde ich mich evtl. Mit dem Betreiber der Seite in Verbindung setzten und um eine Löschung bitten. Auf die Förderung der anonymen Person auf keinen Fall eingehen. Die anonyme Person hat sich nach Strafgesetzbuch (StGB)
§ 253 Erpressung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat. -Strafbar gemacht. Die steht der Rechtsweg offen. Gegebenfslls Anzeige erstatten und einen Anwalt hinzuziehen.
Viel glück
Lass Dich nicht verarschen.
Der Betreiber gibt Namen und Adressen nicht an Privatpersonen raus. Aber er kann den User sperren.