Antragstellung ALG 2, Wieso erhält Mitbewohner auch Anträge?

6 Antworten

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Der Antrag gilt für dich und deine WOhnung. Der Mitbewohner muss Angaben machen in denen er die Situation in der Wohnung erklärt. Schließlich wird sein Mietanteil abgezogen sodass das Amt dir weniger zahlt.

Wenn ihr eine Lebensgemeinschaft seid dann wird sowieso Lohn (falls der Partner verdient) von deiner Hilfe abgerechnet.

Seid ihr nicht in einer Partnerschaft sondern nur in einer Zweckgemeinschaft dann kann natürlich nichts von deiner Hilfe abgezogen, außer eben dass du weniger Geld für Miete und Heizung etc. bekommst.

ihr werdet nachweisen müssen, dass ihr keine bedarfsgemeinschaft seid.

3DoorsDown 
Beitragsersteller
 16.02.2011, 01:06

was ist eine "bedarfsgemeinschaft"? und der utnerschied zu einer Lebensgemeinschaft? lg

Larah10  16.02.2011, 02:04
@3DoorsDown

Guck mal hier rein: Tipps zur Bedarfsgemeinschaft Man kann (als "Fremde" oder auch als unverheiratetes Paar) seine Wohnungskosten , Grundnahrungsmittel u.Klopapierkauf teilen, aber darüber hinausgehend getrennte Kasse machen, nicht über das Einkommen des Anderen verfügen und einander keinen freiwilligen Unterhalt gewähren. In dem Fall lebt man als Zweck- oder Paar- WG zusammen.. ohne gemeinsames Wirtschaften, und ohne eine Verantwortungs- und Einstehens- Bedarfsgemeinschaft nach § 7 SGB II zu sein. - Hat man zusammenlebend als unverheiratetes Paar ein gemeinsames Kind, oder wirtschaftet man gemeinsam und unterstützt sich gegenseitig finanziell, dann ist man eine Bdarfsgemeinschaft. In dem Fall darf das Einkommen des Anderen auf den ALG2- Bedarf des Leistungsbeziehers angerechnet werden.

Ihr werdet als eine Bedarfsgemeinschaft eingestuft, eben weil ihr zusammen wohnt...

kaesbrot  16.02.2011, 00:59

Genau, Bedarfsgemeinschaft... :)

Larah10  16.02.2011, 02:10
@kaesbrot

Wenn man eine Wohnung teilt,ist man noch lange keine Bedarfsgemeinschaft.

Was muss es Dich interessieren?? Wen das Amt möchte, daß 2 Personen etwas arbeiten??

Mach Deinen Antrag und geh dahin.

Ist doch klar, wen der Mitbewohner auch Hartz4 bekommt, daß er auch geladen wird, hat nichts mit Dir zu tun!! Sondern damit, daß er arbeiten muss, wie Du auch.

3DoorsDown 
Beitragsersteller
 16.02.2011, 01:05

was es mich interessiert? ich finde es einfach komisch, dass jemand, der eben keine hilfe beziehen muss, trotzden irgendwelche angaben dazu machen muss.

kaesbrot  16.02.2011, 01:00

Du kennst die Umstände doch gar nicht...

Wenn Ihr als reine Wohngemeinschaft zusammenlebt, muss dein Mitbewohner überhaupt keine Angaben gegenüber der ARGE (oder dir) machen, geschweige denn zu deinem Termin mitkommen. (Wenn er selber ALG2 beantragen will, müsste er als reiner Mitbewohner einen eigenen Antrag stellen, und du müsstest ihm oder der ARGE gegenüber keine Angaben machen oder Auskünfte erteilen.) Dasselbe gilt auch, wenn Ihr als Paar zusammenlebt, aber (außer bei den Wohnungskosten und Grundnahrungsmitteln) getrennte Kasse macht und finanziell nicht füreinander einsteht. In dem Fall seid Ihr auch keine BG, sondern ein Paar, das wirtschaftlich getrennt als WG zusammenlebt. -

Die ARGE schickt euch beiden Formulare zu, weil sie ganz gerne aus einer Wohngemeinschaft eine Bedarfsgemeinschaft nach § 7 SGB II basteln (da billiger). Als WG- Mitbewohner oder getrennt wirtschaftender Partner muss dein Mitbewohner aber lediglich seine anteiligen Unterkunftskosten übernehmen und hat ansonsten mit deinem ALG2- Bezug nix zu tun. Wenn Ihr Euer Zusammenleben nicht mit Untermietvertrag oder Mietkostenbeteiligungvereinbarung geregelt habt, geht die ARGE nach dem gemeinsamen Mietvertrag und berechnet die Unterkunftskosten je Kopf / hälftig. http://www.gutefrage.net/frage/wg-mit-einen-harz-4-empfaenger#antwort20187090