Ich habe bei Ebay Schuhe verkauft - werde ich jetzt angezeigt?

5 Antworten

"Wie neu" bedeutet bei eBay, das die Optisch dem neuen Produkt genau sehen, lediglich aber 1-3 mal genutzt wurden oder sowas.
Wie neu heißt aber auch, das der Artikel keine Macken/Dellen/Kratzer oder sonst was hat.

Wenn ein Artikel Kratzer/Dellen/Macken hat, dann zählt er als "Gebraucht" und nicht wie neu. 

"Wie neu" wäre eher, wenn du die Ausgepackt hättest (also ohne OVP) und du die aber dann doch nicht mehr wolltest, sie aber eigentlich "Wie neu" sind nur eben schon mal ausgepackt oder ausprobiert. 

Theoretisch sollte Sie also damit durch kommen, da du praktisch nicht das Verkauft hast, wie angegeben und somit Betrug begangen hast. Inwiefern das dann weiter geht ist was anderes aber du hast offensichtlich ein Produkt als "besser" verkauft, wie es ist....

Wäre genauso wenn ich ein Auto Verkaufe was ich 1x gefahren habe, der aber ne kleine Delle hat. Dann ist das Auto nicht mehr Wie neu, sondern Gebraucht

vane13mischi13 
Beitragsersteller
 17.03.2016, 11:27

Ja aber trzfm sind sie gebraucht also kann sie mich anzeigen 

Vyled  17.03.2016, 11:29
@vane13mischi13

Richtig. Wenn du sagst die sind "wie neu" und die sind aber Gebraucht oder haben Macken, dann hast du "Betrogen" und den Artikel nicht so verkauft wie angegeben. Sprich der Kaufvertrag zwischen euch ist nichtig.

Wenn du pech hast und sie kommt durch, zahlste das mehrfache zurück + die Schuhe kann sie auch behalten.

Vyled  17.03.2016, 11:30
@vane13mischi13

Hattest du denn Bilder wo man die Schuhe sehen und auch die Kratzer sehen konnte oder hast du im Text darauf hingewiesen?

Und wie neu heißt nicht, dass die Schuhe nichts haben

Ach wirklich? Neue Schuhe haben keine Gebrauchsspuren. Deine Schuhe, die du 'wie neu' anbietest, dürfen folglich auch keine haben.

Da das nicht stimmt, war deine Beschreibung falsch. Somit liegt ein Sachmangel vor, den der Käufer zu Recht reklamiert.

Umtausch ist bei einem Ebay-Privatverkauf ausgeschlossen.

Umtausch ist immer ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer räumt diesen ein. Ausschliessen kann man nichts, was man nicht angeboten hat.

Damit kannst du dich aber nicht herausreden, weil der Käufer den Artikel nicht wegen Nichtgefallens zurückgeben will, sondern den bereits erwähnten Sachmangel reklamiert.

Eine Anzeige würde dem Käufer nichts nützen. Er kann aber, wenn du dich weiter so uneinsichtig zeigst, zivilrechtlich gegen dich vorgehen. Und seine Chancen stehen nicht schlecht, dass er Recht bekommen würde.

So weit würde ich es aber gar nicht erst kommen lassen. Fair wäre es, wenn du deinen Fehler zugeben und Kaufpreis und Versandkosten erstatten würdest.

Möchtest du die Schuhe darüber hinaus zurückhaben, musst du auch diese Versandkosten tragen.

Das Problem ist, dass die Beschreibung "Wie neu" folgendermaßen definiert wird: "minimal gebraucht, ein Mal kurz getragen/ausprobiert, keinerlei Gebrauchspuren zur erkennen "

Da du allerdings scheinbar Kratzer in den Schuhen hattest ist es schonmal nicht "wie neu".

So, das war der schlechte Teil für dich. Wenn du allerdings Bilder in der Anzeige hattest, die diese Kratzer aufzeigen bist du normaln aus dem Schneider, weil du ja den aktuellen Zustand der Schuhe aufgezeigt hast.

FeX

vane13mischi13 
Beitragsersteller
 17.03.2016, 11:31

Ja sie sagt man sieht es nicht auf den Fotos aber sie hätte neue beantragen können oder besser hin schauen.  Ich habe nichts falsch gemacht also hoffe ich das es nichts wird mit der Anzeige und was wenn ich eine bekommen sollte ? Geld Strafe dann oder sozial Stunden,  

FeX95  17.03.2016, 11:32
@vane13mischi13

Normalerweise sollte das dann "nur" eine Geldstrafe geben. Was genau aber kommt kann dir hier keine sagen.

Vyled  17.03.2016, 11:36
@vane13mischi13

Für mich hört es sich so an, als wären deine Schuhe in einem "Gebrauchten" Zustand also mit Kratzern gewesen. Diese sieht man auf dem Bildern nicht und du hast sie als neuwertig verkauft.

Das heißt, der Kaufvertrag ist nicht gültig da du falsche Ware verkauft hast bzw anders als angegeben.

Nur weil sie ja weitere Bilder hätte fordern können, heißt nicht das Sie daran schuld ist. Du MUSST das anzeigen und sagen, ob das Produkt wie neu ist oder Kratzer usw hat. Der Käufer muss nicht darum bitten weitere Bilder zu kriegen und hinterher zu fragen.

Hier mal etwas zu "Betrug"

Das Gesetz sieht als Strafmaß Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Eine Verurteilung wegen Betruges führt zu einem Eintrag in das das Bundeszentralregister und wird regelmäßig in ein Führungszeugnis aufgenommen.

FeX95  17.03.2016, 11:52
@Vyled

Saubere Antwort :)

Ich werde sie bestimmt nicht zurück nehmen Umtausch ist in ebay privat Verkauf ausgeschlossen.

Jo, dann riskier du mal die Anzeige.

Und wie neu heißt nicht das die Schuhe nichts haben .

Falsch.
wie neu gibt es als ebay-Artikelzustand nicht.
http://pages.ebay.de/help/sell/contextual/condition_3.html

Falls die Käuferin über Paypal bezahlt hat, bekommt sie ihr Geld eh leicht zurück, ansonsten kann sie eine Strafanzeige machen.

Das wird dann richtig unangenehm für dich.

Alleine für deinen Anwalt kannst du gleich mal 2.000€ reservieren.

Und bei eBay wirst du lebenslang gesperrt und alle Haushaltsmitglieder auch.

Viel Spaß.