Anspruch auf Urlaubstag für die Beerdigung des Schwagers?
Hat man als Vollzeitbeschäftigter Anspruch auf die Genemigung eines Urlaubstages am Tag der Beerdigung? Es geht nicht um Sonderurlaub, sondern um einen Tag vom Jahresurlaub. Bitte wenn möglich mit den entsprechenden Paragrafen.
7 Antworten
Es mag ja sein, dass es darauf keinen Rechtsanspruch gibt, aber bitte was für ein Unternehmen verweigert bei dem Hintergrund ein solches Anliegen?
Wenn es auch rechtlich, wie ich hier lesen kann, keinen Anspruch gibt, so ist moralisch der Anspruch zu 1.000% gegeben und dies selbst dann, wenn keine Urlaubstage vorhanden sein würden.
In meinen ganzen Jahren als Chef wäre es mir nie in den Sinn gekommen da nein zu sagen, allerdings möchte ich auch keinen erwischen der sich auf eine solche Art und Weise Urlaub "erschleichen" möchte, das hatten wir einmal und da war am nächsten Arbeitstag die Kündigung nicht mal mehr druckfrisch.
Wenn ein Anspruch bestehen würde, dann nur durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung und dies dann in den meisten Fällen beschränkt auf Verwandte Ersten Grades - also für die Eltern und Kinder. Großeltern sind schon Zweiten Grades, mit Schwager / Schwägerin ist man rechtlich überhaupt nicht verwandt im Sinne solcher Vereinbarungen
Nein, hat man nicht.
Nein, einen rechtlichen Anspruch auf Sonderurlaub gibt es nicht und der Jahresurlaub darf eigentlich nicht gewährt werden, da es sich dabei um Erholungsurlaub handelt.
Du kannst aber mit deinen Vorgesetzten darüber sprechen. Die meisten sind da sehr verständnisvoll... aber bei einem Schwager besteht leider kein Rechtsanspruch auf Urlaub irgend einer Art.
Dem schließe ich mich an.
nein das war einmal
aber wie wie wichtig ist das dir denn??? dann kann man einen Urlaubstag beantragen den keiner verwehren wird.