Urlaubsanspruch werkstudent
Hallo! Ich arbeite seit einiger Zeit als werkstudent in einem großen Unternehmen. (2 x 8 Stunden die Woche) Ich habe 8 Tage Urlaub im Jahr was dem gesetzlichen Anspruch von 20 Tagen bei Vollzeitbeschäftigten entspricht. Ich weiß aber dass Vollzeitbeschäftigte in diesem Unternehmen 30 Urlaubstage haben. Da ich in der Uni Arbeitsrecht belegt habe, bin ich der Meinung dass hier Gleichberechtigung gilt und mir demnach 12 Urlaubstage zu stehen. Kann mich jemand aufklären? Will mich nicht unnötig blamieren...
2 Antworten
Du kannst Dich auf das Bundesurlaubsgesetz beziehen, auf § 1 BUrlG in Verbindung mit § 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Die Höhe des individuellen gesetzlichen Urlaubsanspruches wird nach regelmäßiger Rechtsprechung entsprechend § 3 Absatz 1 BurlG berechnet, wobei 24 Urlaubstage pro Jahr für eine sechs-Tage-Woche gedacht sind, bei weniger Arbeitstagen also ein entsprechender Bruchteil der Urlaubstage errechnet wird.
Okay vielen Dank ! Schade :D Dachte dass ich Anspruch auf mehr Urlaub habe , da die anderen Mitarbeiter auch mehr als 20 Tage bei 5 tagewoche bekommen. Aber dann gilt hier wohl das Recht der Gleichberechtigung zwischen Teil- und Vollzeitbeschäftigten nicht...
Ich bin da anderer Ansicht:
Auch als Werkstudent bist du ein "zur Berufsausbildung beschäftigter Mitarbeiter" (im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes) und fällst somit unter sämtliche für den Betrieb geltenden Regelungen - u.a. auch den tariflichen bzw. betriebsüblichen Urlaubsanspruch, der in der Regel höher ist, als der gesetzliche.
Mache also die 12 Tage Erholungsurlaub geltend!