Wer bekommt das Unterhaltsgeld, wenn das Kind volljährig ist aber noch bei der Mutter zu Hause lebt?
Meine Tochter ist mit 17 ausgezogen. Nun ist sie wieder zurück. Will sich aber weder an Haushaltsgeld, Miete oder Strom auch nicht am Telefon bzw. WLAN beteiligen. Darf ich trotzdem Geld verlangen ? Kostgeld ? oder Unterhalt ? Und überhaupt ihr Minijob - wird der mir beim Wohngeld angerechnet ?
Sie sagt "Nein" . Doch es steht überall, dass ich das angeben muss.
Sie sagt auch, wenn sie mir Haushaltsgeld geben muss und ihr Vater das erfährt, kürzt er ihr den Unterhalt.
Was soll ich denn nun tun ? Mein Geld ist auch begrenzt.
7 Antworten
Für Deine volljährige Tochter ist nicht nur der Vater unterhaltspflichtig, sondern auch Du, wenn Du ein Nettoeinkommen über 1.300,- Euro monatlich hast. Denn für Volljährige sind grundsätzlich BEIDE Eltern barunterhaltspflichtig.
Den Anteil, denn der Vater zu zahlen hat, muss er direkt an das Kind zahlen. Er darf nur dann an Dich zahlen, wenn die Tochter ausdrücklich erklärt hat, damit einverstanden zu sein.
Deine Tochter muss Dir umgekehrt "Kostgeld" zahlen. Dieses Kostgeld kannst Du direkt mit deiner eigenen Unterhaltspflicht verrechnen. Zu beachten ist, dass Du auch das Kindergeld auf das Kostgeld anrechnen musst. Wenn Du also z.B. 350,- Euro Kostgeld verlangst und bereits das Kindergeld von 194,- Euro bekommst, kannst Du nur noch 156,- Euro zusätzlich verlangen bzw. mit Deiner eigenen Unterhaltspflicht verrechnen.
Der Vater darf den Kindesunterhalt nicht einstellen oder kürzen, weil die Tochter dir Kostgeld zahlt. Ob die Tochter einem anderen Miete zahlt oder Dir, muss dem Vater egal sein.
Das liegt allein an dir. Du hättest sie auch nicht wieder aufnehmen müssen, als Volljährige.
Vlt.hilft es,ihr das mal klar zu machen.
nun sie ist erwachsen und wenn sie nichts zahlen will, dann stell das internet ab, verschließ die küche und die waschmaschine. erkläre ihr, dass der aufenthalt in deinem haushalt miete kostet - errechne ihren mietanteil. weiterhin erkläre ihr, dass alles andere geld kostet: sie möchte licht im zimmer, das kostet strom - erechne ihren anteil. sie möchte essen? lebensmittel kosten geld. sie möchte sich waschen, wäsche waschen? wasser kostet geld, pflegeprodukte kosten geld, waschmittel kostet geld.
errechne ihr einen betrag x der zu zahlen ist jeden monat und stell ihr den in rechnung. wenn sie nicht zahlt, schmeiß sie raus.
Der Vater ist nicht berechtigt den Unterhalt zu kürzen! Er ist unterhaltsverpflichtet. Ab 18 wird dann wieder "neu" gewürfelt. Was macht deine Tochter? Schule? Einen Nebenjob müsste sie dann nicht annehmen...
Der Unterhalt geht an dich, bis sie 18 ist. Ebenso das Kindergeld. Du leistet deinen Beitrag ja durch die Betreuung.
Die Frage ist vielmehr: wie konnte sie eine eigene Wohnung finanzieren? Bis 18 wirst du sie wieder aufnehmen "müssen". Aber wie gesagt: das Kindergeld geht an dich zur Entlastung und auch der Unterhalt vom Vater wird dann wieder direkt an dich auszuzahlen sein. Was und wie viel du ihr davon als Taschengeld geben willst, steht in deinem Ermessen!
Ab er du lebst anscheinend von Hartz 4?! Dann kann es schon gut sein, dass das Kind aus der Bedarfsgemeinschaft raus fällt:
Bezieht das Kind genügend Einkommen oder besitzt ausreichend Vermögen, um seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft sicherstellen zu können, fällt es aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Kindergeld und der Kindesunterhalt den maßgeblichen Regelsatz sowie den prozentualen Wert der angemessenen Kosten für Wohnung und Heizung übersteigt.
Von Hartz4 steht doch gar nix in der Frage?
stimmt... war ja deswegen auch mit "?!" angegeben... ;-) Vielleicht klärt uns FS darüber noch auf? Wie sieht es denn mit dem angesprochenen Wohngeld aus? Das wird ja wohl vom FS bezogen... Wie hier eine Anrechnung stattfindet weiß ich leider nicht... Aber ich könnte ja mal googlen - kann der FS aber bestimmt auch.
Da FS Wohngeld bekommt, wird sie definitiv nicht von Hartz4 leben
Ah ok... danke für die Info!
Übrigens: jetzt steht unten irgendwas von: Kind ist 18... Ist sie nun 17 oder 18? Das verändert ggf. schon mal wieder Alles und was macht sie JETZT genau? Schule?
In der Frage steht, dass sie mit 17 ausgezogen und jetzt wieder eingezogen ist. In dem Kommentaren steht, dass sie jetzt 18 ist.
ja, beim zweiten Lesen jetzt auch hinter gestiegen ;-)...
Sie muß einen Teil des Gehalts für ihren Unterhalt einsetzen.
Und ja, du mußt das Einkommen aller Haushaltsmitglieder angeben. Das hätte sich auch längt mit einem Anruf bei der Wohngeldstelle klären lassen. Wenn sie nicht zahlt, setz sie wieder raus, bzw. lass sie nicht einziehen.
Die ist ganz schön unverschämt, will umsonst leben, ihr Geld behalten und auch noch Unterhalt kassieren?
Aber wie viel darf ich verlangen ?
Und muss ich , als Mutter , nicht Rücksicht auf sie nehmen, wenn ihr "daddy" dann Unterhaltsgeld kürzt ? Das bekommt sie ja.
Nein, darauf muß du keine Rücksicht nehmen. Du mußt sie ja nicht dabei untersützen, ihren Vater übers Ohr zu hauen.
Das wieviel mußt du dir überlegen. Du kannst die Düsseldorfer Tabelle zu Rate ziehen und so deine Unterhaltspflicht in Zahlen (Barunterhalt) ermitteln. Das legst du dann passend um.
der unterhalt ist nicht ihr taschengeld, sondern sie muss dafür ihre anteile: miete, strom, internet/telefon, lebensmittel, pflegeprodukte, waschmittel etc zahlen in deinem haushalt.
Du musst sie ja nicht ein ziehen lassen. Wenn dus doch machst verhandle halt besser😅
Vielen Dank - das klingt ja richtig gut. Als hätte es Hand und Fuß. Ich will sie ja nicht abzocken und das ich meinen Anteil zu tragen habe, weiß ich. Doch ich fühle mich echt ausgenutzt. Und hoffe, dass ich das nun bald ändern kann.