Zeugenaussage wegen Hehlerei, Polizei will Diebesgut einbehalten ist das erlaubt?
Hallo zusammen. Ich habe gestern einen Brief von der Polizei in der Post gehabt. Diese hat mich Vorgeladen in einer Ermittlungssache von Hehlerei vom 09.10.15-27.10.15 in Bremen. Diese möchte ausserdem das ich mitbringe: meinen Perso (verständlich) meine X-Box mit zubehör und Originalverpackung sowie Kaufunterlagen. Daraufhin habe ich bei der Polizei angerufen wieso diese meine X-Box wollen. Ich habe meine Xbox im April 2014 gekauft. Leider finde ich die Quittung nichtmehr. Desweiteren war ich im genannten Zeitraum von Oktober nicht in Deutschland.
Die Polizei möchte dennoch das ich die X-Box mitbringe und einbehalten aus Ermittlungsgründen bis die Staatsanwaltschaft diese wieder freigibt.
Ist es Rechtens wenn ich nachweisen kann das ich zu der Zeit garnicht in Bremen gewesen sein kann sowie das ich meine X-Box im April 2014 gekauft habe?
5 Antworten
furbo hat wie immer alles richtig beantwortet, hier noch die Gesetzestexte ((in gekürzer Form) dazu:
§ 259Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 73Voraussetzungen des Verfalls
(1) Ist eine rechtswidrige Tat begangen worden und hat der Täter oder Teilnehmer für die Tat oder aus ihr etwas erlangt, so ordnet das Gericht dessen Verfall an.
§ 74
Voraussetzungen der Einziehung(1) Ist eine vorsätzliche Straftat begangen worden, so können Gegenstände, die durch sie hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, eingezogen werden.
Das heißt, die Kollegen dürfen das nicht, sonder sie müssen das nach den Buchstaben des Gesetzes tun. Stellt das Gericht fest, dass dir kein Vorwurf der Hehlerei gemacht werden kann, wird auch der "Verfall" verneint.
Aber mal ganz ernsthaft: Unterstellst du den Kollegen, dass sie bei den Ermittlungen wegen einer X-BOX eine rechtswidrige Maßnahme treffen würden... weil??? Sie die X BOX selber haben wollen? Oder dich ärgern wollen? Oder weswegen sonst? Keiner von uns ist besonders scharf darauf, rechtswidrige Maßnahmen zu treffen und seinen Beruf dadurch zu gefährden... gleichzeitig darfst du glauben, dass wir solche Maßnahmen in der Regel mehr als einmal in unserem Dienstleben anordnen und durchaus wissen, was wir tun müssen, dürfen und was uns verboten ist...
Gerne.
Das sind alles Angaben, die ich dringend bei der Vernehmung angeben würde.
Ich kenn den genauen Fall nicht, daher kann ich wenig dazu sagen, aber wenn du einen Kaufbeleg hast, sollte das relativ schnell über die Bühne gehen. Kleiner Tipp: Sag bei deiner Vernehmung, dass du mit einer Einziehung nicht einverstanden bist und du um beschleunigte Prüfung der Voraussetzung des Verfalls nach §73 StGB bittest.
Wenn du mit dem Kollegen vernünftig (sprich höflich) umgehst, und der Kollege nicht einer von unseren 10% Vollidi*ten ist (die ja leider ausschließlich in der Bevölkerung wahrgenommen werden;)), sollte das für ihn kein Problem sein, innerhalb weniger Tage mit der zuständigen Staatsanwaltschaft abzuklären.
Ansonsten bleibt dir immer noch Einspruch beim Verwaltungsgericht einzulegen, da es sich bei der Einziehung um einen Verwaltungsakt handelt...
Nur nochmal der Hinweis: Wir, also die Polizei, sind in dem ganzen Verfahren das letzte Kettenglied (Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft). Die Vorbereitung für die Einziehung (§74 StGB) wurde vom Gesetzgeber beschlossen. Die Verhältnismäßigkeit wird von einem Richter gewürdigt. Die Einziehung wird vom Staatsanwalt verlangt... und die Polizei muss das Ganze dann umsetzen... also nimms dem Kollegen nicht (zu) übel...
Die Polizei denkt das die XBOX geklaut ist. Du musst die XBOX mitnehmen damit sie anhand der Seriennummer feststellen ob die XBOX geklaut ist. Das du die Quittung nicht mehr hast ist nicht so schlimm. Du musst denen denn halt aber genau erzählen wie und wo und bei wem du die gekauft hast. Es kann sein das die XBOX vorher gestohlen wurde und du die denn erst gekauft hast. Bloß jetzt ist es raus gekommen wo die gestohlene XBOX ist. Ich würde sagen das du schon beweisen solltest das du zum genanten Zeitpunkt nicht da warst. Somit ist ausgeschlossen das du die XBOX gestohlen hast.
Danke für die fixe Antwort.
Das Problem ist das ich wie bereits geschrieben die Xbox 2014 gekauft habe. Anhand meines Microsoftaccounts kann ich auch die Käufe nachweisen die ich online getätigt habe.
Ausserdem habe ich diese in Neuss im Mediamarkt gekauft.
Und desweiteren war ich noch nie in Bremen. Der Polizist sagte mir am Telefon nur das es um ein Vergehen in Bremen geht indem mehrere Paletten von Konsolen geklaut wurden.
Ich würde dir empfehlen auf der Wache zu erscheinen. 1. Vielleicht bist du wegen solchen Sachen vorbestraft (Das wissen wir ja nicht ). Und sie denken jetzt du hättest was mit der Sache zu tun. 2. Die Polizei weiß ja nicht wie du diese XBOX erlangt hast. Sie könnten denken das du sie geklaut hast oder in dieser Sache verwickelt bist. 3. Es könnte auch noch sein das dich jemand angeschwärzt hat das du was mit der Sache zu tun hast oder das sich eine geklaute XBOX bei dir befindet. Vielleicht hat das einer deiner Freunde gesagt. Das wissen wir ja nicht, was du so für 'Freunde' hast. Am besten währe es wenn sich die Sache dort schnell aufklärt.
Ich werd mich zurückmelden wenn ich dort war.
Nochmals vielen Dank für die Antworten.
Vorbestraft bin ich nicht abgesehen von Paar Blitzerfotos :D.
Und Freunde kenn ich eigentlich auch nichts Kriminelles.
Aber ich lass mich überraschen. Ärgert micht halt nur das man Am Telefon bei der Polizei so unhöflich sein muss und nichts genaues erfährt.
Wenn Du die Quittung verloren hast, kannst Du es ja schlecht nachweisen.
Hehlerware wird von der Polizei solange einbehalten, bis der Verdacht entkräftet wird - irgendeinen Grund wird die Polizei ja haben, um Dich vorzuladen, und ob Du zu den entscheidenden Zeitpunkten in Bremen warst, ist ja egal - man kann auch im Auftrag kaufen lassen.
Falls es sich heraustellt, dass Deine XBox Hehlerware ist, hast Du Pech gehabt, auch wenn Du keine Schuld hast, ist die dann beschlagnahmt.
Da ist wie bei Falschgeld, wenn einem jemand sowas unterjubelt, kriegt man keinen Ersatz.
Danke für die schnelle Antwort, dazu ist zu sagen das ich die Konsole im Mediamark oder Saturn um die Ecke gekauft habe. Ich wohne in der nähe von Düsseldorf und war zudem noch nie in Bremen. Ausserdem geht es um ein Vergehen im Oktober in Bremen womit ich meines erachtens nichts mit zu tun habe.
Zumal ich die Konsole im April 2014 gekauft habe. Leider kann ich dies nur anhand der Microsoftrechnungen nachweisen.
Ob Du mit den Vorfällen in Bremen etwas zu tun hast, ist für Polizei sicher nicht der entscheidende Punkt, die geklaute Ware scheint wohl gewandert zu sein - natürlich sehr seltsam, dass sie dann bei Saturn gelandet sein soll.
Es kommt ja immer auch darauf an, welchen Eindruck man bei der Polizei hinterläßt, wenn klar ist, dass Du ein "normaler" unbescholtener Bürger bist, der sich nicht den Eindruck macht, dass er sich in kriminellen Kreisen bewegt, bist Du auch ohne Rechnung glaubwürdig. Der Polizei gehts ja nicht darum, Dir persönlich an den Kragen zu gehen sondern die Sache aufzuklären.
Es ist der Polizei nicht nur erlaubt, sie muss es machen.
Das es sich bei Hehlerei um eine reine Beschlagnahme zur Beweissicherung handelt, glaube ich nicht. Es dürfte was anderes sein, Verfall oder Einziehung der X-Box (§ 73 StGB Verfall und § 74 StGB Einziehung) als inkriminierte Ware. Die Beschlagnahme zielt auf die dauerhafte Entziehung des Besitzes hin.
Solltest du den zu beschlagnahmten Gegenstand nicht mehr besitzen, könnte durchaus die Pfändung von Wertersatz in Frage kommen. Um den Gegenstand aufzufinden, wäre auch eine Wohnungsdurchsuchung möglich.
Du mußt die X-Box nicht freiwillig aushändigen! Du kannst cool warten, bis ein Richter das anordnet und ggf. sogar deine Wohnung danach durchsuchen läßt. Nicht du mußt das Eigentum daran nachweisen, sondern die Polizei muß den Diebstahl/Hehlerei beweisen. (das ist ein großer Unterschied!) gerade weil du keine Unterlagen hast, solltest du dich nicht freiwillig davon trennen!
Hallo und danke für die ausführliche Antwort.
Nein ich unterstelle den Kollegen das auf keinen Fall.
Aber es geht sich darum:
1. Ich war im Oktober 2015 Beruflich im Ausland
2. War ich noch nie in Bremen.
3. Ich besitze eine Xbox die ich im April 2014 bei Saturn gekauft habe,
Saturn war so nett mir den Beleg nochmal zuzusenden.
Dennoch meint der Polizist er müsse die Xbox einziehen bis diese nach langer Prüfung wieder freigegeben wird.
Ich finde es überzogen ich zeige gerne die Seriennummer usw. aber dann noch zu sagen sie wird dennoch eingezogen finde ich unverhältnismäßig.