Antrag auf Parkerleichterung für Schwerbehinderte abgelehnt?
Meine Oma hat Anfang Juni einen Antrag abgegeben für Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen. Uns geht es darum das wir wenn wir mit ihr unterwegs sind auf einem Behindertenparkplatz parken dürfen. Sie kann eigenständig nicht in das Auto steigen, da die Knien sich nicht beugen lassen. Dadurch das Parkplätze zu eng sind um die Türen vollständig zu öffnen oder zu weit vom Eingang entfernt sind sind wir darauf angewiesen. Heute 3 Monate später haben wir die Ablehnung erhalten. Was können wir tun und ist das überhaupt zulässig Danke im Voraus für Antworten
4 Antworten
Was für ein Merkzeichen hat Oma denn im SB-Ausweis und welchen Grad der Behinderung (GdB)?
Wenn nicht Merkzeichen aG oder/und H, hat sie keinen Anspruch darauf Behindertenparkplätze zu nutzen.
Ihr könntet Widerspruch einlegen und ein Fachanwalt ins Boot holen.
In manchen Bundesländern, z. B. Brandenburg, ist das zuständige Amt für Soziales knallhart. So lange man nicht bis kurz unters Kinn amuptiert ist, ist man für die in der Lage etwa 2 km in ca. 30 Minuten laufen zu können:-)
Auf dem Ausweis steht G 70. Wir werden Wiederspruch einreichen. Oder gibt es noch eine Mäglichkeit
Na dann herzlichen Glückwunsch:-(
Mein Mann ist beinamuptiert, GdB 100 und Merkzeichen leider nur G, kämpft seit Jahren um diese Parkerlaubnis. Bisher ohne Erfolg.
Hat sie denn auf ihrem Schwerbehindertenausweis ein entsprechendes Vermerk? Wenn ja, dann unbedingt Einspruch einlegen und eine Kopie ihres Ausweises beilegen.
Sie hat auf dem Ausweis B stehen. Was ist das für ein Vermerk, dann werde ich später nachschauen
Steht vorne das B? Das ist für Begleitung. Sie braucht auf jeden Fall, wenn sie eine Gehbehinderung hat, auf dem Ausweis ein G oder ein a G. Hier ein Auszug:
Merkzeichen „G“ erhebliche
Gehbehinderung
Merkzeichen „aG“ außergewöhnliche
Gehbehinderung
Merkzeichen „B“ Notwendigkeit ständiger
Begleitung
Merkzeichen „H“ Hilflosigkeit
Merkzeichen „RF“ Befreiung von der
Rundfunkgebührenpflicht
Merkzeichen „Bl“ Blindheit
Hat sie denn einen entsprechenden Behinderten-Parkausweis? A(chtung, es gilt nicht jeder,d as Merkzeichen muss stimmen)
http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9229/behindertenparkplaetze
Wenn die person, die Du fährst, einen entsprechenden Ausweis hat und eben mitfährt, darfst Du auch auf dem BP stehen
http://www.holicap.de/Behindertenparkplaetze/
"Das Parken auf einen Behindertenparkplatz ist zudem nur zulässig, wenn die schwerbehinderte Person als Fahrer oder Mitfahrer anwesend ist.
Besorgungsfahrten in Abwesenheit des Behinderten berechtigen nicht
zum Parken auf Behindertenparkplätzen. Wird der Parkausweis zum
Parken auf einem Behindertenparkplatz benutzt, ohne das der
Ausweisinhaber befördert wird oder selbst fährt, stellt dies einen
strafbare Handlung dar (§ 281 StGB)."
Hat sie denn einen entsprechenden Behinderten-Parkausweis?
Eben nicht. Darum geht es doch in der Frage.
Sofort Widerspruch einlegen!!!
Bei uns geht es um Brandenburg