Erstausstattung nachträglich?

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Stelle einen schriftlichen Antrag bei der Arge. Sollte der abgelehnt werden, erhebst Du schriftlich Einspruch. In dem Antrag muß alles aufgeführt sein, was Du für die Wohnung brauchst.Es wird jemand zu Dir kommen und sich alles anschauen. Das Amt wird keine Neupreise veranschlagen, sondern die Preise von gebrauchten Möbeln. Trotzdem sollte Dir aber damit geholfen sein. Möbel die Du als unbrauchbar einstufst, sollten dann auch vor dem Termin entsorgt sein, da der Sachbearbeiter sonst nur sieht, das etwas vorhanden ist und nicht neu angeschafft werden muß.

casilein  27.08.2009, 21:43

Das ist Falsch. Mobiliar muss aus der Regelleistung angespart werden.

Sally2809  06.09.2009, 21:55
@casilein

Jeder Leistungsbezieher hat einmal Anspruch auf eine Erstaustattung. Viele wissen das nicht, und lassen sich abwimmeln. Ich bin nicht dafür, dass das ausgenutzt wird, aber in diesem Fall,glaube ich, dass es berechtigt ist. Im Normalfall muß das aus der Regelleistung angespart werden. Das heißt, wenn nur ein Teil (z.B.Waschmaschine etc.) ersetzt werden muß. Ausserdem gibt es die Möglichkeit, ein Darlehen von der Arge für diese Anschaffungen zu bekommen. Das wird in kleinen Raten direkt zurück gezahlt.

Sally2809  06.09.2009, 21:55
@casilein

Jeder Leistungsbezieher hat einmal Anspruch auf eine Erstaustattung. Viele wissen das nicht, und lassen sich abwimmeln. Ich bin nicht dafür, dass das ausgenutzt wird, aber in diesem Fall,glaube ich, dass es berechtigt ist. Im Normalfall muß das aus der Regelleistung angespart werden. Das heißt, wenn nur ein Teil (z.B.Waschmaschine etc.) ersetzt werden muß. Ausserdem gibt es die Möglichkeit, ein Darlehen von der Arge für diese Anschaffungen zu bekommen. Das wird in kleinen Raten direkt zurück gezahlt.

Wenn Du bereits seit einiger Zeit selbständig wohnst, wirst Du keine Erstausstattung mehr bekommen. In der Regelleistung ist ein Teil drin, mit dem man etwas für den Ersatz der Wohnungsausstattung ansparen soll. Erstausstattung bekommt nur, wer vorher obdachlos war oder gerade bei den Eltern raus ist. In Deinem Fall wird die Arge sagen, dass Du Dir doch behelfen konntest.

Anders ist es, wenn Du begründen kannst, dass es zu einer für Dich unerwarteten besonderen Härte gekommen ist: Wenn z.B. in einer schimmeligen Wohnung alle Möbel vergammelt sind. In dem Fall würde der Bedarfsfeststellungsdienst vorbeikommen und sich das anschauen. Wenn der das bestätigt, könntest Du eine neue Ausstattung bezahlt bekommen.

wenn du unterstütung vom sozialamt möchtest musst du die schäden vielleicht dokumentieren um eine neue ausstattung zu bekommen. die schulden bei deiner familie wirst du ja nicht innerhalb kürzester zeit zurückzahlen müssen. vielleicht kannst du deinen trödel auch ggf. verkaufen und damit bessere gebrauchte möbel aussuchen.

Wie alt sind denn die Kinder? Kannst Du nicht arbeiten und alles selbst finanzieren? Dauert länger, macht aber zufriedener.

Ganzneu 
Beitragsersteller
 26.08.2009, 14:04

Ich würde mit Sicherheit gerne arbeiten... Nur ist es so, dass mein Ältester 6 Jahre alt ist, meine beiden Jüngsten 2einhalb und 1einhalb Jahre alt sind, und ich stimme dir zu, für sein Geld zu arbeiten und stolz darauf sein zu können, macht mit Sicherheit zufriedener. Ich finde es erniedrigend , für das Mindeste zum Leben betteln zu müssen, wäre ich in der Hinsicht nicht so vorbelastet gewesen (à la Ich will kein Schmarottzer sein), hätte ich mit Sicherheit mehr auf mein Recht auf Erstausstattung bstanden. Meine Eltern haben (trotzdem wir 6 Kinder waren) immer gearbeitet und ich möchte meinen Kindern auch ein gutes Vorbild sein (bin erst 23) ,ich finde es nur so hart, wenn Bekannte, deren Eltern schon auf Sozialhilfe gelebt haben (sie sich somit besser mit Ansprüchen etc auskannten), so ziemlich Alles finanziert bekommen, ich jedoch für das Mindeste so hart kämpfen muss....