Kann ich meinen Fahrschulevertrag wiederrufen?
Hallo, ich (18) habe heute einen Fahrschulvertrag unterschrieben und habe aber festgestellt, dass ich doch nicht in dieser Fahrschule sein will.
Da ich aber nicht am Unterricht teilgenommen habe steht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass ich trotzdem 1/3 der Grundgebühren bezahlen müsste.
das wären 100€, dafür, dass ich nichts gemacht habe. Fair finde ich das nicht aber was ich eigentlich fragen wollte:
gibt es im Bezug zu fahrschulverträgen eine wiederrufsrecht?LG
5 Antworten
Nein, in diesem Fall gibt es kein Widerrufsrecht. Ich nehme an, dass du den Vertrag vor Ort abgeschlossen hast.
Natürlich spielt das eine Rolle. Auch ein Fahrschulvertrag kann ein Fernsabsatzvertrag sein (§ 312c BGB). Ein Kaufvertrag ist nicht erforderlich.
Habe ich:(
ich gehe am Dienstag zu der Fahrschule und hoffe einfach, dass sie das einfach unter den Tisch kehren.
"Verträge sind einzuhalten".
Klar verlangt die Fahrschule einen gewissen Betrag dafür, da sie wahrscheinlich auch schon etwas für dich (Material etc.) ausgegeben hat und auch nur begrenzte Kapazitäten hat.
In der Regel geht man selbst zur Fahrschule hin und macht da den Vertrag. Da greift das Fernabsatzgesetz nicht, wo man noch bis zu 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten kann, wie man es beispielsweise von Bestellungen aus dem Internet kennt.
Im übrigen kann man jederzeit vom Vertrag zurück treten sofern einschlägige Gründe dafür vorliegen, was du meinst ist der Widerruf.
Schlag mal die Begriffe :
- Widerruf
- Rücktritt
- Kündigung
- Außerordentliche Kündigung
- Anfechtung
Im Gesetz (BGB) nach.
Alles beendet einen Vertrag, aber die rechtliche Handhabe ist grundverschieden.
Storno ist übrigens auch noch im Volksmund als Synonym für Vertragsbeendigung gebräuchlich, aber das hat nun überhaupt nichts damit zu tun.
Du scheinst gutes Rechtsverständnis zu besitzen.... Mach was draus.
Das sog fernabsatz Gesetz regelt nur den Absatz von Waren, nicht von Dienstleistungen usw.
Reisebuchung, Ticketbestellung, Dienstleistungen usw usw usw sind sofort verbindlich.
Du kannst doch nicht einfach ein Vertrag unterschreiben und danach sagen: ,,ich will nicht mehr"
mach doch die theorie fertig und wechsel dann
Ob im Geschäftslokal oder sonst wo spielt überhaupt keine Rolle, das ist nur bei Kaufverträgen und Warenzustellungen von Belang.