Anrechnung Haushaltshilfe auf Hartz4?
Hi,
ich muss demnächst ins Krankenhaus und bin auch danach für mindestens 6 Wochen ausser Gefecht. Nun bekomme ich eine Haushaltshilfe von der KK bewilligt. Ich möchte gerne das eine Freundin das macht. Sie bkommt allerdings Hartz4 und nun wissen wir nicht ob das bei ihr mit angerechnet wird. Die Dame von der KK meinte das sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5,25€ die Stunde bekommen würde. Wird das angerechnet?
Ich danke Euch schon im Vorraus.
LG Bea
5 Antworten
Jegliche Einkünfte werden angerechnet. 100€ sind frei, von dem, was darüberliegt, darf sie 20% behalten.
Warum wird es denn angerechnet? Weil sie ausnahmsweise für das Geld dass sie sonst kriegt ARBEITEN würde. Unglaublich, dass du dir überhaupt die Frage stellst ob es angerechnet wird - als wenn das was schlechtes wäre!
Mir ist schon klar das sie wenn sie ein Einkommen hat es angeben muss und es auch angerechte wird nur ist dies ja kein "Einkommen" das hat mir die Dame von der KK genauso gesagt deswegen frage ich ja nun auch ....
Die von der KK haben oft wenig bis garkeine Ahnung wie das bei Hartz4 abläuft. Und die Bezeichnung Aufwandsentschädigung ist nicht rechtlich bindend.
Es wird natürlic angerechnet.
Es ist kein Einkommen sondern eine AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG darum geht es.
Es ist schon klar, aber der Aufwand muß dann nachgewiesen werden. Pauschal werden nur 100€ pro Monat als Aufwand/ Werbungskosten anerkannt und nicht Abgezogen. Ferner 20% des übersteigenden Betrags.
Nur weil man selbst etwas mit einem Namen belegt, der einem gefällt, erhält es vor dem Gesetz deshalb noch lange nicht die Qualitäten, die das mit dem Begriff verbindet.
Eine Haushaltshilfe erhält ein gewöhnliches Gehalt/Arbeitslohn, und das wird auf den ALGII-Anspruch angerechnet. Die ersten 100 Euro pro Monat sind frei, von dem übersteigenden Lohn nur noch 20 Prozent.
Das sollte deine Freundin bei der ArGe erfragen.
Aber da es sich nicht um eine 1 € Stelle handelt die von er ArGe vermittelt wurde, könnte ich mir vorstellen, dass diese von der Krankenkasse als Aufwandsentschädigung titulierte Bezahlung von der ArGe angerechnet wird. Dann kommt das was Ingelweid geschrieben hat zum tragen.
Aber was da jetzt der Fall ist, müsst ihr beim Sachbearbeiter erfragen.
Es ist kein Einkommen sondern eine AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG darum geht es,