Minijob gekündigt - Kann man Urlaub und Überstunden abfeiern?
Hallo zusammen :-)
Ich habe meinen Minijob zum 30.9. fristgerecht gekündigt. Beschäftigung war 2x wöchentlich bei max. 52 Stunden im Monat. Einen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt es nicht.
Wenn ich die Gesetzestexte richtig verstanden habe, habe ich Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, da ich über den 1.7. hinaus beschäftigt bin und insgesamt länger als 6 Monate beim derzeitigen Arbeitgber. Also insgesamt 8 Urlaubstage, wobei ich 6 Tage schon in Anspruch genommen hatte. Dann wären noch 2 übrig.
Nun ist es so, dass ich 41 Überstunden habe und im Monat nur max. 52 Stunden arbeiten soll.
Das würde ja bedeuten, dass ich den ganzen September nicht mehr arbeiten muss, denn wenn mein AG die Tage ausbezahlen würde, wäre ich über die 450 € drüber und das ganze würde versteuert werden.
Hier meine Fragen:
- Ist das mit dem Jahresurlaub so richtig? Steht er mir für das ganze Jahr zu?
- Kann mein AG verlangen, dass die Überstunden nicht "abgefeiert" werden, sondern ausgezahlt werden und ich den ganzen September noch 52 Stunden bringen muss?
Vielen Dank für eure Antworten :-)
2 Antworten
1. Die 8 Tage entsprechen dem gesetzlichen Mindesturlaub - daher erhälst Du noch 2 Tage - richtig erkannt
Die kannst Du noch nehmen oder, wenn das nicht geht, werden sie ausgezahlt.
2. Hinsichtlich der Überstunden kommt es auf die arbeitsvertragliche (schriftlich liegt hier aber nichts vor) oder betriebsübliche Regelung an. In aller Regel hat der Arbeitnehmer jedoch keinen Anspruch darauf, von sich aus zu bestimmen, wann Überstunden abgebaut werden.
Da muß der ArbG schon einverstanden sein - ansonsten erhälst Du die Stunden vergütet.
Minijob und Auszahlung Überstunden
Steuerlich ist das uninteressant (es fallen keine an) - aber die sozialversicherungsrechtliche Seite muß betrachtet werden.
Mit der Auszahlung würdest Du die 450 €-Grenze überschreiten.
Wenn Du im Ablauf des Zeitjahres (nicht Kalenderjahr!!) - 01.10.2015 - 30.09.2016 - die 5.400 € überschreitest, wäre der letzte Monat sozialversicherungspflichtig (max. 3-maliges monatliche Überschreiten der 450 €-Grenze bei unvorhergesehenen Ereignissen werden aber bei der Jahresgrenze NICHT berücksichtigt!!!).
Wird die Monatsgrenze überschritten, dann ist das unschädlich, wenn es durch ein unvorhergesehenes Ereignis hervorgerufen wird.
Nun ist eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist kein unvorhergesehenes Ereignis und man kann die Überstunden entsprechend zum abfeiern planen - ein unvorhersehbares Ereignis wäre aber, wenn der ArbG dem Abfeiern aus betrieblichen Gründen nicht zustimmen würde - dann spielt eben auch die Jahresgrenze keine Rolle.
D. h. der ArbG kann alles auszahlen ohne SV-Beiträge einzubehalten.
1. Das siehst du richtig.
2. Die Überstunden könnte er dir je nach Vereinbarung auszahlen. Da nichts schriftliches vorliegt, wird es schwierig für dich. Den Resturlaub kann er dir nicht so ohne weiteres auszahlen, den MUSST du nehmen.
Ich glaube (also eine gewisse Unsicherheit) nicht.
Den Urlaub aber kann er dir aber nicht ausbezahlen.
Den Urlaub aber kann er dir aber nicht ausbezahlen.
Wie kommst Du denn da drauf?
Der Urlaub muss ausgezahlt werden, wenn er aus dringenden - betrieblichen oder persönlichen - Gründen nicht mehr innerhalb der Kündigungsfrist genommen werden kann (BUrlG § 7 Abs. 4).
Siehe Antwort davor:
"Den Resturlaub kann er dir nicht so ohne weiteres auszahlen, den MUSST du nehmen."
Die Situation, wie von dir skizziert, ist nicht gegeben.
Manchmal antworte ich verkürzt auf den aktuellen Sachverhalt bezogen.
Der Resturlaub KANN genommen werden, also MUSS er genommen werden, und der Arbeitgeber KANN ihn NICHT ausbezahlen.
Der Resturlaub KANN genommen werden
Woher willst denn DU konkret wissen, dass er tatsächlich genommen werden kann?!?!
Kennst Du die betriebliche Situation, die gegebenenfalls eine Urlaubsverweigerung rechtfertigen würde - oder eben auch nicht?
Und "Können" kann man viel, ob man auch immer darf, ist eine andere Frage; außerdem: wo kein Kläger, da kein Richter.
Hör doch mal. Zwei Tage die Woche, max. 54 Stunden im Monat. Da kann man sich doch an vier Fingern abzählen, dass das ne Schnullipulli-Stelle ist, wo der Arbeitgeber sicherlich nicht "dringende betriebliche Gründe" vorschieben kann. Die vier Tage kann der Chef schlimmstenfalls selber hinterm Tresen stehen oder einen Leiharbeiter einstellen.
Du weißt doch selbst, dass dringende betriebliche Gründe nur bei erheblich schwerwiegenden Betriebseinschränkungen ziehen.
Ich kann das "von hier aus" nicht einschätzen - allenfalls (wie Du jetzt auch) spekulieren.
Natürlich wären grundsätzlich Situationen denkbar, die nur durch Einsatz zu bestimmten Zeiten für eine bestimmte Dauer zu erledigen sind - da spielt es dann keine Rolle, wenn es nur eine - von Dir so abschätzig titulierte - "Schnullipulli-Stelle" ist.
WIR können das hier jedenfalls nicht beurteilen!!
Das ist natürlich reine Spekulation von mir.
Und ich wollte das nicht abschätzig gegenüber dem FS verstanden wissen. Sondern eher unterstreichen, dass der AG sich mal nicht so haben solle. Das kann keine ach so wichtige Position und Stellenbeschreibung sein, als dass der AG diese Stelle nur und ausschließlich mit dem FS ausfüllen könnte.
Es liegt kein schriftlicher Vertrag vor, allerdings wurde die Arbeitszeit und die Überstunden über den kompletten Zeitraum dokumentiert. Und "dank" Mindestlohn sind ja nur max. 52 Stunden möglich :-(
Kann ich denn darauf bestehen dass die Überstunden mit Freizeit ausgeglichen werden? Von einer Auszahlung hätte ich ja nicht wirklich was...