Wie lange habe ich Zeit nach Anmeldung in der Fahrschule theoretische Prüfung abzulegen?
Ich meine die maximale Zeitspanne,wie lange kann ich mir Zeit lassen mit theoretische Prüfung?Gibt es da überhaupt Frist?Falls ich die Frist überschreite,was genau muss ich dann neu bezahlen?Komplette Anmeldung bei der Fahrschule?
2 Antworten
legst du nach Bewilligung des Antrags keine Prüfung ab, must du einen neuen Antrag stellen, der verfällt; alles andere bleibt. d.h. innerhalb 1 Jahres muss die theoretische Prüfung abgelegt werden.
für die Praktische hat man ein weiteres Jahr Zeit
Vielen Dank,top Antwort
Die Fristen sehen so aus:
Gerechnet wird erst ab den Bescheid von der Führerscheinstelle. Das hat dann Relevanz für die Theorieprüfung.
- Der Fahrerlaubnisantrag ist 1 Jahr gültig (sollte auch auf dem Bescheid stehen). Innerhalb von einem Jahr musst du also die Theorieprüfung ablegen - oder einen neuen Antrag stellen.
- Die Theoriestunden sind 2 Jahre gültig. Gerechnet wird ab dem Tag an dem die Bescheinigung dafür ausgestellt wird (also wenn alle Theoriestunden absolviert sind). Siehe § 16 III FeV.
- Sobald die Theorieprüfung erfolgreich abgelegt wurde hast du 1 Jahr Zeit die praktische Prüfung zu bestehen. Siehe § 18 II FeV.
Wann du dich bei der Fahrschule angemeldet hast hat also keine Relevanz. Die beiden oben genannten Termine liegen nach deiner Anmeldung in der Fahrschule.