Arbeitsamt Zahlt nicht!

5 Antworten

Alles ein bischen wirr. Also zur Abgabe des Antrages auf Alg 1 braucht man keinen Termin, den kannste auch so abgeben. Da Ihr z.Z. ohne Geld dasteht muß das Amt helfen, Termin machen Sachlage schildern und nicht eher rausgehen bis Ihr Geld habt und sei es als Vorschuß. War vor vielen Jahren in ähnlichen Situation mein AG händigte meine Unterlagen nicht aus, meine Sturrheit hat sich gelohnt. Aber man muß beachten " Wie es in den Wald hineinruft so schallt es heraus" Wenn dann noch Kinder im Haushalt leben ist es ja noch eiliger. Wenn Ihr alles beachtet hilft auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde- ja wo leben wir denn.Lg

Wolfgame91 
Beitragsersteller
 03.02.2013, 22:24

Wir haben jetzt endlich eine Zahlung beckommen das geld von September 2012 !!!!!

Aber biss heute nichts mer ! Meine Frau HAtt mitlerweile Wieder arbeit Gefunden, Und ich arbeite Morgen Probe. Aber Tortzdem Sind uns durch Versuchlden Der Arbeitsamtes Sehr Viele Umkosten entsanden, Ebenso hätte wir Fast unsere Wohnung Verloren....... Können wir Nun Schadensersatz vom Amt Fordern ?

hinfahren und nicht gehen, bevor der antrag abgegeben wurde.

Wolfgame91 
Beitragsersteller
 24.01.2013, 17:45

Ohne Termin machen die aber nichts,

Wir Staden schon mehrfach im Amt (Stundenlang)

Nichts erreicht

auser die Drohung zum Hausverbot

Wenn Ihr schon vergeblich mehrmals da wart geht zu einem Arbeitsloseninitative oder zu einer Sozialarbeiterin die helfen Euch weiter.

Du musst zwischen Arbeitsvermittlung und finanzieller Leistung unterscheiden.

Bei der Agentur für Arbeit seit ihr 2 unabhängige Personen. Deine Frau bekommt bereits Vermittlungsvorschläge, aber noch kein Geld.

Du musst dich auch bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden.


Beim Jobcenter seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft, alle Einkommen werden zusammengerechnet.


Deine Frau hat den Erhalt der Kündigung mitgeteilt und Vermittlungsvorschläge erhalten.

Sofort nach dem Ende der Beschäftigung ( besser kurz vorher) muss sie den ALG-Antrag abgeben, z.B. schriftlich ( beim Pförtner abgeben,auf Eingangsstempel achten ) Kopie des Antrags gut aufbewahren.


Du hast die Kündigung bekommen und meldest dies dem Arbeitsamt. Zum Kündigungstermin gibst du den ALG-Antrag ab ( Kopie aufbewahren )


Beim Jobcenter stellst du den ALG II-Antrag.

Die letzten Lohnabrechnungen und Kontoauszüge werden benotigt. Wenn du im Februar den Januarlohn erhälst, hast du im Februar Einkommen, auch wenn du bereits seit 31. januar arbeitslos bist.

Das Jobcenter kann bei der Agentur für Arbeit nachfragen, warum der Antrag nicht bearbeitet wird. die ALG-Zahlung steht ja noch aus .

Frag mal nach Vorschuss, ohne Gekd kannst du die Februarmiete nicht zahlen. ( wenn du Geld auf dem Girokonto hast, gibt es keinen Vorschuss )

Man kann den Antrag auch beim Pförtner abgeben. Achte darauf, dass er den Antrag mit dem Eingangsstempel versieht. Wenn es sein muss jeden Tag hingehen bis ihr vorgelassen werdet. Oder sich an den Gruppenleiter wenden.