Rentenversicherungspflicht?
Werde demnächst meine Aushilfe starten, die ca. 100 Stunden im Monat beträgt. Ich habe auch um ehrlich zu sein neu erfahren, dass mein Job trotzdem als Aushilfe gilt, auch wenn es über 450€ ist, da ich nur für ein bestimmten Zeitraum eingestellt wurde (nur ein paar Monate). Und nun kann ich mich von der Rentenversicherungspflicht befreien, was ich auch in Betracht ziehe. (Da dann 3,6% meines Gehaltes nicht abgezogen wird) Kennt sich jemand damit aus? Also würde das irgendwie schleche Auswirkungen oder so haben, wenn ich mich befreie?
kenne mich nicht so gut bzw sehr wenig damit aus :/
5 Antworten
Du verwechselst da leider die geringfügige Beschäftigung als 450-Euro-Minijob mit der kurzfristigen Beschäftigung, welche sozialversicherungsfrei ist jedoch nicht steuerfrei! Zudem darf die kurzfristige Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt werden: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/03_berufsmaessige_beschaeftigung/node.html
Also falls du dies berufsmäßig ausübst, dann bist du als Midijobber dann voll sozialversicherungspflichtig:
Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-versicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.
Ebenso nachzulesen in der minijob-zentrale.de
Gruß siola55
Wie die Beschäftigung bezeichnet wird ist egal.
Du bist versicherungspflichtig. Davon kannst du dich auch nicht befreien lassen. das gilt im übrigen auch für die Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Du zahlst also ca 20 % Beiträge, hast dafür aber auch den Anspruch auf Kranken- und Arbeitslosengeld.
Was ich gefunden habe:
"kurzfristige Beschäftigung
Wenn Sie einer Beschäftigung nur für eine kurze Zeit (bis zu drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr) nachgehen, ist diese für Sie als Arbeitnehmer wie auch für Ihren Arbeitgeber als sog. kurzfristige Beschäftigung unabhängig von Höhe des Arbeitsverdienstes sozialversicherungsfrei."
Wenn es bei dir mehr als drei Monate sind, hat sich es wohl erledigt.
Ansonsten hätte es jetzt nicht soo große Auswirkungen meiner Meinung nach, da du dir ja eh kaum Rentenpunkte erarbeiten würdest
"Dies ist der wichtigste Wert. Dabei wird Jahr für Jahr Ihr Verdienst mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten verglichen. Entspricht er exakt dem Durchschnittsverdienst in diesem Jahr, ist das 1 Entgeltpunkt wert."
aber später als armer rentner betteln gehen?
jetzt mit den mini-beiträgen sammelt man zeitpunkte dafür !
Dann KANN der Arbeitgeber dich auch als "kurzfristig beschäftigt" anmelden. Die 3 Monate Pflichtversicherung könnten für dich einmal wichtig werden, falls du erwerbsgemindert würdest.
Über 450 Euro wird das mit der Befreiung nicht funktionieren. Davon abgesehen würde ich das nicht machen. Jedenfalls nicht, wenn du später überhaupt eine Rente mit einer halbwegs zufriedenstellenden Summe haben willst. Renten Löcher gerade in jungen Jahren wirken sich ganz erheblich aus.
Bei deinem Aushilfsjob gehen wir davon aus, dass es sich um eine kurzfristige Beschäftigung handelt. Kurzfristige Beschäftigungen werden meist nicht regelmäßig, sondern nur gelegentlich ausgeübt. Ein kurzfristiger Minijobber hat generell keine Verdienstbeschränkung. Nur, wenn du über 450 Euro monatlich verdienst, muss dein Arbeitgeber prüfen, ob du berufsmäßig arbeitest. Wer berufsmäßig arbeitet, darf mit einem Entgelt über 450 Euro im Monat nicht kurzfristig beschäftigt werden und hat damit keinen Minijob. Berufsmäßigkeit heißt: Die Beschäftigung ist für dich nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung, sondern du sicherst damit deinen Lebensunterhalt.
Wichtig ist weiterhin, dass du als kurzfristiger Minijobber im Laufe eines Kalenderjahres nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage arbeiten darfst. Eine Stundenfestlegung für einen Arbeitstag gibt es nicht. Es kann eine Stunde oder auch 10 Stunden sein, die du für deinen Arbeitgeber tätig bist.
Kurzfristige Minijobs sind in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungs- und beitragsfrei - unabhängig von der Höhe des Verdienstes. Dein Arbeitgeber und auch du zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge. Somit entfällt die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei kurzfristigen Minijobs.
Viele Grüße,
das Team der Minijob-Zentrale
genau die Arbeit die ich ausüben werde ist nur für ein Zeitraum von 3 Monaten. Da es über 450€ ist muss ich Steuern zahlen + die Rentenversicherung. Ich habe im Internet gelesen, dass es nicht zu empfehlen ist sich von der Rentenversicherung befreien zu lassen, aber da es nur für 3 Monate ist, war ich etwas unsicher, ob ich es machen soll oder nicht…