Lärmbelästigung Techno
Hallo Zusammen,
ich wohne in einer 1 Zimmer Wohnung in einem Altbau. Unter mir (auch 1ZW) wohnt eine DJane die sich auf elektronische Musik spezialisiert hat. Sie übt täglich für mehrere Stunden (ohne Kopfhörer), auch mal Nachts und am Wochenende (auch Sonntag), sodass ich eigentlich immer von einem wummernden Bass umgeben bin. Nachts (ab 23:00Uhr) gehe ich fast jeden zweiten Tag runter und klingel - dann macht sie die Musik leiser. Gibt es für mich als Mieter / Nachbar eine Möglichkeit ihre Tätigkeit auch während des Tages/Wochenende einzuschränken bzw. zu bemängeln? Ich weiß dass es allg. Ruhezeiten gibt, Frage mich aber, ob es nicht auch als Lärmbelästigung zählt, wenn man von ca 18-23Uhr // 10:00-19Uhr etc. mit einem Technobeat leben muss...
Ich selbst bin Student und Arbeite noch dazu. Leider kann ich mittlerweile weder entspannen noch mich auf meine Uni Arbeit konzentrieren..
Natürlich habe ich auch schon versucht mit ihr zu reden, allerdings hat sich nichts geändert.
Über Antworten / Erfahrungsberichte / Meinungen würde ich mich sehr freuen!
Eva
5 Antworten
Auch außerhalb der Ruhezeiten hat sie sich auf die Zimmerlautstärke zu beschränken. Der Vermieter kann sie abmahnen. Es ist ihr durchaus zuzumuten mit Kopfhörern zu arbeiten.
Wer ständig lauter ist, als die Zimmerlautstärke, stört den Hausfrieden und kann abgemahnt werden. Danach ist auch der Weg zu einer ordentlichen Kündigung frei
Sie übt täglich für mehrere Stunden (ohne Kopfhörer), auch mal Nachts und am Wochenende (auch Sonntag), sodass ich eigentlich immer von einem wummernden Bass umgeben bin. Nachts (ab 23:00Uhr) gehe ich fast jeden zweiten Tag runter und klingel - dann macht sie die Musik leiser. Gibt es für mich als Mieter / Nachbar eine Möglichkeit ihre Tätigkeit auch während des Tages/Wochenende einzuschränken bzw. zu bemängeln?
Es gilt tagsüber und auch an den Wochenenden Zimmerlaustärke.
Ab 22- 6 Uhr muss man noch leiser sein ( Nachtruhe).
Man kann versuchen mit der Person zu reden. ( Hast Du getan)
Wenn das nicht hilft kann man entweder jedes Mal die Polizei rufen, das Ordnungsamt informieren oder schriftlich den Vermieter unter Fristsetzung auffordern, dass er was dagegen unternimmt und Dir eine Mietminderung dabei vorbehalten.
MfG
Johnny
Sowas ist definitiv schwer.
Wenn sich wirklich nach geraumer Zeit nichts ändert kannst du natürlich Tagsüber herzlich wenig dagegen unternehmen, aber wenn sie es nachts (zu Ruhezeiten) macht, würde ich glaub ich irgendwann die Polizei rufen und hoffen, dass man ihr so viel Angst damit macht, dass sie damit aufhört oder sich zumindest zurückhält.
Dabei bleibt aber die Frage offen, ob es sich lohnen würde wegen soetwas mit ihr, als Nachbarin, in einen Streit zu geraten.
Hier mal eine Sammlung an Fakten:
Grundsätzlich gilt:
Das Üben und regelmäßige Spielen eines Musikinstruments gehört genauso zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung wie das bloße Anhören von musikalischen Werken.
Aber:
Mehrere Instanzen haben festgelegt, dass während der allgemein anerkannten Ruhezeiten (etwa abends nach 22 Uhr) nur in Zimmerlautstärke gespielt werden darf.
Lautere Musik wird in der Regel von den Gerichten in einem Rahmen von zwei Stunden Üben pro Tag zugelassen. Dabei sind Musiker verpflichtet, die Fenster zu schließen. Allerdings kommt es auch auf die Instrumente an: Schlagzeugspielen müssen Nachbarn beispielsweise zweimal wöchentlich für je zwei Stunden ertragen, wie das Landgericht Mainz entschied.
Die ständige Beeinträchtigung der Nachtruhe kann 20 % Mietminderung begründen (LG Chemnitz WuM 1994, 68).
Was du tun kannst:
- Lärmtagebuch führen mit GENAUEN Zewitangaben, mindestens über 14 Tage.
- Sobald die Dame NACH 22 Uhr immer noch laut musiziert/Musik hört, die Polizei rufen wegen Ruhestörung. Diese Aktion im Lärmtagebuch notieren: Polizeistreife am/um wegen Ruhestörung von Revier Blabla gerufen. Anrufgen übrigens NICHT über die 110, sondern über die örtliche Rufnummer DEINES Polizeireviers!
- Nach 14 Tagen und geschätzten 3 Polizeieinsätzen ein Schreiben an den Vermieter aufsetzen. Beschwere dich über fortgesetzte Ruhestörung, Uneinsichtigkeit der Nachbar und die Notwendigkeit, mehrfach (!) die Polizei um Hilfe bitten zu müssen. Fordere Abhilfe und kündige gleich asn, dass du, wenn die Dame weiterhin so massiv musiziert, du eine Mietkürzung in Höhe von 20% ab dem nächsten Monatsersten von der Warmmiete vornehmen wirst.
- Wichtig: 2x2 Stunden wöchentlich DARF die Nachbarin lärmintensive Musik betreiben. Bezüglich des Hörens kann man sie auf den Gebruach von Kopfhörern hinweisen..die gibt es auch schon drahtlos!
Lass nicht locker, such dir ev. ebenfalls genervte Nachbarn, die dir das unterschreiben, dass sie sich ebenfalls genervt fühlen!
Ach ja, WENN du die Miete kürzt, überweise den Kürzungsbetrag auf ein extra Sparbuch, verbrauche ihn NICHT. Nur für den unwahrscheinlichen Fall, dass der Vermieter seinerseits vor Gericht geht und die Kürzung vom Gericht anders (geringer) geurteilt wird und du dann anchzahlen müsstest.
Und eine zweite Option:
Der Gang zum Anwalt! Eine Unterlassungsforderung an die Dame adressieren mit Strafzahlung bei Verstoß. Ja, das kostet, aber auch das hilft. Ggf kannst du sogar auf Unterlassung (danach) klagen!
Die dritte und letzte Option:
Nach § 117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes handelt nämlich ordnungswidrig, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen. Also hilft eine Strafanzeige bei der Polizei wegen fortgesetzten Verstoßes gegen § 117 OWiG weiter. HIER hilft dir das Lärmtagebuch UND die Niederschrift der Polizeieinsätze wegen Ruhestörung!
Du siehst, du kannst dich auf drei Ebenen wehren: mietrechtlich mit der Mietminderung, zivilrechtlich mit der Unterlassungsforderung/klage und strafrechtlich mit der Anzeige wegen OWig-Verstoßes.
Die Dame bekommt dann aus drei Rohren Feuer und sollte dann entweder zur Vernunft kommen oder sie wird genervt ausziehen bzw, wenn du insistierst, vom Vermieter gekündigt werden.
zur 2. Option wird der Anwalt zunächst nicht gebraucht. Einwurfschreiben mit Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung unter Fristsetzung mit Nennung der Summe etwa 1000€, die durch die Lärmende an dich zu zahlen wäre, wenn die Erklärung zwar abgegeben aber nicht eingehalten wird.
Die Lärmende wird vermutlich diese Aufforderung ignorieren und dir damit einen weiteren Sargnagel liefern.
Ich hatte einen anderen Haken im Sinn:
WENN die anwaltliche Forderung von der Nachbarin unterschrieben wird, muss SIE die Kosten der Unterlassungserklärung zahlen! (Ein den meisten NICHT bekannter Haken daran)
WENN die Unterlassungserklärung NICHT unterschrieben wird, zimmert sich die Technodame, wie du so schön formulierst, einen weiteren Sargnagel.
So oder so verliert sie also dabei.
DANKE für diese sehr ausführliche Antwort!
Bitte sie einfach nochmals darum evtl mehr mit Kopfhörer zu arbeiten. Verbieten kannst du es nicht. Wenn die Nachbarn unter mir wiedermal zu laut sind stampfen ich auf oder gehe trampelnd durch die Wohnung dann ist es meist auch von unten ruhiger...
aber Lärm lässt sich leider nicht immer vermeiden...
viel Glück und gute Nerven weiterhin
Das mit den Kopfhörern sehe ich auch so...
Auf welcher Grundlage wäre es möglich sie abzumahnen? Gibt es dazu ein Gesetz, oder ein Gerichtsurteil?