Führerschein Sperre wegen offenen Verfahren geht sowas bei meiner Lage?
Hallo und zwar habe ich ein Problem ich bin grade 17 geworden und habe meinen Führerschein Klasse B begonnen ! So und nun zur Frage ich habe zwar schon mit dem Führerschein begonnen aber ich habe noch keinen Antrag beim Bürger Amt abgegeben der Termin ist erst Ende des Monats!! Jetzt konkret zu meinem Problem und zwar habe ich am Anfang meines Führerscheins ein Brief der Polizei bekommen dass ein Verfahren gegen mich erhoben wurde es geht dabei um Sachen die ich In meinen Dummen Jungen Jahren gemacht habe . Bei diesen Verfahren handelt es sich um Warenkreditbetrug und Fälschung hört sich sehr böse an und das ist es auch so jetzt stecke ich im Schlamassel und weiß nicht weiter mit würde gesagt das der Antrag beim Amt abgelehnt wird wenn ein Offenes Verfahren gegen mich läuft !
Ist das wirklich so oder wird der Antrag nur abgelehnt wenn das Verfahren was mit der StVO zu tun hat ?
5 Antworten
In "dummen jungen Jahren" ist man ja noch nicht strafmündig und wenn du gerade erst 17 geworden bist, kann es ja noch nicht soooo lange hersein.
Ich sehe darin allerdings keinen Grund, warum man dir die Mobilität verweigern sollte, dich nicht als Verkehrsteilnehmer zu akzeptieren. Ich glaube solche Probleme gibt es nur, wenn man zB vorher mal ohne Fahrerlaubnis erwischt wurde usw
Früher war es tatsächlich so, dass nur Straftaten im Zusammenhang mit dem Verkehr sich auswirken konnten. Das ist aber mittlerweile schon länger nicht mehr so. Straftaten auf anderen Gebieten können auch auf den Führerschein durchschlagen.
Wie weit dein Antrag angenommen wird, ist eine Sache. Aber so lange ein Strafverfahren gegen dich anhängig ist, wirst du nicht zur Prüfung zugelassen, kannst also keinen FÜhrerschein bekommen.
Das sollte keine Auswirkungen haben.
Deine "kriminelle Vergangenheit" ist ja nicht relevant für das Erteilen einer Fahrerlaubnis. (Außer du bist mal ohne Führerschein gefahren & erwischt worden oder so)
Nein dürfte keine Probleme bringen weil , deine Delikte nichts mit dem Strassenverkehr zutun haben .
Nein normalerweise nicht