Anzahlung einbehalten für Termin, Fall für Polizei?
Ein wenig reißerisch die Überschrift aber klingt gleich interessanter, sorry
In benenne die Personen jetzt mal um.
Folge Situation:
Heidi hat bei Frauke einen Kosmetiktermin gemacht für den Frauke eine Anzahlung von 100€ haben möchte, was auch völlig verständlich ist.
Jetzt hat Heidi den Termin, welcher in 3 Wochen ist, abgesagt. Frauke sagt darauf hin, dass sie die 100€ einbehält, da sie den Termin für Heidi geblockt hatte und anderen dafür abgesagt hat. Rechtlich müsste es doch aber so ausschauen, dass ein angemessener Zeitraum vorhanden sein muss um einen neuen Kunden für den Termin zu finden und 3 Wochen sollten dafür doch allemal ausreichen oder nicht? Auch hat Frauke Heidi nicht darüber aufgeklärt, dass die Anzahlung einbehalten wird auch wenn der Termin weit im Voraus abgesagt wird (bei 2 Tagen vorher wäre es verständlich). Unterschrieben wurde ebenfalls nichts.
Die Gespräche liefen alle über Instagram. Kurzzeitlich hatte Frauke gesagt, dass Heidi die 100€ zurückbekommt, hat sich dann aber dagegen entschieden und sie überall blockiert und den Chat gelöscht. Die Nachrichten die Frauke an Heidi geschrieben hat sind alle nicht mehr verfügbar.
Ist es rechtlich die Abzahlung einzubehalten bei einem solchen Zeitraum? Wie sieht der weg für Heidi aus?
Bei einem Streitwert von 100€ lohnt sich vermutlich der Gang zum Anwalt nicht.
Grüsse
Chris
3 Antworten
Das kann die liebe Kosmetikerin knicken. Drei Wochen sind lange genug und besonderes Material wird sie auch nicht angeschafft haben. Entsprechende AGB dürften ebenso wenig vorliegen.
für den Frauke eine Anzahlung von 100€ haben möchte, was auch völlig verständlich ist.
Nö, eigentlich nicht.
Heike soll ihr eine Rechnung schicken (Einwurfeinschreiben!), ihr 10 Tage Zeit geben (genauen Termin nennen) zur Rückzahlung und androhen, dass sie andernfalls einen Mahnbescheid rauslassen wird.
Die Polizei hat damit nichts zu tun. Das muss zivilrechtlich geklärt werden. Allerdings kostet bereits der eigene Anwalt MEHR als die strittigen 100 €
Der Gang zur Polizei lohnt sich erst Recht nicht, da es sich hier nicht um eine Straftat handelt.