Bafög Ablehnung. Hilfe vom Amt?

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Zum BAföG: Mit welcher Begründung hat das Amt abgelehnt? Vermögens- und Einkommensanrechnung? Oder nach § 2 Abs. 1a BAföG?

Erst dann kann hier mehr gesagt werden.

Safia 
Beitragsersteller
 15.11.2012, 01:43

Weil mein vater unter einer stunde fahrt von der schule weg wohnt

Steeler  15.11.2012, 07:52
@Safia

Hört sich - juristisch - plausibel an.

Dafür gilt der Generalausschluss von HartzIV oder Wohngeld nicht. Wie es aber mit diesen Leistungen konkret aussieht, kann ich mangels Ahnung nicht sagen.

Wenn das Kind auf der Welt ist, dürfte der BAföG-Anspruch als Gymnasiastin "einsetzen".

Was ist mit dem Vater des Kindes? Er ist ihr und dem Kind zu Unterhalt verpflichtet, auch schon in der Schwangerschaft. Weiterhin sind die Eltern unterhaltspflichtig ihrer Tochter gegenüber, sie sind wohl auch leistungsfähig, da ja kein Bafög-Anspruch besteht. Warum sollte der Staat (besser gesagt: die Steuerzahler) hier die finanziellen Pflichten von Eltern und Kindesvater übernehmen??

Sie soll sich an ihre Eltern halten, diese sind unterhaltspflichtig, bis sie 25 Jahre alt ist.

Der Sozialstaat ist keine Kuh, die man nach Belieben melken kann.

Es gibt sogar Menschen, die denken ERST nach und sorgen für finanzielle Unabhängigkeit (sprich: einen ARBEITSPLATZ), bevor sie ein Kind in die Welt setzen.

Steeler  02.12.2012, 17:16

"... diese sind unterhaltspflichtig, bis sie 25 Jahre alt ist."

Das ist Quark. Im Unterhaltsrecht gibt's keine Altersgrenze.

tesori  09.11.2012, 11:32

Also genau das hab ich auch gehört. Bis zum 24. Lebensjahr MÜSSEN sich die Eltern um Ihr Kind kümmern, ob sie wollen oder nicht!!! Ab 25 bekommt man Unterstützung vom Amt!

Na ja und für ALLE die ihre "Freundin" als "Dumm" darstellen.... Schlau war es bestimmt nicht und ja es ist eine ungünstige Situation ABER wir wissen ALLE nicht genau was passiert ist.

"Gleich wird Ihre Freundin hingestellt als hätte sie nicht verhütet usw. und wird dadurch quasi fertig gemacht weil sie nun Unterstützung vom Amt benötigt und eine Abendschule besucht.

Es kann auch passieren, dass ein Kondom platzt. Das heißt es war nicht Ihre Schuld und nun hat sie sich entschieden das Kind zu behalten anstatt es abzutreiben. Was ich damit sagen möchte ist... Ihr mischt euch alle viel zu sehr in Ihr Privatleben ein. OHNE zu wissen ob es nun Ihre Schuld war oder nicht.

Fakt ist... Sie befindet sich in so einer Situation und benötigt Hilfe. Wer was weiß soll antworten. Zusätzlich den Senf dazu abgegeben, danach wird NICHT gefragt!

Ich nehme an dass die 184euro das Kindergeld sind. Jetzt kommt es darauf an, ob sie noch zu Hause wohnt oder nicht. Wenn nicht bekommt sie ja normalerweise Unterhalt. Bei mir ist das auch kompliziert, ich wohne nicht mehr zu Hause und mache eine Ausbildung ohne Vergütung. BAFÖG sieht so aus, dass das nach Einkünften der Eltern ausgerechnet wird.

!!Die Eltern sind auf jeden Fall unterhaltspflichtig!! Und zwar so lange, bis sie eine Ausbildung abgeschlossen hat bzw auf eigenen Beinen stehen kann, ganz locker erklärt.

Und wenn sich da nichts machen lässt, einfach mal beim Arbeitsamt anrufen. Die helfen im Normalfall bei so etwas und wenn nicht, noch beim Jugendamt versuchen!

Umgehnd Beratung bei ProFamilia oder der Caritas. Eventuell, wenn die dazu raten, auch zum Jugendamt. Aber eigentlich kann das auch die Caritas durchsehen und beraten.

Um genauer Auskunft geben zu können müsste man wissen, welchen Ablehnungsgrund die genannt haben. Schau auf die Wiederspruchsfristen- damit ihr die nicht ergebnislos ablaufen lasst.