Muss mir das Jobcenter einen Ablehnungsbescheid ausstellen wenn Antrag wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt wurde?

3 Antworten

Du kannst keinen ablehnungsbescheid bekommen wenn der Antrag nicht besteht. Und ohne Unterlagen ist dieser eben nicht gestellt worden.

Von einem Kaufvertrag der nicht zustande kommt kannst du ja auch nicht zurück treten.

Mira42 
Beitragsersteller
 19.07.2017, 22:37

In dem Schreiben stand aber drin das wenn die Unterlagen nachgereicht werden geprüft wird ob ein Anspruch besteht und die Leistungen wenn Anspruch besteht nachgezahlt werden. Das steht im selben Schreiben wo auch steht das mir die Leistungen versagt wurden. Jetzt wollte ich heute das was noch fehlt nachreichen, aber mir wurde gesagt das es nicht mehr geht. Ich möchte aber einen Ablehnungsbescheid, wenn sie mich ablehnen.

ollekvonbollek  19.07.2017, 22:23

Nein können sie nicht.
Der neue Antrag gilt ab dem Tag der Abgabe.

Mira42 
Beitragsersteller
 19.07.2017, 22:22

Ein neuer Antrag gilt dann aber erst ab diesen Monat. Möchte noch den Juni mit dabei haben, um wenigstens Wohngeld ab Junib zu bekommen. Abgelehnt wird mein Antrag mit ganz sicher. Mir geht es nur um einen Ablehnungsbescheid. Können die mir keinen Ablehnungsbescheid geben auch ohne Prüfung der Unterlagen? Einfach nur deshalb weil der Antrag zu spät abgegeben wurde?

ollekvonbollek  19.07.2017, 22:17

Wenn du einen neuen Antrag vollständig mit allen geforderten Unterlagen einreichst dann wird er erneut geprüft. Und wenn er abgelehnt wird bekommst du deinen Ablehnungsbescheid.

Mira42 
Beitragsersteller
 19.07.2017, 22:16

Wenn ich den Antrag aber danach noch abgegeben habe, nachdem mir die Leistung versagt wurde müssen die den Antrag dann nicht mehr prüfen und mir wenigstens einen Ablehnungsbescheid geben?

In deinem Schreiben was du vom Jobcenter bekommen hast mit der Aufforderung die benötigten Nachweise bis zur Fristsetzung abzugeben wurde dir doch schon angekündigt das der Antrag dann als abgelehnt gilt!

Wenn du bis zur Fristsetzung die Nachweise nicht eingereicht hast bzw.zumindest einen Grund nennen kannst warum es dir bis zum genannten Termin nicht möglich ist,dann gilt dieses Schreiben als Ablehnung deines Antrags den du im Juni gestellt hast,wenn auch nur mündlich,weil du ja noch nichts abgegeben hattest.

Dann musst du der Wohngeldbehörde mit diesem Schreiben klar machen das du diese Fristsetzung nicht eingehalten hast und der Antrag von Juni als abgelehnt gilt.

Würdest du diesen Monat einen neuen ALG - 2 Antrag stellen,würde der nur bis zum 1.des Monats zurück greifen.

Mira42 
Beitragsersteller
 19.07.2017, 22:58

Ich war noch am 30. Mai beim Arbeitsamt und habe da eine Negativbescheinigung bekommen, also eine fast sichere Zusage das ich keinen Anspruch habe auf ALG 1, ohne alles im Detail zu prüfen. Dann bin ich im Juni das erste mal zum Jobcenter gegangen. Wenn jetzt ALG 1 und ALG 2 abgelehnt wurde, kann ich dann noch für Mai und Juni rückwirkend Wohngeld bekommen? Antrag auf Wohngeld habe ich im Juni schon gestellt parallel zum ALG 2.

TreudoofeTomate  19.07.2017, 23:56
@Mira42

Nein. 

Leg den Versagungsbescheid vor.