AKNW-Seminar = Sonderurlaub?
Moin,
kurze und einfache Frage, zu der ich auf die schnelle keine Antwort im Internet finde:
Habe ich Anspruch darauf, von Arbeitgeberseite Sonderurlaub für das Wahrnehmen von Architektenkammer-Seminaren für meine Eintragung als Architekt zu erhalten?
Ich habe im vergangenen Jahr 2 Seminare jeweils am Wochenende gemacht und daher keinen Urlaub nehmen müssen. Nun muss ich dieses Jahr noch 8 Seminare machen, um die Vorleistungen für die Eintragung in der Architektenkammer-NRW im September zu erreichen. Muss ich nun 8 Wochenenden dafür opfern, oder habe ich Anspruch auf Sonderurlaub? Wenn ja, wie viele Tage kann ich dafür frei nehmen, ohne dafür Urlaubstage nehmen zu müssen?
Gruß
m0rz
2 Antworten
Prüf mal ob und wenn ja wie du dafür Bildungsurlaub bekommen kannst.
Ist in jedem Bundesland anders geregelt für NRW weiß ich es nicht.
Aber egal wie: Chef ansprechen, Vorteile für ihn herausheben wenn du Architekt wirst, sinnvolle Fortbildungen auswählen... und dann hat der wahrscheinlich auch kein Problem damit wenn du das während deiner Arbeitszeit machst.
Wenn du diese Weiterbildung für dich persönlich machst - muss der Chef dir keinen Urlaub genehmigen und muss dich nicht freistellen.
Sofern der Chef von deiner Weiterbildung weiß - rechtzeitig mit ihm darüber reden und seine Einschätzung erkundigen. Hat der Chef hiervon irgendwann einen Vorteil - wird er einer Freistellung vielleicht positiv gegenüber stehen.
Etwas anderes könnte vielleicht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung regeln.