Keine Küche aufgrund Wasserschaden, Essenskosten geltend machen?
Guten Abend,
Aufgrund eines Wasserschadens haben wir wohl die nächsten 4 Wochen keine Küche. Sie wurde gestern bereits ausgebaut. Meine Frage nun, haben wir Anspruch,- und wenn ja in welcher Höhe für die Kosten fürs “Auswärtsessen“, Essen Liefern lassen etc?
Haben morgen bereits einen Termin beim Mieterschutzbund, aber vielleicht kann mir vorab jemand die Frage beantworten :)
LG
4 Antworten
Nein, dafür ist die Mietminderung da, die Euch zusteht.
Zudem ist es auch möglich, sich ohne Küche eine Kochmöglichkeit für 4 Wochen zu schaffen. Wir haben die Zeit ohne Küche damals mit einer Campingkochplatte (2 Platten, elektrisch) überbrückt, die wir einfach auf einen Tisch gestellt haben. Da waren mehrere Monate zu überbrücken. Außerdem gibt es Mikrowellengerät, Wasserkocher, Grill (auch elektrisch) - je nach Aufstellmöglichkeit.
Belege für solche Ersatzkochmöglichkeiten kann man schon eher geltend machen.
Man kann zusätzlich noch was fordern, auch auswärts essen gehen kommt da in Frage, so sehen das zumindest Rechtsanwälte.
Wieso Mieterschutzbund?
Es wird sich doch wohl um einen Versicherungsfall handeln. Also ist zunächst mal dem Vermieter Zeit einzuräumen mit der Versicherung so weit verhandeln zu können, dass Deine Frage beantwortet werden kann. Und zwar vollumfänglich.
Der Mieterschutzbund gibt nicht überall passende Auskunft. Zudem wird er nicht die Auskunft geben können, welche im Versicherungsvertrag des Vermieters enthalten ist. Schließlich lassen sich die Verträge unterschiedlich gestalten.
Der erste Schritt ist also bitte IMMER, zuerst eine verbindliche Lösung mit dem Vermieter zu suchen. Verbindlich ist schriftlich.
Offensichtlich handelt der VM ja zeitnah. Es kann ihm also, abhängig von den von Dir hier eingestellten Informationen, unterstellt werden, dass er ebenso zeitnah mit der Versicherung klärt wie er sich zeitnah um Schadensbehebung gekümmert hat.
Digitale Korrespondenz spielt keine Rolle vor dem Gesetz. Also bittet den Vermieter freundlich dafür zu sorgen, dass die Versicherung schriftlich Auskunft erteilt wie Ihr mit der aktuellen Situation zurecht kommen sollt.
Bis dahin hebt halt die Quittungen auf. Und beachtet, dass die Kosten im allgemein üblichen Rahmen Eurer normalen Haushaltsführung liegen sollten.
Meine Frage nun, haben wir Anspruch,- und wenn ja in welcher Höhe für die Kosten fürs “Auswärtsessen“, Essen Liefern lassen etc?
Ihr habt Anspruch auf Mietminderung und auch auf Schadenerstz.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Schadensersatz-nach-unverschuldetem-Wasserschaden--f268570.html
Bei der Mietminderung habe ich Urteile mit einer Mietminderung von 50% gefunden.
Zu der Höhe von Schadenersatzforderungen kann ich nichts sagen.
Ihr solltest alle Belege, die im Zusammenhang mit der ausgebauten Küche im Zusammenhang stehen, aufbewahren. Dazu gehört ganz sicher der Kostenaufwand für das Auswärtesessengehen. Perspektivisch: 1. wegen Schadensersatzforderungen und 2. wegen Mietminderung. Aber das werdet ihr morgen ja beim Mieterschutzbund besprechen.