Kindersicherheit von Miethaus? Wer ist verantwortlich?

12 Antworten

Auch horizontale Sprossen sind erlaubt, sofern sie einen gewissen Mindest-, bzw. Höchstabstand haben.

https://treppauf.de/din18065-treppengelaender.htm

Das Haus ist ja nun noch nicht so alt und ist sicherlich baurechtlich abgenommen worden.

Nicht für alles ist der Vermieter zuständig. Ihr als Eltern seid zunächst für die Sicherheit eures Kindes verantwortlich.  Ansonsten müßte der Vermieter z.B. auch noch alle Steckdosen kindersicher machen etc.

Schneemittchen 
Beitragsersteller
 03.07.2017, 12:51

Klar sind wir verantwortlich. Steckdosen und so. Geht hauptsächlich um die Lücke. Vielen Dank für die Antwort!!!

glaubeesnicht  03.07.2017, 12:53
@Schneemittchen

Wenn sie in der Norm liegen, dann ist das erlaubt. Sollte es euch gefährlich vorkommen, dann macht ein Gitter davor. Das ist aber eure Sache, nicht die des Vermieters.

Schneemittchen 
Beitragsersteller
 03.07.2017, 12:55
@glaubeesnicht

Ja, ist mir zu gefährlich, werde ich absichern.

Bei der Anmietung des Doppelhauses sind Euch evtl. Gefahren für Eure Kinder nicht aufgefallen. Als Vermieter ist es u. U. schwierig, zu erkennen, was problematisch sein könnte und als Vermieter darf man sich auch darauf verlassen, dass die Eltern für ihre Kinder alles unternehmen, was aus ihrer Sicht notwendig ist, um Gefahren zu beseitigen. Dabei kommt es natürlich auch sehr auf die Einschätzung der Eltern an.

Beispiel: Kinder, die auf einem Bauernhof aufwachsen sind naturgemäß sehr viel mehr gefährdet, irgendwo rauf zu klettern, runter zu fallen, rein zu fallen usw. usw. Es ist auch für Eltern kaum möglich, soviel Vorsorge zu treffen. Eine gewisse Zeit lang kann man die Kinder vielleicht einsperren, aber irgendwann geht das nicht mehr.

Diese von Dir entdeckten, erheblichen Mängel, sind keine Mängel, wenn eine Familie mit größeren Kindern mietet oder nur Erwachsene einziehen und für Euch sind es auch nur Mängel, weil ihr ein Kleinkind habt.

Diese "eheblichen Mängel" könnt ihr für wenige Euro beheben und ihr solltet allenfalls den Vermieter fragen, ob er mit Euren Vorschlägen und Vorstellungen einverstanden ist. Vielleicht hat er sogar selbst eine gute Idee und finanziert diese auch noch. Aber verantwortlich seid ihr selbst. Wie gemietet...

Übrigens: Wir vermieten eine Wohnung, bei der wir Familien mit Kleinkindern von vornherein ausschießen, weil der Garten so gefährlich ist, dass er nicht wirklich abgesichert werden kann und wenn wirklich was schweres passieren würde, wir als Vermieter nicht in Verantwortung genommen werden wollen.

Hätte Euer Vermieter auch so gehandelt, hättet ihr das wunderbare Haus gar nicht bekommen.

Schneemittchen 
Beitragsersteller
 03.07.2017, 13:34

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Im Nachhinein sehe ich es auch so mit der Vermietung. Er hätte uns vielleich darauf hinweisen können, dass wir dies bedenken sollen. Da es unser erstes Kind ist, wurden mit diese Dinge erst richtig bewusst, als unsere Eltern mit Baby- und Kleinkinderfahrung und darauf hinweisen haben. Werden nun halt versuchen alles so gut wie möglich zu sichern.

bwhoch2  03.07.2017, 13:35
@Schneemittchen

Das wird klappen und geht vermutlich schon mit recht einfachen Mitteln.

Mit Sicherheit wurde das Haus nach Fertigstellung vom Architekten und/oder Eigentümer geprüft und abgenommen.

Ob horizontale Sprossen zulässig sind, kann man/ich so nicht beurteilen.

Wenn dies aber z.B. 2005 erlaubt gewesen wäre und heute nicht mehr, dann gälte sowieso Bestandsschutz.

Solange alles baurechtlich in Ordnung ist, seid Ihr für den Rest verantwortlich. Der Nächste hat vielleicht ein Kaninchen und fordert einen ausbruchsicheren Balkon?!

.... schaue einfach in die Urkunde, was denn dort zum Thema Sicherheit vereinbart wurde von Euch.

Ich gehe davon aus, daß der Mietgegenstand gebrauchsfähig ist.

Wie sich doch alles ändert? Mit 6 Monaten, schon klettern und alles ohne Kontrolle/Aufsicht.

Der Abstand zwischen Geländerteilen darf nicht mehr sls 12 cm betragen, und bei horizontalen Stabfüllungen muss der Handlauf nach innen versetzt sein. Ansonsten sind es bauliche Mängel, die der Vermietet beheben lassen muss.