Anrecht auf Jalousie?

3 Antworten

Frage ist also: Habe ich als Mieter bei Vorhandensein von
Jalousien-Elektrik quasi ein Anrecht darauf, dass dort auch eine
elektrische Jalousie angebracht ist?


Nein, denn wenn Du Dir vorher die Wohnung angeschaut hast, dann hast Du bestimmt auch gesehen, dass keine Jalousien angebracht sind.

Wenn Du jetzt einen Schalter gefunden hast, läßt das allenfalls darauf schließen, dass der vorherige Mieter oder schon viel früher mal einer tatsächlich Jalousien auf seine Kosten montieren ließ, die er dann auch mitgenommen hat.

Für Dich bedeutet das lediglich, dass die Montage von Jalousien, einer Markise, eines Screens etc. mit Elektroantrieb erleichtert ist, weil es schon einen Schalter und Anschluß gibt, den man möglicherweise wieder nutzen kann. Was soll das mit Spotlichter zu tun haben?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es als Mieter meine Aufgabe ist da
eine Jalousie anzubringen - zumal der abzudeckende Bereich um die 4
Meter breit ist.

Nein, ist es auch nicht. Aber auch nicht Aufgabe des Vermieters.

Sollte sich heraus stellen, dass ein Sonnenschutz für die Terrasse oder den dahinter liegenden Raum sinnvoll wäre, gibt man Dir gerne die Möglichkeit, von einem Sonnenschutzfachbetrieb Vorschläge einzuholen und den Deiner Wahl dann umzusetzen. Natürlich auf Deine Kosten.

Weshalb sollte es Aufgabe des Vermieters sein, Dir den Sonnenschutz zu "spendieren"? Wenn Du was Vernünftiges machst, kannst Du immer noch mit dem Vermieter reden, ob er die Kosten übernimmt und dafür die Miete erhöht oder ob er für eine Übernahme bei Mietvertragsende zu gewinnen ist, deren Konditionen man jetzt schon vereinbaren könnte oder ob er sich anteilig an den Kosten beteiligt.

Du hast nur dann einen Anspruch wenn eine solche Jalousie im Mietvertrag als mitvermieteter Ausstattungsgegenstand aufgeführt ist.

Gleiches Beispiel: Du hast ja auch keinen Anspruch auf einen Duschvorhang nur weil im Bad eine Duschwanne  eingebaut ist.

Schlicht und einfach: Nein.

Du hast die Wohnung im IST-Zustand gemietet - und genau darauf (und nicht mehr) hast du Anspruch. Zusätzliche Jalousien sind eine Aufwertung und der Vermieter kann - sofern er überhaupt welche einbauen will - nach dem Einbau die Miete erhöhen.