Urlaubsanspruch werkstudent

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Du kannst Dich auf das Bundesurlaubsgesetz beziehen, auf § 1 BUrlG in Verbindung mit § 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Die Höhe des individuellen gesetzlichen Urlaubsanspruches wird nach regelmäßiger Rechtsprechung entsprechend § 3 Absatz 1 BurlG berechnet, wobei 24 Urlaubstage pro Jahr für eine sechs-Tage-Woche gedacht sind, bei weniger Arbeitstagen also ein entsprechender Bruchteil der Urlaubstage errechnet wird.

studiN 
Beitragsersteller
 20.10.2014, 09:25

Okay vielen Dank ! Schade :D Dachte dass ich Anspruch auf mehr Urlaub habe , da die anderen Mitarbeiter auch mehr als 20 Tage bei 5 tagewoche bekommen. Aber dann gilt hier wohl das Recht der Gleichberechtigung zwischen Teil- und Vollzeitbeschäftigten nicht...

Ich bin da anderer Ansicht:

Auch als Werkstudent bist du ein "zur Berufsausbildung beschäftigter Mitarbeiter" (im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes) und fällst somit unter sämtliche für den Betrieb geltenden Regelungen - u.a. auch den tariflichen bzw. betriebsüblichen Urlaubsanspruch, der in der Regel höher ist, als der gesetzliche.

Mache also die 12 Tage Erholungsurlaub geltend!