Anrechnung Haushaltshilfe auf Hartz4?

5 Antworten

Jegliche Einkünfte werden angerechnet. 100€ sind frei, von dem, was darüberliegt, darf sie 20% behalten.

Warum wird es denn angerechnet? Weil sie ausnahmsweise für das Geld dass sie sonst kriegt ARBEITEN würde. Unglaublich, dass du dir überhaupt die Frage stellst ob es angerechnet wird - als wenn das was schlechtes wäre!

buhbea 
Beitragsersteller
 12.09.2011, 12:05

Es ist kein Einkommen sondern eine AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG darum geht es,

buhbea 
Beitragsersteller
 12.09.2011, 12:06
@buhbea

Mir ist schon klar das sie wenn sie ein Einkommen hat es angeben muss und es auch angerechte wird nur ist dies ja kein "Einkommen" das hat mir die Dame von der KK genauso gesagt deswegen frage ich ja nun auch ....

adianthum  12.09.2011, 12:34
@buhbea

Die von der KK haben oft wenig bis garkeine Ahnung wie das bei Hartz4 abläuft. Und die Bezeichnung Aufwandsentschädigung ist nicht rechtlich bindend.

Es wird natürlic angerechnet.

Es ist kein Einkommen sondern eine AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG darum geht es.

Es ist schon klar, aber der Aufwand muß dann nachgewiesen werden. Pauschal werden nur 100€ pro Monat als Aufwand/ Werbungskosten anerkannt und nicht Abgezogen. Ferner 20% des übersteigenden Betrags.

Nur weil man selbst etwas mit einem Namen belegt, der einem gefällt, erhält es vor dem Gesetz deshalb noch lange nicht die Qualitäten, die das mit dem Begriff verbindet.

Eine Haushaltshilfe erhält ein gewöhnliches Gehalt/Arbeitslohn, und das wird auf den ALGII-Anspruch angerechnet. Die ersten 100 Euro pro Monat sind frei, von dem übersteigenden Lohn nur noch 20 Prozent.

Das sollte deine Freundin bei der ArGe erfragen.

Aber da es sich nicht um eine 1 € Stelle handelt die von er ArGe vermittelt wurde, könnte ich mir vorstellen, dass diese von der Krankenkasse als Aufwandsentschädigung titulierte Bezahlung von der ArGe angerechnet wird. Dann kommt das was Ingelweid geschrieben hat zum tragen.

Aber was da jetzt der Fall ist, müsst ihr beim Sachbearbeiter erfragen.