Anzahlung eines Tattootermins wieder bekommen?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage im Bezug auf eine Anzahlung bei einem Tattowierer. Ein Freund von mir hat eien Termin am 29.01.2015 um sich ein Tattoo stechen zu lassen. Nun hat er es sich anderst überlegt und möchte das Tattoo nicht mehr. Er war gestern 20.01.2015 dort um den Termin abzusagen und seine Anzahlung von 100€ zurück zu fordern. Der Tattoowierer will im aber das Geld nicht zurück geben er könnte höchstens den Termin verschieben das Geld sei noch aktiv. Was kann man machen um das Geld zurück zu bekommen ist das rechtens?
Danke für die Antworten.
8 Antworten
Hier mal eine Antwort aus einem anderen Forum.
Die Person hat sehr wohl einen Rechtlichen Anspruch darauf seine Anzahlung zurück zu verlangen. Ich spreche aus eigener Erfahrung da ich selber Tattoowierer bin. Die Anzahlung hat nicht den sinn weil man schon vorher Arbeit geleistet hat sondern um sich vor einem Verdienstausfall zuschützen. Wenn aber die Person mindestens 3 Tage vor dem Termin ins Studio kommt und seinen Termin absagt weil er sich es anders überlegt hat muss ich ihm das Geld wieder zurück bezahlen. Ich habe nur das Recht das Geld einzubehalten wenn die Person seinen Termin nicht wahrnimmt ohne Abzusagen. Ich kann ja nicht zu meinem Kunden sagen wenn er sich meldet "Du ich bin Krank" Tja das ist dann Dein Problem das Geld ist nun weg. Wenn der Kunde sich meldet und absagt ist die Anzahlung nicht weg. In der Regel sagt man bis 24 Stunden vorher ist es kein Problem. Alles was unter 24 Stunden liegt ist Kulanz. Aber der Kunde hat trotzdem Rechtliche Ansprüche weil ich ihn ja nicht zwingen kann sich ein tattoo stechen zu lassen.
http://forum.gofeminin.de/forum/mix1/__f5814_mix1-Anzahlung-fur-Tattoo-zuruckbekommen-Aber-wie.html
Wenn der Tättowierer ihm im Vorfeld darüber informiert hat, dass bei einer Terminabsage von Kundenseite die Anzahlung futsch ist bzw. nur als Gutschrift für die Zukunfz gilt, dann hat Dein Freund rechtlich kaum eine Handhabe & kann nur auf die Kulanz des Tättowierer hoffen.
Stichwort: Vertragsfreiheit
Davon war keine Rede.
Eine Anzahlung ist notwenig da er sich auf diesen Termin vorbereiten muss Zeichnungen erstellen etc die Anzahlung ist die deckung der Arbeit des Tattowierers auch wenn du es dir anders überlegst.... man macht ja auch nur eine Anzahlung wenn man sich sicher ist das man das auch durch ziehen will
So kenn ich das auch! Mein Tattoowierer gibt die Anzahlung bis zu 24 Stunden vor dem Termin bei Absage zurück.
Vllt noch ein paar Paragraphen, je nachdem, ob man es als Dienst oder als Werk ansieht:
§§ 627, 628 BGB bzw § 649 BGB
Der Besteller der Leistung kann also in jedem Fall vom Vertrag Abstand nehmen. Es kann aber dasjenige geschuldet sein, was an Kosten bereits entstanden ist - das muss man im Einzelnen feststellen. Wie es aussieht, wohl eher gar nichts.
Wofür war die Anzahlung? Ihr könnt höchsten auf die Kulanz des Händlers hoffen.
Also eigentlich sollte er sein Geld zurück bekommen, da er ja auch 9 Tage vorher abgesagt hat. Meine Frage wäre, hat er sich etwas zeichnen lassen?
Nein er hatte das Motiv aus dem Internet.
Wenn er den Termin wieder belegt, dann kann er nur die effektiv gemachten Aufwendungen verrechnen. An sonsten kann er den entgangenen Gewinn mit einbehalten.
Und der Inker hat definitiv keine endgültige Skizze gemalt? Wenn nein, kann er auch nichts berechnen, lediglich das Kundengespräch, aber ich finde wenn man sich erkundigt sollte das ,,gratis'' sein.
Keine Skizze. Ich glaub der Typ ist der volle Abzocker. Ich kenne das so von keinem Inker.
Dann kann er das Geld nicht behalten. Ja, mir kommt es auch verdächtig vor.
Also meine Anzahlung war immer nur für den Termin, da der Inker da ja auch Zeit einplant und die Anzahlung ihm eine gewisse Sicherheit gibt.
Meldet man den Termin aber mindestens 3 Tage vorher ab, müsste man das Geld wieder bekommen.
Zeichnungen muss er nämlich nicht immer erstellen und vorbereiten tut er sich auch erst direkt vor dem Termin.