Ist es eine Straftat wenn man jemanden erschreckt?
6 Antworten
Es ist zwar keine kann aber durchaus eine sein. Verletzt sich derjenige oder bringt sich und/oder andere in eine gefährliche Situation durch den Schreck wirst du tatsächlich dafür haftbar gemacht. Entstehen tatsächliche Folgeschäden heißt das auch zivilrechtliche Ansprüche gegen dich wie Schmerzensgeld oder Schadenersatz. Gehst du sogar soweit jemanden im Schein zum Spass mit einer Waffe zu bedrohen oder erschreckt jemanden mit Drohungen oder ähnlichen Massnahmen die um seine Körperliche Unversehrtheit fürchten lassen machts du dich erst recht strafbar weil dann gilt kein wae nur spass oder wollte nur jemanden erschrecken mehr das wird dann als versuchte Körperverletzung gehandhabt.
Erschrickst du auf der Strasse Passanten zum Spass kann das ganz schnell in die Richtung Ruhestörung, Aufsehen öffentlichen Ärgernisses oder sogar gefährliches Eingreifen in die Strassenverkehrsordnung gehen.
Du siehst auch wenn das Erschrecken alleine keine Straftat darstellt ist die Grenze dazu nicht weit.
Sofern ihm nichts passiert, bei einmaliger "Tat" wohl eher nicht, sollte er aber umfallen und/oder sich etwas brechen oder sonstig verletzt werden ist das fahrlässige Körperverletzung.
Erschrecken selbst ist nicht strafbar, bei negativen Folgen kannst Du aber ggfs. bestraft werden (z.B. der Erschhreckte fällt um, knallt mit dem Kopf unglücklich auf den Boden und ist tot => fahrlässige Tötung).
Allerdings gebe ich zu bedenken, daß manche Menschen es überhaupt nicht lustig finden, so erschreckt zu werden und dann u.U. auch gewalttätig reagieren.
Ja, das Erschrecken kann als Körperverletzung gewertet werden.
http://www.rechtslexikon.net/d/koerperverletzung/koerperverletzung.htm
Ist allerdings ein Antragsdelikt.
Klar, je nachdem was du machst reicht das von Beleidigung bis Fahrlässige Tötung, wenn er vor schreck tot umfällt